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UFSW RV/0828-W/03Bewertungsstichtag gemeiner Wert von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2007

…Wiener Verfahren 1996, RWZ 200 1/25, gegen die Einbeziehung der Werte des Jahres 2000 in die Berechnung der gemeinen Werte. Das strenge Stichtagsprinzip des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes sei auch auf Einbringungen von Beteiligungen in eine Privatstiftung anzuwenden. Weiters meinte die Bw., das Wiener Verfahren…

UFSW RV/1377-W/09Bei der auf den Veräußerungsgewinn entfallenden Einkommensteuer handelt es sich um eine persönliche Schuld, die den gemeinen Wert nicht beeinflusst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2009

…Einflussmöglichkeit ist von vornherein (vertraglich bzw. gesetzlich) ausgeschlossen, jeder Gewinnanteil wird bis zum Auffüllen des negativen Eigenkapitals zwar besteuert aber kann nicht ausgeschüttet werden; der Verkauf unterliegt in gleicher Weise der Besteuerung. Eine Belehnung der Anteile ist wegen ihrer Wertlosigkeit nicht möglich. 5. Gemeiner Wert…

UFSW RV/2194-W/02Beteiligung - Anerkennung der Teilwertabschreibung; Missbrauch iSd § 22 BAO; Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2006Teil 1/4

…3 Millionen erhöht. Die Erhöhung des Beteiligungsansatzes an der InvestS.A. um die Darlehens- und Zinsnachlässe des Jahres 1995 in Höhe von S 29,9 Millionen sei nicht zu rechtfertigen gewesen, weil dieser Betrag im Wert der Beteiligung nicht Deckung gefunden hätte und somit umgehend…

UFSW RV/2175-W/09Wiederaufnahme im Schenkungssteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2013

…einen viel zu niedrigen gemeinen Wert bekannt gegeben, der - wie oben festgestellt - u.a. schon deshalb unzutreffend ist, weil er den Beteiligungsbesitz nicht umfasst. Aufgrund dieser unrichtigen Angaben kam es zum Schenkungssteuerbescheid vom 6. Juli 2001, bei dem die Steuer ausgehend von einer viel zu…

UFSL RV/2107-L/02Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung als verdeckte Einlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2004

…sei nach § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 in der Gesellschaftereinlage ein Tausch zu sehen (Hingabe von Vermögen gegen eine Wertsteigerung der Beteiligung). Als Veräußerungspreise seien dabei jeweils die gemeinen Werte der hingegebenen Wirtschaftsgüter anzusehen, die Tauschfiktion gelte auch für Forderungsverzichte. Auch wenn man…

UFSW RV/3562-W/07Bewertung nach dem Wiener Verfahren: Kein Abschlag wegen Personenabhängigkeit, wenn keine konkreten Umstände über das Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011

…und daraus im Mittelwertverfahren den gemeinen Wert abzuleiten. Dabei ist mit dem durchschnittlichen Ertragswert der Schluss aus der Vergangenheit für die Zukunft zu ziehen. Ziel ist es, ein möglichst wirklichkeitsnahes Ergebnis zu erreichen. Grundsätzlich kann der Ermittlungszeitraum für den Ertragswert von 3 auf 4 Jahre…

UFSW RV/0674-W/08"Großmutterzuschuss" zur Vermeidung des Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2012Teil 2/2

…Abs. 2 BewG laute: "Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen". Ertragsaussichten seien i.S. des Bewertungsgutachtens besser berücksichtigt, wenn sie aufgrund von Geschäftsplänen des Unternehmens abgeleitet werden, anstatt…

UFSW RV/0760-W/051) Gemeiner Wert von GmbH-Anteilen 2) Fehlende Verbindung des Aufhebungsbescheides und des neuen Sachbescheides gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2009Teil 1/2

…Oktober 2004 wurde die genaue Berechnung beigelegt und festgehalten, dass sich bei Anwendung dieser Berechnung auf den gegenständlichen Vorgang für die € 10.000,00 Stammkapital ein gemeiner Wert von € 1.161.719,00 ergebe. Bei der entgeltlichen Abtretung liege offensichtlich ein bedeutendes Missverhältnis…

UFSW RV/1004-W/051) Gemeiner Wert von GmbH-Anteilen 2) Beginn der Jahresfrist iSd § 201 BAO bei Selbstberechnung der Schenkungssteuer erst durch Anmeldung iSd § 23a Abs 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2009Teil 1/2

…der Holding in den Geschäftsjahre 2000-2002 ohne Berücksichtigung eines Abschlages errechneten gemeinen Wert von € 1.161.719,00 (die zahlenmäßige Richtigkeit der Berechnung als solche blieb unbestritten) für die vom Berufungswerber erworbene 25%-ige Beteiligung (ergibt für 100 %: € 4.646.876,00…

UFSW RV/0755-W/051) Gemeiner Wert von GmbH-Anteilen 2) Beginn der Jahresfrist iSd § 201 Abs. 2 BAO bei Selbstberechnung der Schenkungssteuer erst durch Anmeldung iSd § 23a Abs. 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2009Teil 1/2

…der Holding in den Geschäftsjahre 2000-2002 ohne Berücksichtigung eines Abschlages errechneten gemeinen Wert von € 1.161.719,00 (die zahlenmäßige Richtigkeit der Berechnung als solche blieb unbestritten) für die vom Berufungswerber erworbene 25%-ige Beteiligung (ergibt für 100 %: € 4.646.876,00…

UFSW RV/1007-W/05Bewertung von Geschäftsanteilen nach dem Wiener Verfahren - Nachbesserung eines Kaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2009Teil 1/2

…der Holding in den Geschäftsjahre 2000-2002 ohne Berücksichtigung eines Abschlages errechneten gemeinen Wert von € 1.161.719,00 (die zahlenmäßige Richtigkeit der Berechnung als solche blieb unbestritten) für die vom Berufungswerber erworbene 25%-ige Beteiligung (ergibt für 100 %: € 4.646.876,00…

UFSS RV/0665-S/06Bewertung von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2008

…Das Finanzamt ermittelte dabei einen gemeinen Wert von € 6,74 pro € 1 Nominale und errechnete davon eine Gesamtgegenleistung in Höhe von € 210.746,51 (= 29.069,13 x 6,74 + 2.180,19 x 6,74). Fristgerecht wurde Berufung erhoben und…

UFSW RV/1700-W/03Bewertung von GmbH-Anteilen als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006Teil 2/2

…Wert der Beteiligung (B) | | | R-GmbH hält 100% der B-GmbH | | gemeiner Wert Tochter x Nennkapital der von der Mutter gehaltenen Anteile | | 1.541,00 x 7.500,00 = | 11.557.500,00 | | dieser…

UFSW RV/1933-W/08Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…Dritten vor dem Stichtag erzielten Ergebnisses in die Berechnung einzubeziehen. Umstände, die am Stichtag erkennbar waren und von offenkundigem Einfluss auf die nach dem Stichtag zu erwartende Ertragsentwicklung sind, können allenfalls durch Zu- oder Abschläge beim gemeinen Wert berücksichtigt werden (Fellner, Kommentar zum ErbStG, zu …

UFSW RV/1934-W/08Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…Dritten vor dem Stichtag erzielten Ergebnisses in die Berechnung einzubeziehen. Umstände, die am Stichtag erkennbar waren und von offenkundigem Einfluss auf die nach dem Stichtag zu erwartende Ertragsentwicklung sind, können allenfalls durch Zu- oder Abschläge beim gemeinen Wert berücksichtigt werden (Fellner, Kommentar zum ErbStG, zu …

UFSW RV/1935-W/08Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…Dritten vor dem Stichtag erzielten Ergebnisses in die Berechnung einzubeziehen. Umstände, die am Stichtag erkennbar waren und von offenkundigem Einfluss auf die nach dem Stichtag zu erwartende Ertragsentwicklung sind, können allenfalls durch Zu- oder Abschläge beim gemeinen Wert berücksichtigt werden (Fellner, Kommentar zum ErbStG, zu …

UFSW RV/2804-W/09Wenn Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung keinen Kurswert haben und sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten lässt, stellt das Wiener Verfahren eine geeignete Grundlage für die Schätzung dar. Nur nach Ertragswertmethoden ermittelte Werte erfüllen nicht die Vorgaben des § 13 Abs. 2 BewG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2013

…einen gemeinen Wert von € 22.500,--. Diese Bewertung führe zu einem falschen Ergebnis, da einerseits die Bewertung ohne Einbeziehung des eingebrachten Vermögens erfolgte und andererseits eine Bewertung der Ertragsaussichten mit 0 verfehlt ist, weil die Ertragsaussichten einer Holdinggesellschaft durch die Erträge der gehaltenen Beteiligungen…

UFSG RV/0370-G/07Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…Berufungsvorentscheidung, worin es in einer teilweisen Stattgabe des Berufungsbegehrens den gemeinen Wert zum Schenkungsstichtag mit S 300,61 festsetzte. Die Diskrepanz zum ursprünglichen Bescheid liegt vor allem in einer niedrigeren Bewertung der ausländischen Beteiligungen. Gegen diese Entscheidung wurde der Vorlageantrag gestellt und ergänzend vorgebracht, dass…

UFSL RV/1041-L/09Verfassungsmäßigkeit der Übergangsbestimmung des § 124b Z 57 EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2013

…legte der Bw folgende Unterlagen betreffend die in Steuererklärung 2006 ausgewiesenen Einkünfte aus Veräußerung der Beteiligung nach § 31 EStG vor: Beilage zur Einkommensteuererklärung 2006 Anteilsverkauf mit folgender Berechnung: | Erlös Aktienverkauf (betreffend die genannte AG) | 500.000,00 € | AK (gemeiner Wert gem…

UFSG RV/0371-G/07Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…Berufungsvorentscheidung, worin es in einer teilweisen Stattgabe des Berufungsbegehrens den gemeinen Wert zum Schenkungsstichtag mit S 407,61 festsetzte. Die Diskrepanz zum ursprünglichen Bescheid liegt vor allem in einer niedrigeren Bewertung der ausländischen Beteiligungen. Gegen diese Entscheidung wurde der Vorlageantrag gestellt und ergänzend vorgebracht, dass…