…verhilft der Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg, weil das Sicherungsverfahren keinen (vollstreckbaren) Abgabenrückstand voraussetzt. Vielmehr stellt der an die Bw. erlassene Sicherstellungsauftrag vom 3.5.2011 die Grundlage für die sicherungsweise Forderungspfändung dar (§ 233 BAO). Ein solcher Sicherstellungsauftrag, der im Zeitraum zwischen der Entstehung des…
…verhilft der Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg, weil das Sicherungsverfahren keinen (vollstreckbaren) Abgabenrückstand voraussetzt. Vielmehr stellt der an die Bw. erlassene Sicherstellungsauftrag vom 3.5.2011 die Grundlage für die sicherungsweise Forderungspfändung dar (§ 233 BAO). Ein solcher Sicherstellungsauftrag, der im Zeitraum zwischen der Entstehung des…
…verhilft der Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg, weil das Sicherungsverfahren keinen (vollstreckbaren) Abgabenrückstand voraussetzt. Vielmehr stellt der an die Bw. erlassene Sicherstellungsauftrag vom 3.5.2011 die Grundlage für die sicherungsweise Forderungspfändung dar (§ 233 BAO). Ein solcher Sicherstellungsauftrag, der im Zeitraum zwischen der Entstehung des…
…untersagen (Verfügungsverbot). Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3 AbgEO). Neben dem Drittschuldner (Abs. 4 leg. cit.) ist auch der Abgabenschuldner zur Berufung gegen die Forderungspfändung legitimiert (vgl. Liebeg, a. a. O., § 65 Tz 22…
…untersagen (Verfügungsverbot). Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3 AbgEO). Neben dem Drittschuldner (Abs. 4 leg. cit.) ist auch der Abgabenschuldner zur Berufung gegen die Forderungspfändung legitimiert (vgl. Liebeg, a. a. O., § 65 Tz 22…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.B., (Bw.) vertreten durch Mag. Robert Igali-Igalffy, RA, 1030 Wien, Landstr. Hauptstr. 34, vom 31. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 29. Juli 2010 betreffend Pfändung und Überweisung einer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.B., (Bw.) vertreten durch Mag. Robert Igali-Igalffy, RA, 1030 Wien, Landstr. Hauptstr. 34, vom 31. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 29. Juli 2010 betreffend Pfändung und Überweisung einer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.B., (Bw.) vertreten durch Mag. Robert Igali-Igalffy, RA, 1030 Wien, Landstr. Hauptstr. 34, vom 21. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 21. Juni 2010 betreffend Pfändung und Überweisung…
…Die Berufung gegen den Pfändungsbescheid war daher abzuweisen. Der Bw ist zudem durch den Bescheid vom 18.1.2007 nicht belastet, da diese Forderungspfändung ins Leere ging. B.) Pfändungsgebühr: Es erhebt sich die Frage, ob der Abgabenschuldner die Kosten unwirksam gebliebener Vollstreckungshandlungen zu tragen hat. …
…für vollstreckbar erklärt wurde. Da der gemäß § 65 AbgEO beim Bw. als Drittschuldner mit Bescheiden vom 15. April 2009 vorgenommenen Forderungspfändung somit kein Exekutionstitel nach § 4 AbgEO zu Grunde liegt, waren die Bescheide betreffend Pfändung einer Geldforderung, Überweisung einer Geldforderung sowie Festsetzung von Pfändungsgebühren aufzuheben.…
…Abgabenanspruch, nicht jedoch wie gefordert der Vollstreckungstitel anerkannt und für vollstreckbar erklärt wurde. Da der gemäß § 65 AbgEO beim Drittschuldner XY mit Bescheiden vom 15. April 2009 vorgenommenen Forderungspfändung somit kein Exekutionstitel nach § 4 AbgEO zu Grunde liegt, waren die Bescheide betreffend Pfändung einer Geldforderung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch CONFIDA Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…Betrag, der jedoch zur Erfüllung des Ausgleichs unabdingbar wäre, vorsichtshalber zurückbehalten würde. Das Finanzamt stellte daraufhin mit Bescheid vom 1. Oktober 2002 umgehend die bekämpfte Forderungspfändung gemäß § 16 AbgEO ein und stellte fest, dass diesbezüglich aufgelaufene und bereits festgesetzte Kosten des Vollstreckungsverfahrens unberührt bleiben würden…
… 65 Abs. 3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Unbestritten ist, dass der gegenständlichen Forderungspfändung der Rückstandsausweis vom13. November 2012 über € 71.202,95 zugrunde liegt, sodass das gegenständliche Vollstreckungsverfahren hinsichtlich dieses Betrages infolge des Vorliegens…
…in der Beitrittserklärung (§ 258 Abs. 1) beantragt wird. Unbestritten ist, dass den gegenständlichen Forderungspfändungen der Rückstandsausweis vom 8. Oktober 2012 über € 18,603.375,32 zugrunde liegt, sodass die Durchführung eines Vollstreckungsverfahren hinsichtlich dieses Betrages infolge des Vorliegens eines Exekutionstitels gemäß § 229 letzter Satz…
…Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Unbestritten ist, dass den gegenständlichen Forderungspfändungen ein Rückstandsausweis mit einem vollstreckbaren Rückstand in Höhe von € 2.411,85 zugrunde liegt, sodass das gegenständliche Vollstreckungsverfahren hinsichtlich dieses Betrages infolge des Vorliegens eines Exekutionstitels gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden A und die weiteren Mitglieder B, C und D im Beisein der Schriftführerin E über die Berufung der Bw., vertreten durch F, vom 1. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 20. November 2008 betreffend…
…zu geben. Gemäß § 65 Abs. 3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Unbestritten ist, dass der gegenständlichen Forderungspfändung ein Rückstandsausweis (vom 20. Oktober 2009 über € 17.572,05 bzw. vom 19. April 2010 über € 18…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien vom 14. April 2003 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. Jänner 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 25. November 2004 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO…