…Dafür spreche auch der Umstand, dass das Material ausschließlich von der Fa.G. zur Verfügung gestellt worden und das Gefahrenrisiko ausschließlich bei der Fa.G. als Gestellungsnehmerin gelegen sei. Das Finanzamt erließ der Feststellung der Betriebsprüfung Rechnung tragende Feststellungsbescheide, mit denen die als Abzugssteuer gemäß…
…Gewerbe dann geradezu ausgeschlossen. Daher ist bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse auch auf branchenübliche Verhältnisse Bedacht zu nehmen. Das Gefahrenrisiko liegt im Gegensatz zum Werkvertrag ausschließlich beim Gestellungsnehmer unter dessen Leitung auch die Arbeiten ausgeführt werden (VwGH 27. September 2000, 96/14/0126…
…Laborkräften oder Krankenpflegepersonal in Krankenhäusern (medizinisches Personal) kein höheres Infektions- bzw. Gefahrenrisiko ergebe. Die bisher steuerfrei belassene Infektions- und Gefahrenzulage sei daher mit monatlich 110,00 Euro entsprechend den für die in den erwähnten Vergleichsgruppen tätigen Dienstnehmern begrenzt worden. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und…
…Dafür spreche auch der Umstand, dass das Material ausschließlich von der G-KEG zur Verfügung gestellt worden und das Gefahrenrisiko ausschließlich bei der G-KEG als Gestellungsnehmerin gelegen sei. 2. Im Jahr 2000 wurde Vorsteuer im Ausmaß von ATS 432.612,70 nicht zum Abzug…
…Arbeitskräfte liegenden Leistung. Damit unterscheidet sich die Arbeitskräftegestellung von jenen Fällen, bei denen ein Werkvertrag zwischen Gestellungsnehmer und Gesteller geschlossen wird. Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko beim Gestellungsvertrag ausschließlich beim Gestellungsnehmer. Der Gesteller haftet sohin nicht für die tatsächlichen Leistungen der von ihm…
…seine Dienstnehmer einem anderen Unternehmer zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Gestellungsnehmer und den Dienstnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko beim Gestellungsvertrag ausschließlich beim Gestellungsnehmer. Gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG wird die Einkommensteuer beschränkt…
…Unwägbarkeiten vorlagen, mit Bescheid gemäß § 295a BAO vorgehen und die IZP abweichend vom Antrag festsetzen. Ob die GmbH die Maschinen bloß schlicht gemietet oder im Wege des Leasings auch das diesbezügliche Gefahrenrisiko übernommen und solcherart wirtschaftliches Eigentum an den Maschinen erworben hat, blieb, da der…
…Leistung. Damit unterscheidet sich die Arbeitskräftegestellung von jenen Fällen, bei denen ein Werkvertrag zwischen Gestellungsnehmer und Gesteller geschlossen wird. Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko beim Gestellungsvertrag ausschließlich beim Gestellungsnehmer. Der Gesteller haftet sohin nicht für die tatsächlichen Leistungen der von ihm gestellten Arbeitnehmer…
…entsprechender Qualifikation verpflichtet, schulde jedoch keinen bestimmten Erfolg, hafte nicht für ein gewisses Werk. Das Gefahrenrisiko trage daher ausschließlich AT. Es liege also eine passive Arbeitskraftüberlassung durch CHM zu Gunsten der AT vor. Damit stützten sich die angefochtenen Bescheide auf unrichtige Feststellungen. Sie seien mangels…
…Leistung. Damit unterscheidet sich die Arbeitskräftegestellung von jenen Fällen, bei denen ein Werkvertrag zwischen Gestellungsnehmer und Gesteller geschlossen wird. Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko beim Gestellungsvertrag ausschließlich beim Gestellungsnehmer. Der Gesteller haftet sohin nicht für die tatsächlichen Leistungen der von ihm gestellten Arbeitnehmer…
…Leistung. Damit unterscheidet sich die Arbeitskräftegestellung von jenen Fällen, bei denen ein Werkvertrag zwischen Gestellungsnehmer und Gesteller geschlossen wird. Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko beim Gestellungsvertrag ausschließlich beim Gestellungsnehmer. Der Gesteller haftet sohin nicht für die tatsächlichen Leistungen der von ihm gestellten Arbeitnehmer…
…die Bereitstellung von Arbeitnehmern mit der vereinbarten Qualifikation, - er nicht für die tatsächliche Leistung der von ihm gestellten Arbeitnehmer haftet, - die Arbeiten unter Leitung und Verantwortung des Gestellungsnehmers durchgeführt werden und - der Gestellungsnehmer ausschließlich das Gefahrenrisiko trägt. Die BP stützt ihre Rechtsansicht vor allem darauf…
…nachvollziehbar kalkuliert und verhandelt worden wären, hat die Bw nicht behauptet und ergibt sich dafür auch sonst kein Anhaltspunkt in den Verträgen. - Das nicht versicherbare Gefahrenrisiko ist mit der Vertragänderung keineswegs vom GU auf die Bw übergegangen (geschweige denn voll, vgl. die Vertragspflicht des GU…
…vom 27.9.2000, 96/14/0126 die Haftung des Auftraggebers und Auftragnehmers an. Im Unterschied zum echten Werkvertrag liege bei einem Gestellungsvertrag das Gefahrenrisiko ausdrücklich beim Gestellungsnehmer (ausländischen Auftraggeber). Der Gesteller hafte bei einer Personalgestellung nicht für die erbrachten Leistungen, sondern lediglich für eine…
…der Investitionszuwachsprämie mit dem Fehlen der Montage und der mangelnden betrieblichen Nutzungsmöglichkeit. Die zivilrechtliche Anschaffung, definiert durch den Übergang des Gefahrenrisikos und des Preisrisikos, sei nach der einhelligen Meinung der Finanzbehörde nicht ausreichend. Es gebe zwar ein Erkenntnis zur Frage inwieweit bei der Anschaffung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Gde, Str, vom 15. November 2010 (beim Finanzamt eingelangt am 18. November 2010) gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 3. November 2010 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…