…Nähere Details dazu ergeben sich aus der Beilage 2 zur Niederschrift über die Schlussbesprechung. | Gaststätte | | | | Zeitraum | 2004 | 2005 | 2006 | | Euro | Euro | Euro | Vor Bp | 10.900,00 | 10.900,00…
…Bar "X." seit dem Jahr 2001 nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes…
…21,48% (2005) und 12,01% (2006) der jeweiligen, auch unter Einbeziehung der auf die anders geartete rechtliche Würdigung der Anwendungsvoraussetzungen der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung resultierenden Einkommensteuernachforderung (Gesamtauswirkung der Wiederaufnahme), was nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keinesfalls als Missverhältnis zwischen der Bedeutung des Wiederaufnahmsgrundes und der…
…Abs. 2 der VO BGBl. II Nr. 227/1999 liegen Betriebe des Gaststättengewerbes im Sinn der Verordnung vor, wenn in geschlossenen Räumen Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und Umsätze überwiegend aus derartigen Konsumationen erzielt werden. Das Angebot in dem von der Bw…
…erzielt worden sei, im Lokal der Bw. in den geprüften Jahren nur 2,2% (2004), 1,6% (2005) bzw. 1,1% (2006) des Gesamtumsatzes betragen habe, sei die Ermittlung des Betriebsergebnisses nach der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, nicht zulässig gewesen. Die Prüferin…
…Bericht (§ 150 BAO) u.a. Nachstehendes fest: "Tz 1 Gaststättenpauschalierung: Der Abgabepflichtige führte im Prüfungszeitraum zwei Lokale mit der Bezeichnung "Disco FV" für die Zeit von 04.10. bis 31.12.2006 und "Bar F K" für den Zeitraum 2003 bis Ende August 2009. Seit…
…dem Hotelbetrieb L werde im Winter eine Apres-Ski Bar in unmittelbarer Nähe zum Hotel betrieben. Das Hotel sei aufgrund der Größe kein pauschalierungsfähiger Betrieb, für die Bar werde hingegen die Gaststättenpauschalierung in Anspruch genommen. Die Betriebe seien umsatzsteuerlich ein Unternehmen. Die Organisation - Einstellung Personal…
…BGBl. II Nr. 227/1999 ist für jeden Betrieb - unabhängig von seiner Bezeichnung und unabhängig davon, um welchen Lokaltyp es sich nach der Verkehrsauffassung handelt - zu prüfen. Eine der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gaststättenbetriebes im Sinn der VO BGBl. II Nr. 227/1999 ist…
… 4 Abs 1 EStG ermittelt. Danach wurde auf Gewinnermittlung nach § 17 Abs 4 und 5 EStG (Gaststättenpauschalierung) gewechselt. Es wurde sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich pauschaliert. Nach Meinung des Finanzamtes wurde die Pauschalierungsverordnung zu Unrecht in Anspruch genommen. Dazu wird folgendes ausgeführt: Das Lokal des…
…der Jahre 2000 bis 2006 auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. II 227/1999 ("Gaststättenpauschalierungs-Verordnung", kurz: VO) ermittelte Gewinne aus Gewerbebetrieb sowie Vorsteuerbeträge aus. Nach einer Außenprüfung der Jahre 2003 bis 2007 wurde - unter Tz. 3 des Berichts vom 29.9.2009 - die…
…Gastwirtin, ermittelte den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes…
…Jausenstation tätigt, wenn die Umsätze überwiegend im Innenbereich erwirtschaftet werden. Ein derartiger Zu- und Umbau lässt auf entsprechende Umsätze im Außenbereich schließen. Da es gemäß § 5 der VO-Gaststättengewerbe, BGBl. II 1999/227 bereits bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen Pflicht des Bw. gewesen wäre…
…Euro bzw. 65.246,03 Euro. Das Finanzamt folgte bei der Erlassung der Einkommensteuerbescheide den Feststellungen des Prüfers. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 führte der Bw. aus, er habe im Streitjahr alle Voraussetzungen für die Anwendung der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227…
…des Bw. (an Wochentagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 2:00 Uhr früh und am Wochenende in der Zeit von 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr früh) sprächen für das Vorliegen eines Barbetriebs. Auf Bars sei die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II…
…Innsbruck, Innrain 32, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Außenprüfung wurde die Feststellung getroffen, dass die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II 227/1999 (kurz: Verordnung), im vorliegenden Fall nicht angewendet werden könne. Bei…
…Kriterien eines solchen Betriebes gar nicht entspreche, da im Wesentlichen nur Getränke abgegeben wurden und - mit Rücksicht auf die abweichende Höhe der Aufschläge - folglich auch der Gewinn aus dem geprüften Betrieb nicht mit jenem eines Gaststättenbetriebs vergleichbar sein könne, der neben Getränken in nennenswertem Umfang…
…Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die D (i.d.F. Bw.) mit Sitz in x verfügt über eine inländische Zweigniederlassung in y deren Betriebsgegenstand im Bereich des Gaststättenwesens (u.a. Barbetrieb mit Separees) liegt. Geschäftsführer ist wb…
…Jahr 2006 vom 22. Jänner 2008 wurde von der steuerlichen Vertretung Berufung erhoben und unter Vorlage berichtigter Abgabenerklärungen samt Beilagen beantragt, der Besteuerung die nach der Pauschalierungsverordnung für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe ermittelten Beträge (Gewinn: 12.064,49 €; Übergangsgewinn: 20.439,94 €; Umsatz: 158…
…Stand vor dem Messerestaurant) erzielt wurden. Die Gaststättenpauschalierungsverordnung ist daher nicht anwendbar. Der laufende Gewinn 2005 wäre daher nach der vorgelegten Einnahmen-Ausgabenrechnung mit 47.270,16 € anzusetzen (bisher pauschaliert 24.664,26 €)." Nach den Ausführungen des Finanzamtes wurden die Umsätze des Jahres…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Dem Berufungswerber wurde am 10.10.1977 von der Gemeinde T. der Neubau eines Gaststättenbetriebes baubehördlich genehmigt. Am 17.7.1984 erfolgte für dieses Bauvorhaben eine Teilbenützungsbewilligung…