…Anlässlich einer im Jahr 2006 durchgeführten Außenprüfung wurde im Bericht des Prüfers unter Tz 1 nachstehende Feststellung getroffen: "Im Oktober 2005 wurde ein Auto angeschafft. Da dieses Fahrzeug als Gästewagen zum Einsatz gelangt, wurde die bezahlte NoVa in Höhe von 5.432,79 € rückvergütet…
…Verfahren. Zusätzlich wurden vom Finanzamt die folgenden Feststellungen ins Treffen geführt: Der Berufungswerber ist seit 20. April 1995 Inhaber einer Gewerbeberechtigung mit dem Wortlaut "Gästewagengewerbe mit einem Pkw bis zu neuen Sitzplätzen". Der Berufungswerber gab an, er verwende den Pkw als Hotelwagen für die Gästebeförderung…
…des streitgegenständlichen Audi A6 sowohl für die Beherbergungsgäste wie auch für die Restaurant- und Pub-Gäste vorzulegen, gab der Berufungswerber an, die Erlöse Gästewagen 2007 hätten EUR 1.142, 73 betragen. Die Schätzung des Einsatzes des Audi A6 im Jahr 2007 sei so vorgenommen worden…
…Gästetransporte verwendet werde. Für sonstige Besorgungen stünde ein Kastenwagen zur Verfügung. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Gemäß § 3 Z 3 des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG) sind von der Normverbrauchsabgabe ua. "Taxi- und Gästewagen" befreit. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3…
…einem Taxi-Gewerbe (§ 3 Abs. 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz) oder einem Gästewagen-Gewerbe (§ 3 Abs. 1 Z 4 Gelegenheitsverkehrsgesetz) zugehörig sind (formale Voraussetzung). Da im Berufungsfall - wie dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung (vorletzter Absatz der Tz 2) und dem Berufungsschreiben (Seite 4 letzter…
…worden, seien aber trotz Urgenz noch nicht eingetroffen. 5. Tz. 21f und 35 BP-Bericht: Vorsteuerabzug und Vergütung der Normverbrauchs-abgabe für Gästewagen Dazu führt der Prüfer aus, im Jahr 1994 seien ein BMW 525 iX und ein BMW 320 i Coupe angeschafft worden. Von…
…ermittelt wurde, ist es zweckmäßig, in diesem Verfahren auch über die Vortragsfähigkeit der auf die beiden Gesellschafter entfallenden Verlustanteile abzusprechen. 4. Zum Streitpunkt "Vorsteuerabzug und Vergütung der Normverbrauchsabgabe für Gästewagen" Dient ein PKW zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung, so steht gemäß § 12 Abs. 2…
…wenn sie nur elektrisch oder elektrohydraulisch angetrieben werden (aus Unterposition 8703 10 90 und 8703 90 der Kombinierten Nomenklatur). 3. Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden…
…eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Z 3 vorliegt. Nach § 3 Z 3 NoVAG 1991 sind Vorgänge in Bezug auf Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi-und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für…
…Fahrzeuge beantragte der Bw im Wege der Selbstberechnung aufgrund der Steuerbefreiung gem. § 3 Zi 3 NoVAG 1991 für Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen die Vergütung der bezahlten NoVA (§ 12 Abs 1 Zi 3 NoVAG 1991). Beide Vergütungen wurden vom Finanzamt erklärungsgemäß verarbeitet…
…Von der Normverbrauchsabgabe sind befreit: ... 3. Vorgänge in Bezug auf - Vorführkraftfahrzeuge, - Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi- und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und - Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt…
…Wege einer Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3) für Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen und auf Kraftfahrzeuge vor, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden. Abgabenschuldner der Normverbrauchsabgabe ist nach § 4 Z 1 NoVAG in den Fällen der Lieferung (§ 1 Z 1 und…
…werde, dass für Zwecke der Umsatzsteuer der Tatsache, ob ein Fahrzeug zulassungsrechtlich bzw. gewerberechtlich als Hotel- bzw. Gästewagen eingestuft werde, nur Indizienwirkung zukomme. Weiters sei auszuführen, dass die Vorschrift des expliziten Nachweises des Verwendungszweckes aufgrund des Zulassungsscheines, in dem der betreffende Verwendungszweck auszuweisen sei, mit…
…einen Bruttobetrag von € 83.922,25 ergab. In den beigelegten Zulassungsscheinen der C GmbH wurde als Verwendungszweck die entgeltliche Personenbeförderung im Rahmen des Ausflugswagen-, Stadtrundfahrten-, Mietwagen oder Gästewagengewerbes angeführt. Die Bw. - ebenfalls ein Taxiunternehmen -meldete jeweils 3 Fahrzeuge am 9. Oktober 2009 bzw. 30…
…vorliegt. Gemäß § 3 in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung sind von der Normverbrauchsabgabe ua. befreit: 3. Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und…
…Steuer den Erwerber des Fahrzeuges. Gemäß § 3 Z 3 sind u.a. von der NoVA Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen befreit. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung hat zur Voraussetzung, dass das Fahrzeug zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dient. Die Befreiung erfolgt gemäß …
…Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, waren von der Normverbrauchsabgabe Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, befreit. Die Befreiung erfolgte…
… 3 Zi. 3 NoVAG 1991 sind folgende Vorgänge von der Normverbrauchsabgabe befreit: Vorgänge in Bezug auf - Vorführkraftfahrzeuge, - Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zu einer kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren…
… 3 Z 3 vorliegt. Gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 sind von der Normverbrauchsabgabe Vorgänge in Bezug auf - Vorführkraftfahrzeuge, - Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi- und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der…
…BW an, dass man gerade bei Funktaxis beachten müsse, ab wann das Taxameter eingeschaltet werden könne. Das Taxameter sei zudem ein Fahrpreisanzeiger, was schon allein für sich die Bedeutung dieses Gerätes zeige. Aus der Salzburger Landesbetriebsordnung für Gästewagen-, Taxis-, u. Mietwagen ergebe sich, dass der…