…begründet. Dieser Verlassenschaftsgläubiger hat- so wie der Noterbe - keinen Anspruch auf verhältnismäßige Anteile an den einzelnen zur Verlassenschaft gehörigen beweglichen und unbeweglichen Sachen, sondern nur eine Geldforderung gegenüber der Verlassenschaft. Gemäß der höchstgerichtlichen Rechtssprechung handelt es sich bei diesem Verlassenschaftsgläubiger daher nicht um Miterben iSd …
…ausgeführt, die Noterbin habe zwar nicht ausdrücklich dem Gericht gegenüber erklärt, den Pflichtteil in Anspruch zu nehmen, jedoch bereits ungefähr einen Monat nach dem Tod des Erblassers eine Vollmacht ihres Anwalts vorgelegt und gebeten, sie vom Fortgang der Verlassenschaft zu verständigen. Laut VwGH müsse daraus…
…wird, dass sie zu einem Viertel Anteil Miteigentümerin der Liegenschaft wird und dass die Bw. nicht am sonstigen Nachlassvermögen partizipiert. Daraus leitet sich für den unabhängiger Finanzsenat ab, dass die Bw. durch den Abschluss des Pflichtteilsübereinkommens nicht mehr über eine Geldforderung gegenüber dem Erben verfügte…
…3.471,70 (die laut Beschluss des Bezirksgerichtes X übernommenen Passiva). Dem stand ein Erwerb von Vermögenswerten von insgesamt € 711,86 gegenüber, wobei der Verkehrswert der Liegenschaftsanteile € 477,07 betrug. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wurde vom Finanzamt daher zu Recht durch eine…
…Zl. 98/16/0365, abweichend von der vom Bw zitierten Spruchpraxis, (wieder) die folgende Rechtsansicht vertreten: Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen Anspruch auf Auszahlung eines entsprechenden Wertes in Geld. Daraus folgt, dass Gegenstand des Erwerbes eine Geldforderung, nicht aber ein bestimmtes Nachlassvermögen ist…
…Mai 2008 (in der Abhandlungstagsatzung) erfolgte. Damit ist gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 lit. b ErbStG die Steuerschuld entstanden. Strittig ist dagegen die Höhe des zu besteuernden Pflichtteiles. Der Pflichtteilsanspruch des Bw, dh. seine Geldforderung gegenüber der Erbin im Ausmaß der Quote von 1…
…08, wurde die Berufung vom Unabhängigen Finanzsenat als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass zum Zeitpunkt des Todes des Herrn H.R. dieser aus dem Titel Pflichtteilsanspruch gegenüber der Verlassenschaft nach Frau F.R. eine Geldforderung gehabt habe. Diese - und nicht ein nach …
…Zinsen und Kostenpauschale ist der Vergleich sofort wirksam. In der noch vor Abschluss des gerichtlichen Verfahrens eingebrachten Berufung gegen den Erbschaftssteuerbescheid wendet der Bw ein, dass der gerichtlich bereits rechtskräftig festgestellte Pflichtteilsanspruch in Höhe von ATS 2,3 Millionen gegenüber der Verlassenschaft nach dem Vater…
…Abgänge der Bund zu decken verpflichtet ist, ferner Anfälle an die übrigen Gebietskörperschaften sowie Anfälle, die ausschließlich Zwecken des Bundes oder einer sonstigen Gebietskörperschaft dienen, steuerfrei. Weiters bleiben steuerfrei gemäß § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG Zuwendungen unter Lebenden von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen…
…wäre (vgl. VfGH 22.6.2005, B 1349/04). Zum Zeitpunkt des Todes des Herrn Erblasser2 bestand aus dem Titel des Pflichtteilsanspruches gegenüber der Verlassenschaft nach Frau Erblasser1 eine Forderung. Diese Forderung stellt nicht einen Anspruch auf einen aliquoten Teil des Nachlasses dar, sondern einen…
…Rechtsgrund nicht in der Stiftungs- bzw. Stiftungszusatzurkunde, sondern im Pflichtteilsübereinkommen. Zu diesem Zeitpunkt erwarb er ein Forderungsrecht in Form einer einklagbaren Geldforderung in Höhe von 275.000,00 € gegenüber seiner Schwester, womit die Bereicherung des Bw. eintrat und die Steuerschuld entstand. Der Pflichtteilsberechtigte versteuert…
…ungeachtet der Vorstellungen der Vertragsparteien - Gesamtrechtsnachfolgerin der Bw. Dem Willen des Erblassers entsprechend wäre, soweit die zugedachten Vermächtnisse bzw. der Pflichtteilsanspruch nicht bereits vor der Einbringung der Erbansprüche in die Privatstiftung beglichen worden sind, nach Einbringung des zu widmenden Vermögens allenfalls eine Geldforderung gegenüber der…
…Dieser Wert liege beträchtlich über dem im Verlassenschaftsverfahren angenommenen Wert und auch über demjenigen Wert, zu welchem der Erblasser seinerzeit die Liegenschaft erworben hätte. Der Berufungswerber führt weiters aus, dass sich die erblasserische Witwe gegenüber den geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen in Bezug auf deren Höhe noch…
…des Bw. schon zuvor W.Sch. gegenüber mit Schreiben vom 12. März 2009 geltend gemacht. Eine außergerichtliche Einigung über den Schenkungspflichtteil des Bw. mit W.Sch. kam nicht zu Stande; dieser wurde in der Folge beim Landesgericht Klagenfurt am 26. Jänner 2010 klagsweise nach den §…
…einer Verlassenschaft ein Erwerbsvorgang an einem Nachlassgrundstück gar nicht vorliegen kann. Zudem wäre im Veräußerungsfall ein der Einantwortung zugängliches Grundstück nicht mehr vorhanden, sondern würde allenfalls der Veräußerungserlös oder eine diesbezügliche Geldforderung in den Nachlass fallen und zur Verteilung gelangen. Dem gegenüber hatte der Berufungswerber…
…einer Verlassenschaft ein Erwerbsvorgang an einem Nachlassgrundstück gar nicht vorliegen kann. Zudem wäre im Veräußerungsfall ein der Einantwortung zugängliches Grundstück nicht mehr vorhanden, sondern würde allenfalls der Veräußerungserlös oder eine diesbezügliche Geldforderung in den Nachlass fallen und zur Verteilung gelangen. Dem gegenüber hatte der Berufungswerber…
…hinsichtlich einer Verlassenschaft ein Erwerbsvorgang an einem Nachlassgrundstück gar nicht vorliegen kann. Zudem wäre im Veräußerungsfall ein der Einantwortung zugängliches Grundstück nicht mehr vorhanden, sondern würde allenfalls der Veräußerungserlös oder eine diesbzügliche Geldforderung in den Nachlass fallen und zur Verteilung gelangen. Dem gegenüber hatten die…
…gegenüber für dessen Erwerb von Todes wegen, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von S 330.000,00 (Pflichtteil S 360.000,00 abzüglich Freibetrag nach § 14 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 in der für das Jahr 2001 geltenden Fassung (ErbStG) in…
…ist gegenüber den Bestimmungen des Erbrechtes eine lex specialis. Definitiv legt § 14 Abs. 1 WEG fest, dass der Mindestanteil des Verstorbenen in das Eigentum des überlebenden Partners unter Ausschluss sonstigen Erwerbs von Todes wegen übergeht. In die Verlassenschaft hingegen fällt der Übernahmspreis, der als Geldforderung…
…wohingegen beim Pflichtteilsberechtigten von einer Geldforderung in Höhe seiner Quote ausgegangen werde, folglich dessen Steuer ausgehend von Verkehrswerten rund € 11.000 betrage. Dies stelle eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dar. Zudem dürfe nach der VwGH-Judikatur der steuerrechtliche Wert eines an einer Liegenschaft eingeräumten…