…Fall, ob das Ausmaß der Abweichung des Spruches eines gemäß § 299 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindenden Bescheides als nur geringfügige Änderung im Vergleich zum bisher im Rechtsbestand befindlichen Bescheid zu beurteilen ist. Bei der Ermessensübung sind alle Sachverhaltselemente des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Eine…
…zustehenden Absetzbeträge sollen 2005 der Höhe nach grundsätzlich unverändert bleiben. Eine geringfügige Änderung in § 33 Abs. 2 EStG 1988 betrifft die Begrenzung der spezifischen Arbeitnehmerabsetzbeträge bei Vorliegen bloß geringfügiger anspruchsbegründender Einkünfte (zB kurzfristige geringfügige Beschäftigung). An die Stelle der bisherigen Begrenzung der Absetzbeträge mit 22…
…vor und könne daher keine Steuerbegünstigung nach sich ziehen. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liege auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintrete. Die "25%-ige Bezugskürzung habe lediglich am Wegfall der Überstundenentlohnung gelegen. Der Grundbezug von Frau W sei nicht gekürzt…
…2 zu versteuern (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 1966, Zl. 2328/64). Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liegt trotz formaler Auflösung auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung der Entlohnung eintritt (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Februar 1990, Zl. 89/13/0033)…
…In diesem Fall könne eine Abfertigung nicht steuerbegünstigt ausgezahlt werden. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liege auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintrete. Werde hingegen das bisherige Dienstverhältnis formal beendet und anschließend ein neues Dienstverhältnis mit einer wesentlich verminderten Entlohnung (die…
…zu Grunde. Die Abgabenfestsetzung erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurde im anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf eine geringfügige Änderung der vorgeschriebenen Abgabenerhöhung bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides an die BB. als Anmelder ist den Akten nicht zu…
…Bescheidsprüche der gemäß § 299 BAO mit den Aufhebungsbescheiden zu verbindenden Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände als wesentliche oder als lediglich geringfügige Änderung im Vergleich zu den aufgehobenen Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden (mit Ausfertigungsdatum 22. Juni 2005) zu…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) betreibt einen Pizza- und Kebapstand. Im Zuge einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt folgende Feststellungen getroffen: Aufgrund von Rechenfehlern und fehlender Belege seien geringfügige Änderungen vorzunehmen gewesen (Steuererhöhung 548,47 Euro). Außerdem seien Bareinzahlungen auf das Bankkonto des Bw im Ausmaß von…
…zu Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die BB. als Anmelder ist den Akten nicht zu…
…Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die BB als Anmelder ist den Akten nicht zu entnehmen…
…Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die BB als Anmelder ist den Akten nicht zu entnehmen…
…Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die A als Anmelder ist den Akten nicht zu entnehmen…
…zu Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die G. als Anmelder ist den Akten nicht zu…
…zu Grunde. Die Abgabenfestsetzungen erfolgten mit Bescheiden des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 und wurden in den anschließenden Rechtsmittelverfahren bis auf geringfügige Änderungen der vorgeschriebenen Abgabenerhöhungen bestätigt. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung der Abgabenbescheide an die G. als Anmelder ist den Akten nicht zu…
…ganz knapp vor Erteilung der Benützungsbewilligung für das Haus einerseits einen "Bauvertrag für seine Eigentumswohnung" und andererseits einen Kaufvertrag hinsichtlich des bloßen Liegenschaftsanteiles abgeschlossen hat und er demnach keine über geringfügige Änderungen betreffend seine Eigentumswohnung hinausgehende Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung des gesamten Wohnhauses ausüben konnte…
…geforderten Nachweis bis längstens 24. Februar 2012 nachzuholen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. März 2012 wurde der Bescheid vom 14. Dezember 2011 geändert (geringfügige Änderung im Bereich der Sonderausgaben). Begründend wurde ausgeführt, dass die beantragten Kurskosten nicht berücksichtigt hätten werden können, da kein Nachweis erbracht worden…
…der Berufungsvorentscheidung die Abgabenhöhe insofern ab, als es den mit dem in der Berufung angeführten Wert des Grundstückes in Höhe von 200.000,00 €ansetzte und die Abgabe neu berechnete (aus diesem Grund ergab sich die geringfügige Änderung der Abgabenhöhe); in der Sache selbst wies…
…hätten "sämtliche Abweichungen erklärt und belegt werden" können, "wie dies auch im Prüfbericht ersichtlich" sei. "Von Seiten der Prüferin" habe es "nur geringfügige Änderungen zu den abgeführten Beträgen (siehe Nachzahlung an Lohnsteuern)" gegeben. "Dies umso mehr, da die abgeführten Beträge den in Österreich zu zahlenden…
…den für die Beurteilung des Parteienbegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist und sich andererseits das neue Parteienbegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt. Nicht jede noch so geringfügige Änderung des Sachverhaltes und nicht jede Änderung des Parteienbegehrens führt daher zu einer "anderen" Sache…
…299 BAO aber zu unterbleiben, wenn sich aus ihr nur eine geringfügige Änderung ergeben würde. Die Frage, ob dem gemäß § 20 BAO auszuübenden Ermessen unterliegende Eingriffe in die Rechtskraft unter dem Gesichtspunkt der Geringfügigkeit des hervorgekommenen Änderungsbedarfes zu unterbleiben haben, stelle sich auch bei der…