…4.12.2001, BH 2366/00). 5. Die Mehrbelastung des alleinerziehenden Elternteils kann nicht rechtfertigen, die durch die Geldunterhaltsleistung bedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des getrennt lebenden Elternteils nur in unzureichender Weise, nämlich durch den Unterhaltsabsetzbetrag, zu berücksichtigen (VfGH 19.6.2002 G 7/02; 27…
…und zur Bestreitung der weiteren Bedürfnisse hat. Die Regelbedarfssätze, die den durchschnittlichen Geldunterhaltsbedarf in einer bestimmten Altersstufe angeben sollen, beruhen auf einer 1970 veröffentlichten Statistik über die Haushaltsausgaben für Kinder und werden jährlich vom LGZ Wien mit dem VPI aufgewertet und veröffentlicht (Weitzenböck, ÖA 2004…
…Betreuung seine Unterhaltspflicht. Der andere Elternteil muss für den finanziellen Bedarf der Kinder aufkommen und den Geldunterhalt (Alimente) zahlen, wobei die Gerichte die Höhe dieses Geldunterhaltes in Abhängigkeit vom Alter und den Bedürfnissen des Kindes nach bestimmten Prozentsätzen des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen berechnen. Mit dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn DI G in XY, vom 11. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juni 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 1. Februar 2003 bis 31. Dezember 2004…
…im vorliegenden Fall, Sonderbedarf an einer von beiden Eltern schon vor Jahren als notwendig befundenen Zahnregulierung bei der Tochter, dann können augenscheinlich nur höhere Geldleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteiles in Betracht kommen. Solange dieser nach seinen Einkommensverhältnissen die Kosten allein zu leisten imstande ist, bedarf es…
…in Drittpflege befindet, sind nach § 140 (1) ABGB wieder beide Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit geldunterhaltspflichtig (Schwimann/Kolmasch Seite 12). Der Gesamunterhaltsbedarf des Kindes ergibt sich grundsätzlich aus dem Regelbedarf und allfälligem Sonderbedarf. Da der Regelbedarf nicht auf konkrete Lebensverhältnisse Bedacht nimmt, mangelt es ihm…
…C war ursprünglich der Mutter W übertragen worden, der Vater A war zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Im Dezember 2005 stellte der Kindesvater beim Bezirksgericht einen Antrag auf Befreiung vom Geldunterhalt, da die Tochter bereits seit 2. November 2005 zur Gänze in seinem Haushalt lebe…
…Kindes nicht imstande ist oder mehr leisten müsste, als es seinen eigenen Lebensverhältnissen angemessen wäre. Die Übernahme der Verpflichtung durch die Bw., für die Kinder im Berufungszeitraum Geldunterhalt an den Vater der Kinder zu leisten, spricht ebenfalls dafür, dass sich diese in dessen Haushalt befunden…
…00 an Geldunterhalt (€ 200,00 monatlich, Krankenversicherung € 252,00, Einmalzahlung zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten € 4.000,00, Zuschüsse für Kleidung Medikamente, ärztliche Selbstbehalte, Studienaufwendungen € 600,00), für die andere, welche in C D studiere € 5.392,00 an Geldunterhalt (€…
…in Partnerschaft lebenden Elternpaaren gewährleistet, die die vergleichbaren Einkommensverhältnisse aufweisen. Der Umstand, dass der andere Elternteil bereits Geldunterhalt für das gemeinsame Kind leistet, hat auf die Rückzahlungsverpflichtung keinen Einfluss. Die Höhe der jährlichen Rückzahlungsverpflichtung ist gestaffelt nach Einkommen der Rückzahlungsverpflichteten. Im Jahr 2004 hat das…
…war ursprünglich der Mutter Christine W übertragen worden, der Vater Alois W war zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Im Dezember 2005 stellte der Kindesvater beim Bezirksgericht einen Antrag auf Befreiung vom Geldunterhalt, da die Tochter bereits seit 2. November 2005 zur Gänze in seinem Haushalt…
…Elternpaaren gewährleistet, die die vergleichbaren Einkommensverhältnisse aufweisen. Der Umstand, dass der andere Elternteil bereits Geldunterhalt für das gemeinsame Kind leistet und diese auch bei der Erziehung des gemeinsamen Kindes unterstützt, hat auf die Rückzahlungsverpflichtung keinen Einfluss. Laut den Erläuterungen zur Erklärung des Einkommens gemäß § 23…
…Der Umstand, dass der andere Elternteil bereits Geldunterhalt für das gemeinsame Kind leistet und auch diese auch bei der Erziehung des gemeinsamen Kindes unterstützt, hat auf die Rückzahlungsverpflichtung keinen Einfluss." Mit Schreiben vom 4.10.2010 wurde die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates über die Berufung…
…in Partnerschaft lebenden Ehepaaren gewährleistet, welche vergleichbare Einkommensverhältnisse aufweisen. Jener Umstand, dass der andere Elternteil bereits Geldunterhalt für das gemeinsame Kind leiste, habe auf die Rückzahlungsverpflichtung keinen Einfluss. Für die Berechnung der Höhe der Rückzahlung seien die Verhältnisse im maßgeblichen Jahr relevant. Eine (zusätzliche) Alimentationsverpflichtung…
…Nettolehrlingsentschädigung in Höhe von ca. € 570,-- vierzehnmal jährlich. Der Vater H.N. gibt an, dass er mit einer Einstellung der Geldunterhaltsverpflichtung der Mutter im Zeitraum vom 1.7. bis 31.10.2008 einverstanden ist. Er erklärt sich aber nicht bereit, für diesen Zeitraum an…
…in einem Haushalt leben (z.B. Trennung, Ehescheidung, keine bestehende Partnerschaft) wird dieses Thema für beide Elternteile relevant. Es wird zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt (=Alimente) unterschieden. Lebt ein Kind mit einem Elternteil bzw. beiden Eltern in einem gemeinsamen Haushalt, dann hat es Anspruch auf Naturalunterhalt…
…Kind den Unterhalt nicht überwiegend, weil die Betreuung, Erziehung und Pflege des Kindes durch die Großmutter in jedem Fall eine vermögenswerte Leistung darstelle und dem Geldunterhalt eines anderen Elternteiles gleichkomme, abgewiesen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt die Berufungswerberin dazu aus: "1. ...gilt als…
…durch Geldleistung - gleichgestellt. Dadurch dass die Betreuung, Erziehung und Pflege eines Kindes dem Geldunterhalt des anderen Elternteiles gleichgestellt sei, könne daher durch Leistung des reinen Geldunterhaltes keine überwiegende Leistung des Unterhaltes gegeben sein, unabhängig von der Höhe des aufgewendeten Betrages. Im Berufungsfall liege der grundsätzliche…
…BH L. bereits ein Heimkostenrückersatz begehrt wird. Aus diesem Grunde sind sehr wohl die nunmehr verfahrensgegenständlichen Familienbeihilfen und Kinderabsetzbetrag aufgrund der möglichen Geldunterhaltsverpflichtung der Eltern zu Recht von der Kindesmutter vereinnahmt wurden. Ergänzend wird darauf hinverwiesen, dass das Unterbringungsverfahren hinsichtlich der Minderjährigen zu ... des Bezirksgerichtes…
…Sorgepflicht durch Geldleistungen gleich. Es ist somit davon auszugehen, dass die Betreuung, Erziehung und Pflege eines Kindes dem Geldunterhalt des anderen Elternteiles gleichkommt und durch Leistung des reinen Geldunterhaltes keine überwiegende Leistung des Unterhaltes vorliegen kann. Für ein Kind, das im Haushalt eines Elternteiles (Großeltern…