…wurde vorgebracht, ein Einsatz von Kommunikationsmitteln sei auch für seinen kleinen Ein Mann-Betrieb unerlässlich. Mit Vorhalt vom 26. September 2008 wurde der Bw zum (bereits 2006) und 2007 (in gleicher Höhe) geltend gemachten "Fremdlohn" iHv. 700,00 € um Übersendung einer bzw. von Bestätigungen…
…von nur 6 % in Abzug zu bringen. Zu der steuerlichen Behandlung der Werkvertragsleistungen bei der Gutachtertätigkeit wird die Auffassung vertreten, dass nur die Aufwendungen für Hilfskräfte und sonstige Leistungen neben den pauschalen Betriebsausgaben zu berücksichtigende "Fremdlöhne" darstellten, da nur diese auch im Einzelunternehmen des Bw…
…so könne dies jedoch nicht so weit führen, den Hausanteil unter "Fremdlöhne" iSd § 17 Abs 1 EStG 1988 zu subsumieren und gleichzeitig mit dem Basispauschale als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Mit Anbringen vom 01.09.2010 stellte die steuerliche Vertretung des Bw einen Antrag auf Entscheidung…
…1). Die pauschale Geltendmachung von Betriebsausgaben (Kilometergeld bei untergeordneter betriebliche Nutzung, etc.) wird dadurch nicht ausgeschlossen. Löhne und Fremdlöhne sowie Sozialversicherungsbeträge und sonstige Ausgaben, die mit sonstigen Betriebsergebnissen im Zusammenhang stehen, sind abzugsfähig. Im vorliegenden Fall ist daher festzustellen, dass dem Berufungsbegehren bezüglich Werbungskostenumlage und…
…Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch (§ 128 BAO) einzutragen sind, Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden, sowie Pflichtversicherungsbeiträge im Sinne des § 4 Abs. 4…
…seien und daher das Betriebsausgabenpauschale nicht zusätzlich geltend gemacht werden könne, wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt und neuerlich ersucht, den Hausanteil unter die "Fremdlöhne" im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG 1988 zu subsumieren. Über die Berufung wurde…
…Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch (§ 128 BAO) einzutragen sind oder einzutragen wären, sowie Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden, weiters Beiträge im…
…Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingasbuch (§ 128 BAO) einzutragen sind oder einzutragen wären, sowie Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden, weiters Beiträge im…
…Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch (§ 128 BAO) einzutragen sind oder einzutragen wären, sowie Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden, weiters Beiträge im…
…Aufzeichnungen über Arbeitszeiten von Fremdarbeitern würden darauf hinweisen, dass die tatsächlich geleisteten Stunden die Bemessungsgrundlagen für die Fremdlöhne gewesen sind. Die Bw hätte auch die Unterbringung der Arbeiter übernommen Das Material für die Arbeiten sei ebenfalls bauseits zur Verfügung gestellt worden. Die Bw beantragte daraufhin…
…Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch (§ 128 BAO) einzutragen sind oder einzutragen wären, sowie Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden, weiters Beiträge im…
…werden: - Ausgaben für Waren, Rohstoffe Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten, - Ausgaben für Löhne, einschließlich Lohnnebenkosten, - Fremdlöhne und - Pflichtbeiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Man könne jedoch alle tatsächlichen Ausgaben zum Ansatz bringen und auf die 12%ige Pauschale verzichten. Da im gegenständlichen Fall diese Möglichkeit steuerlich…
…eine Gutschrift an Einkommensteuer in der Höhe von € 96,36. Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 12. Mai 2005 wurde der Bw. ersucht, einen Nachweis der Fremdlöhne (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bekanntgabe der Tätigkeit und genaue Entlohnung) zu erbringen und das Anlagenverzeichnis und eine Aufstellung der…
…Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch (§ 128 BAO) einzutragen sind oder einzutragen wären, sowie Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden, weiters Beiträge im…
… 28 Abs. 2 und Abs. 3 des EStG 1988. 2. Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Gegenstand der Tätigkeit bilden. Die Betriebsratsumlage, nicht zu verwechseln mit den Pflichtbeiträgen zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder den Beiträgen für…
…Gewinn- und Verlustrechnung die folgenden Betriebserlöse gegenüberstehen: | | Fremdlöhne: | Erlöse/BV: | Jahr 1998: | 231.532,40 | 168.480,17 | Jahr 1999: | 213.017,60 | - | Jahr 2000: | 163.537,20 | 467.112,26 | Jahr…
…sonst 12 Prozent, höchstens jedoch 26.400 € der Umsätze. Daneben dürfen nur folgende Ausgaben als Betriebsausgaben abgesetzt werden: Ausgaben für den Eingang von Waren sowie Ausgaben für Löhne und Fremdlöhne und für Beiträge im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 1 (Beiträge des Versicherten…
…Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch (§ 128 BAO) einzutragen sind oder einzutragen wären, sowie Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden, weiters Beiträge im…
…den Eingang an Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoff und Zutaten, Ausgaben für Löhne, Ausgaben für Fremdlöhne, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Selbstständigenvorsorge. Alle anderen Betriebsausgaben sind durch das Betriebsausgabenpauschale abgedeckt. Dies trifft auch auf die vom Bw. als Betriebsausgaben geltend gemachten Leasingraten zu. Die Tätigkeit des Bw…
…Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch ( § 128 der Bundesabgabenordnung ) einzutragen sind oder einzutragen wären, sowie Vorsteuerbeträge für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand bilden. Diese Ausnahme gilt sinngemäß für die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für…