…Fall nicht beschränkt, denn die Erblasserin habe bewusst an eine gemeinnützige ausländische Organisation vererbt. Werde zum Gemeinwohl Österreichs beigetragen, ist eine Begünstigung gerechtfertigt - hier liege keine Willkür vor. Über Frage des weiteren hauptberuflichen Mitgliedes antwortete der Parteienvertreter: Die Erblasserin hat darauf vertraut, dass mit dem…
Das Wertpapierkonto bei der Julius Baer&Co LTD (Kurswert von 423.442,00 SFR, das sind S 4,000.505,00/€ 290.728,04) befindet sich im Ausland und dürfte ausländische Wertpapiere enthalten. Aufgrund des og Urteiles des EuGH vom 15. Juli 2004, C…
…Unterstützung von Familien, die nach 1918 beträchtliches Vermögen verloren haben, durchaus als achtenswertes Ziel und wünschenswert erscheinen, dennoch werde dadurch nicht das "Gemeinwohl" nach dem Verständnis des Abgabenrechts gefördert. Im Ergebnis erkenne dies auch das Kuratorium der Stiftung, wenn im Aktenvermerk vom 31. August 2003…
…der Allgemeinheit nur dann vorliegt, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl nützt. In seiner Berufungsvorentscheidung hegte das Finanzamt aus dem Rechtsgrund des geförderten Personenkreises "Allgemeinheit" auch indirekt Zweifel am tatsächlichen auf Gemeinnützigkeit gerichteten Handeln der maßgeblichen Stiftungsorgane beim Auswahlverfahren der geförderten Stipendiaten. Es wirft der Bw…
…Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt gemäß § 35 Abs. 2 BAO nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege…
…23. März 2006 betreffend Körperschaftsteuer für 2001 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe (1) Der berufungsgegenständliche Verein (im Folgenden: Bw.), der laut seinen Statuten "das Gemeinwohl ausschließlich und unmittelbar durch gemeinnützige und mildtätige Zwecke fördert" (§ 2…
…Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine solche Förderung liegt gem. § 35 Abs. 2 BAO nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung ... des Natur-, Tier- und Höhlenschutzes. Gemäß…
…Zweck der Bw. sei es, ausschließlich Kooperation von Regionen in Europa zu fördern. Dies diene ausschließlich dem Gemeinwohl und werde auch durch die Vielzahl von Stiftern der öffentlichen Hand (E, F,....) unterstrichen. Die Stiftung sei auch nicht auf Gewinn gerichtet. Zu der in Frage gestellten…
…Körperschaften des öffentlichen Rechtes. § 35 (1) Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. (2) Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der…
…Gemeinnützig seien solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert werde. Dies sei nur der Fall, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellen, sittlichem oder materiellem Gebiet nütze. Eine unmittelbare Förderung der Kunst oder Kultur könne bei der Tätigkeit der Bw nicht gesehen werden…
…Kommentarmeinung sei nur der Amateursport förderungswürdig. Die Förderung des Berufssportes stehe der Gemeinnützigkeit entgegen. Der Berufssport diene nämlich nicht dem Gemeinwohl sondern eigenwirtschaftlichen Zwecken. Der Betrieb von Boxtraining in der Art eines Fitnessstudios sei als begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu qualifizieren. Auf Grund dieser Feststellungen sei…
…durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Gemäß § 35 Abs. 2 liegt eine Förderung der Allgemeinheit nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichen oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung beispielsweise der Gesundheitspflege, sowie der Fürsorge für alte…
…von uns geförderte Personenkreis eng begrenzt oder dauernd nur klein ist. Zweifellos sind wir also nicht nur "religiös für sich " tätig, sondern unsere religiösen Zwecke nützen im Einklang mit § 35 Abs. 2 BAO "dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet". Daraus ergibt sich…
…dem er sich als "gemeinnützig" bezeichnet, eine katholisch-soziale Vereinigung. Statutenmäßige Ziele sind ua. aus seinen Mitgliedern Persönlichkeiten zu fördern, die sich im Leben bewähren und das Gemeinwohl zu fördern. Diese Ziele sollen ua. religiöse Bildungsveranstaltungen, Bildungsarbeit, künstlerische und gesellige Unterhaltungen sowie durch die Einrichtung…
…Förderung der genannten Zwecke dient... . ...§ 35. (1) Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. (2) Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung ..…
…und das sog. "Gefangenen-Dilemma": Marktfundamentalismus & Gemeinwohl / Offene Gesellschaft (Texte: G.Soros & D.Hofstadter: Tit for Tat) 10 min. Pause Freitag: 15.25 - 17.30 Teil 1.1: Die persönlichen und sozialen Kompetenzen im Umgang mit Wissen (Knut Berndorfer) Wissen: Was meinen wir damit? Mentale…
…darauf Bezug genommen. Unerheblich sei, ob die Tätigkeit in der Wahrnehmung von Aufgaben bestehe, die aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz zugewiesen und geregelt seien (EuGH 14.12.2000, C-446/98, Fazenda Publica). Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH handle es sich bei Tätigkeiten "im…
…haben, da sie sowohl als Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als auch Höherqualifizierung und Zusatzqualifikation zum Nutzen der Gemeinde und des Gemeinwohles und ein optimales Bürgerservice verstanden werden können." Über die Berufung wurde erwogen: Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten…
…Abs. 1: Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Abs. 2: Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft…
…fehlten (§ 23 EStG). Gemäß § 35 BAO seien solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine begünstigte Förderung der Allgemeinheit liege nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Sowohl die in § 35 Abs. 2 BAO…