…des Rates der Europäischen Gemeinschaften über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen anzuwenden. Darnach könnten Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters ohne Rücksicht auf ihren Empfänger und ihren Verwendungszweck unter Befreiung von Eingangsabgaben eingeführt werden. Die Außenstelle der WFU in Wien sei ohne Zweifel eine solche…
…des Rates der Europäischen Gemeinschaften über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen anzuwenden. Darnach könnten Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters ohne Rücksicht auf ihren Empfänger und ihren Verwendungszweck unter Befreiung von Eingangsabgaben eingeführt werden. Die Außenstelle der WFU in Wien sei ohne Zweifel eine solche…
…des Rates der Europäischen Gemeinschaften über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen anzuwenden. Darnach könnten Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters ohne Rücksicht auf ihren Empfänger und ihren Verwendungszweck unter Befreiung von Eingangsabgaben eingeführt werden. Die Außenstelle der WFU in Wien sei ohne Zweifel eine solche…
…Abgabenbefreiung für die streitgegenständlichen Lexika enthält. In Betracht kommt allenfalls eine Befreiung gemäß Titel XII (Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate). Dabei ist - bezogen auf den Anlassfall - zu unterscheiden zwischen Waren des Anhanges I lit. A und Waren des Anhanges I…
…Abgabenbefreiung für die streitgegenständlichen Tonträger enthält. In Betracht kommt allenfalls eine Befreiung gemäß Titel XII (Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate). Dabei ist - bezogen auf den Anlassfall - zu unterscheiden zwischen Waren des Anhanges I lit. A und Waren des Anhanges I…
…a EStG 1988 sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu diesen Einkünften gehören auch Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. Entscheidungsgrundlagen - Lehre und Rechtsprechung a) zum Künstlerbegriff: Nach übereinstimmender Lehre entspricht der Begriff des Künstlers im § 10 Abs…
…der Kinder durch Bildungsangebote, geeignete Spiele und durch die erzieherische Wirkung, welche die Gemeinschaft bietet, zu fördern, zu unterstützen und ein grundlegender Beitrag zu einer religiösen und ethischen Bildung zu leisten." "Die Kinder sind nach erprobten wissenschaftlichen Methoden insbesondere der Kleinkindpädagogik, der Kindergartenpädagogik und bei…
…Darin finden sich zu folgenden Teilbereichen einzeln aufgezählte Tätigkeitsschwerpunkte: "I. Pädagogische Tätigkeit II. Künstlerische Tätigkeit III. Erzieherische Tätigkeit IV. Soziale Tätigkeit V. Therapeutische Tätigkeit VI. Musikalisch-kulturelle Bildungsarbeit VII. Wissenschaftliche/publizistische Tätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit VIII. Organisatorische Tätigkeit IX. Elternarbeit X. Lehrerkollegium/Schulleitung" Weitere Fragen des…
…1 lit. a EStG 1988 sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu diesen Einkünften gehören nur Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. Gemäß § 23 Z 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung…
…2.2004, 2003/13/0117). Die noch im Betriebsprüfungsbericht erwähnte Steuerbefreiung für Umsätze aus den von Volksbildungsvereinen veranstalteten Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher, unterrichtender oder belehrenden Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden, wird in der Berufung nicht mehr releviert, sodass…
…so dürfen die Einkünfte im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. (2) Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure…
…1988 Gemäß § 22 EStG 1988 sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Z 1:Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit: Zu diesen Einkünften gehören nur: a) Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit Nach Meinung des Unabhängigen Finanzsenates liegt eine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 22…
…Abs. 3 mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden. Der Durchschnittssatz beträgt bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6 %, höchstens jedoch 13.200 €…
…mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden. Der Durchschnittssatz beträgt ...bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6%, höchstens jedoch 13 200 €, ...sonst 12…
…4 Abs 3 mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden. Der Durchschnittssatz beträgt bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6%, sonst 12% der Umsätze […
…aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu diesen Einkünften gehören nur a) Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der ... 2. Einkünfte aus sonstiger…
…4 Abs. 3 mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden. Der Durchschnittssatz beträgt bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6 %, sonst 12 % der Umsätze (§…
…3 mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden. Der Durchschnittssatz beträgt - bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6%, höchstens jedoch 13 200 €, - sonst…
…aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu diesen Einkünften gehören nur a) Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten…
…freiberuflicher Tätigkeit. Zu diesen Einkünften gehören nur a) Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der ... Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind gemäß §…