…erforderlichen Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen sowie aus einem geforderten lediglich bedingten Vorsatz hinsichtlich der Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Einreichung entsprechender Voranmeldungen. Objektiv ist im gegenständlichen Fall offenkundig unbestritten, dass der auf dem Gebiet der Gebäudereinigung tätige Unternehmer hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume März, April…
…den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe auf zehn Wochen erhöht wird. III. Im Übrigen werden die Berufungen als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Beschuldigte N betreibt seit 1982 das Gewerbe der Gebäudereinigung. Infolge Schwierigkeiten bei der Erlangung einer Gewerbeberechtigung arbeitete…
§ 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird (beispielsweise indem er unterlässt…
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (kurz Bw.) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die laut Firmenbuch (Fn, Auszug vom 8. April 2005) eine Gewerbeberechtigung als Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (§ 94 Z 72 GewO 1994), als Immobilienverwalter (§ 227 Abs. 1 GewO 1994) sowie als Immobilienmakler (§ 225 Abs…
…Ausschluss der den Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigern vorbehaltenen Tätigkeiten einer Grund- und Bauschlussreinigung Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit Nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in Tschechien mit 12.3.2010 war der Bw. in Österreich auf verschiedenen Baustellen…
…Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Berufungswerber (kurz: Bw.) betreibt das Gewerbe der Gebäudereinigung, das er im Streitzeitraum als Einzelunternehmer geführt hat, und erklärt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…geschrieben, er habe das Geld bar erhalten. Gearbeitet hätte nur er selbst und sein damals 14 jähriger Sohn. Herr FL_5 war im Zeitraum Juli bis November 2006 bei einem Gebäudereiniger beschäftigt und mit 15 Wochenstunden gemeldet. Die letzte Rechnung datiert vom 3.10.2006…
…Innsbruck mit, er werde am 1. April 2007 eine gewerbliche Tätigkeit als Hausmeister und Gebäudereiniger beginnen. Tatsächlich wurden in den Monaten April bis September 2007 noch keine Umsätze erzielt. Laut Schreiben der damaligen Steuerberaterin des Beschuldigten O-GmbH an das Finanzamt Innsbruck vom 9. November…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Herwig Aigner, Helmut Schreiter und Mag. Harald Grassel, über die Berufung der A GmbH in XY, vom 26. Oktober 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes…