…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob im Streitjahr der Berufungswerber (Bw.) Zinsen aus einem Forderungsverkauf im Jahre 2003 als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 31.146,19 € versteuern muss. Der Bw. brachte am 4…
…habe, liege kein Anwendungsfall dieses Urteils im Fall des Forderungskaufs ohne Übernahme des tatsächlichen Forderungseinzugs durch den Forderungskäufer vor. Erfolge der Forderungseinzug weiterhin durch den Forderungsverkäufer im eigenen Namen für fremde Leistung, handle es sich bei dieser Leistung um keine Factoringleistung iSd angeführten Urteils. Dies…
…aus der Verwaltung von Krediten durch den Kreditgeber) anzuwenden gewesen wäre (vgl. dazu etwa Hahne/Hamacher, UR 10/2003, 474 (481 f)), oder zudem eine steuerbefreite Nebenleistung zu einem Forderungsverkauf nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. c UStG 1994 vorgelegen wäre (vgl. nochmals Bramerdorfer…
…verzeichnet gewesen, die im darauf folgenden Wirtschaftsjahr mit einem Verlust von 6.301.568,86 € verkauft worden seien. Im Wirtschaftsjahr 2002/2003 sei ein "Sondererlös" aus dem Forderungsverkauf iHv 1.620.000,00 € ausgewiesen, welcher sich annähernd mit der Teilwertabschreibung der Bw. iHv…
…sich automatisch ein außerordentlicher, steuerlich zu berücksichtigender, Ertrag. Ein Forderungsverkauf durch den Masseverwalter an die Gesellschafter ist ebenfalls aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes nicht gegeben. Fraglich ist somit nunmehr die behauptete Kapitalaufstockung. So ferne eine derartige beabsichtigt gewesen wäre, wäre es logisch gewesen, dass diese Schritt…
…das Ehepaar B. von Bedeutung sein könnten, offengelegt waren. Denn unbestrittenermaßen war der parallel zur unentgeltlichen Abtretung der GmbH - Anteile durchgeführte Forderungsverkauf nicht bekannt. Denn der entsprechende Notariatsakt über die Forderungsabbtretung gegen Entgelt in Höhe von S 610.000 an Herrn B. wurde beim Finanzamt…
…weil sich an dem Entgelt, das ist der Betrag, den der Abnehmer aufzuwenden hat, durch den Forderungsverkauf allein nichts ändert. Erweist sich das Entgelt jedoch ganz oder teilweise als uneinbringlich, so kann der Zedent eine Änderung der Bemessungsgrundlage vornehmen. Übernimmt der Zessionar das Delcredere-Risiko…
…eingetreten. Das Recht unterlag allein seiner Disposition als Begünstigter und konnte der Bw. darüber z. B. im Wege einer Zession oder eines Forderungsverkaufes verfügen. Mit Eintritt dieser Bereicherung auf Seiten des Bw. ist die Schenkung als ausgeführt anzusehen und ist die Steuerschuld gemäß § 12 Abs…
…eingetreten. Das Recht unterlag allein seiner Disposition als Begünstigter und konnte der Bw. darüber z. B. im Wege einer Zession oder eines Forderungsverkaufes verfügen. Mit Eintritt dieser Bereicherung auf Seiten des Bw. ist die Schenkung als ausgeführt anzusehen und ist die Steuerschuld gemäß § 12 Abs…
…Vermögenswert, über den sie auch z.B. im Wege einer Zession oder eines Forderungsverkaufes ("Factoring") verfügen würde können. Nach Ansicht der Amtspartei sei mit Eintritt dieser Bereicherung auf Seiten der begünstigten Dritten die Schenkung als ausgeführt anzusehen und für diesen Vorgang sei die Steuerschuld gemäß …
…Entstehung einen Vermögenswert, über den sie auch z.B. im Wege einer Zession oder eines Forderungsverkaufes ("Factoring") verfügen könnte. Wenn daher im Streitfall durch einen Vertrag zugunsten Dritter der Übernehmer rechtsverbindlich zu einer vom Übergeber ausbedungenen Leistung an die Bw. verpflichtet wird, wobei diese Leistungsverpflichtung…
…Entstehung einen Vermögenswert, über den sie auch z.B. im Wege einer Zession oder eines Forderungsverkaufes ("Factoring") verfügen könnte. Wenn daher im Streitfall durch einen Vertrag zugunsten Dritter der Übernehmer rechtsverbindlich zu einer vom Übergeber ausbedungenen Leistung an die Bw. verpflichtet wird, wobei diese Leistungsverpflichtung…