…Fortbildungs-. und Umschulungskosten inklusive des Veranstaltungsprogrammes, einer Tätigkeitsbeschreibung sowie um Dartuung des Zusammenhangs der Kosten mit der beruflichen Tätigkeit ersucht. Im Antwortschreiben vom 4. März 2010 führte die Bw. zu den Fort- und Ausbildungskosten aus, dass sie nach dem im Jahr 2005 erfolgten Abschluss des…
…dem Journalistenpauschale auch Fort- und Ausbildungskosten, in concreto die Studienbeiträge für Sommer- und Wintersemester 2003 für ein Germanistik- und Geschichtsstudium, geltend. Im Einkommensteuerbescheid 2003 vom 21.6.2004 (Arbeitnehmerveranlagung) wurden mit der Begründung, dass mit dem Pauschbetrag sämtliche Aufwendungen abgegolten seien und zusätzliche Werbungskosten auf…
…der NLP-Ausbildung vermittelten Inhalten gegeben wäre oder NLP-Inhalte im Rahmen der Tätigkeit des Bw. konkret verwertet werden könnten. Die Abzugsfähigkeit von Fort- und Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn nach der Verkehrsauffassung ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt…
…entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte im streitgegenständlichen Jahr (2007) ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 wurden folgende Werbungskosten geltend gemacht: Fachliteratur in Höhe von € 374,80, Fort- und Ausbildungskosten…
…Wohnbedürfnissen entsprechende Wohngelegenheit am Dienstort zur Verfügung stand, und somit die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung sowie der Aufwendungen für Familienheimfahrten nicht vorlagen. In Bezug auf die übrigen geltend gemachten Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fort- und Ausbildungskosten, sonstige Werbungskosten) wurde dem Bw…
…der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161). Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Steht eine Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit, ist eine Unterscheidung in Fort- und Ausbildungskosten nicht…
…der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161). Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Steht eine Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit, ist eine Unterscheidung in Fort- und Ausbildungskosten nicht…
…meiner Tätigkeit war und ist es daher selbstverständlich geboten, mich im Bereich der Soft Skills für Führungskräfte weiterzubilden. ad weitere Werbungskosten: Aufgrund der Anforderungen des Berufes generell aber auch aufgrund der ausgeübten Tätigkeit kann es sein, dass außer den Fort- und Ausbildungskosten auch sonst höhere…
…und Fähigkeiten verbessere, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (VwGH 24.6.2004, 2001/15/0184). Wenn eine Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit stehe, sei eine Unterscheidung in Fort- und Ausbildungskosten…
…der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161). Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Steht eine Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit, ist eine Unterscheidung in Fort- und Ausbildungskosten nicht…
…die dafür aufgewendeten Kosten daher als Fort- und Ausbildungskosten anzuerkennen gewesen. Zum Richterwochenende 2005 wird ins Treffen geführt, dass es sich dabei um eine jährlich stattfindende Veranstaltung handle, die sich ausschließlich an (freiwillig teilnehmende) Richter, Staatsanwälte und Richteramtsanwärter richtet und bei der jeweils in verschiedene…
…dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Steht eine Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit, ist eine Unterscheidung in Fort- und Ausbildungskosten nicht erforderlich, weil in beiden Fällen…
…Da aber bereits eine NLP-Berufsausbildung vorliegen müsse, handle es sich um Fort- oder Ausbildungskosten. Im Streitjahr der genannten Berufungsentscheidung sei die Ausbildung zum LSB erfolgt, die den Berufseinstieg in den neuen Beruf Lebens- und Sozialberater ermöglicht habe. Mit der Anerkennung der Ausbildung zum NLP…
…Berufung ein. Er beantragte die Berücksichtigung der geltend gemachten Fort- und Ausbildungskosten in Höhe von € 3.316,00. Begründend führte er aus, dass die Ausbildungskosten zum Lebens- und Sozialberater nicht als abziehbar eingestuft worden seien, da angeblich kein besonderer Nachweis über die weitere Einkunftsquelle…
…| 1.153,80 | KZ 277: | | Arbeitsmittel (Computer) | 387,41 | Fachliteratur | 2.285,46 | Fort- und Ausbildungskosten | 116,52 | Internetkosten | 416,04 | Reisekosten | 227,18 | Doppelte Haushaltsführung | 11.164,08 |…
…und Kenntnisse in der Ausübung des bisherigen Berufes" zu dienen, für das Vorliegen von Fortbildungskosten schon vor dem Jahr 2000 ausreichend (VwGH 22.11.2006, 2004/15/0143). Steht eine Bildungsmaßnahme mit der bereits ausgeübten Tätigkeit in Zusammenhang, ist eine Unterscheidung in Fort- und Ausbildungskosten…
…Dies begründete das Finanzamt mit den Worten: "Die Aufwendungen für den NLP Master Practitioner sind gemäß § 20 EStG 1988 keine abzugsfähigen Fort- und Ausbildungskosten, weil sie auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind." Gegen diesen Bescheid wandte sich die Berufungswerberin mit der Berufung…
…Berufspiloten zusammenhängend anzusehen und demnach eindeutig als Fortbildungskosten zu qualifizieren. Darüber hinaus sei für diese Veranlagungsjahre die vom Finanzamt angezogene Bescheidbegründung in sich widersprüchlich, da in der Begründung selbst dargelegt werde, dass ab dem Jahr 2000 die Unterscheidung zwischen Fort- und Ausbildungskosten sich praktisch erübrige…
…der XXkammer sei er oft bei Gesprächen und Verhandlungen eingesetzt. Bei der Einkommensteuerveranlagung der Jahre 2002 bis 2004 wurden die geltend gemachten Fortbildungskosten nicht anerkannt. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass als Werbungskosten nur Fort- und Ausbildungskosten in einem bestehenden oder artverwandten Beruf…
…Taggeld für den Aufenthalt in Deutschland und die Fort- und Ausbildungskosten anzuerkennen. Hinsichtlich der weiteren Aufwendungen sei unklar, welche Posten in welcher Höhe das Finanzamt im Bescheid berücksichtigt habe. Zum Punkt Arbeitsmittel seien die Aufwendungen für Bürobedarf und die Internetkosten (60%) in voller Höhe gerechtfertigt…