…und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer für 2001 in Höhe von € 908,41 und an Einkommensteuer für 2001 in Höhe von € 1.266,40 bewirkt habe, indem Einnahmen nicht erklärt worden seien (Forderungseingang), sowie b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…nur vorgenommen werden, wenn qualifizierte Gefährdungsgründe hinsichtlich des Forderungseinganges vorliegen würden. Da der voraussichtliche Verkauf von Gesellschaftsanteilen innerhalb der X-Gruppe keinen qualifizierten Gefährdungsgrund darstelle (die Eigenschaft des Wirtschaftsgutes "Forderung" gehe dadurch nicht verloren), sei die Abschreibung nicht anzuerkennen. Etwaige Unterlagen oder Schriftstücke, die eine…
…zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht oder nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonität des Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit dem Forderungseingang (vgl. Doralt/Mayr, EStG14…
…Nennbetrag eingehen werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonität des Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit dem Forderungseingang. Die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses ist dabei ein Indiz, rechtfertigt allein…
…B: -800; c.) Korrekturposten bei A: +200, bei B: -200; d.) Gewinnauswirkung bei A: +400 (an Forderungseingang) + 200 (an Korrekturposten) = +600; bei B: +800 (an Forderungseingang) - 200 (an Korrekturposten) = +600. 5.) Gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 UmgrStG gilt, dass der Nachfolgeunternehmer das…
…die Option hinsichtlich eines einzigen Grundstückes zum 27.4.1994 einen Erlös in Höhe von S 12 Mio erzielt. Eine Einzelwertberichtigung könne nur dann vorgenommen werden, wenn qualifizierte Gefährdungsgründe oder besondere Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner hinsichtlich des Forderungseinganges vorlägen. Wertberichtigungen seien steuerlich nur anzuerkennen…
…Nennbetrag eingehen werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonitätdes Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit dem Forderungseingang. Die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses ist dabei ein Indiz, rechtfertigt allein aber…
…zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonität des Schuldners (oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner in Zusammenhang mit dem Forderungseingang [zB betr. Skonti]). Weder bei einem…
…hat udgl. mehr. Laut Ansicht des UFS ist es erst im Laufe des Jahres 2000 ziemlich sicher gewesen, dass mit einem Forderungseingang überhaupt nicht mehr zu rechnen sein wird. In der MV führt die steuerliche Vertreterin glaubhaft aus, dass die Liquidation der E. AG in…
…damit zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonität des Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit dem Forderungseingang (Doralt, EStG § 6 Rz 215…
…zumal die Umsatzsteuer auch durch den Gläubiger eingezogen werde. Insoweit die Forderungseingänge die Anschaffungskosten übersteigen, berichtige die Bp daher die Umsatzsteuerberichtigung entsprechend dem Forderungseingang neuerlich. Aufgrund der Feststellungen gemäß Tz 22 b PB sei die Umsatzsteuer - so Tz 14 PB - in Höhe von S 164…
…12. August 2002 und 16. Oktober 2002 jeweils versichert worden, dass mit dem Forderungseingang sicher zu rechnen sei und kein Zweifel an der Bonität der Auftraggeber bestehe. Wenn vorgebracht werde, dass die Einbringlichkeit aus heutiger Sicht gefährdet sei, so ändere dies nichts an der Bewertung…
…keine Bedeutung, die Forderungseingänge der Kunden würden trotz Zession dem Kontokorrentkonto der Bank gutgeschrieben, soweit der Rahmen gedeckt sei, könne dieser für die Zahlung von sämtlichen Verbindlichkeiten (auch von Finanzamtsschulden) genutzt werden. Nur im Insolvenzfall würde die Bank die Forderungseingänge nach Insolvenzeröffnung vorrangig bekommen. Damit…
…138,95 Euro, bei der GmbH uneinbringlich. Ab 14. Juli 2009 hat die Hausbank keine Überweisungen vom Konto der GmbH mehr zugelassen. Dennoch sind laut vorliegendem Kontoausdruck durch Forderungseingänge die Bankverbindlichkeiten zwischen 15. Juli 2009 und 22. Juli 2009, dem Datum der Konkurseröffnung, von 99…
…Eine überraschende Kreditsperre liege im vorliegenden Fall nicht vor, weil die Pflicht zur Abfuhr der Lohnsteuer bereits am Fälligkeitstag und nicht erst im Zeitpunkt der Erwartung eines Forderungseinganges kurz vor Insolvenzeröffnung bestanden habe. Dem beigeschafften Gerichtsakt sei nicht zu entnehmen, dass keine Lohnzahlungen stattgefunden hätten…
…Listen gehe jedoch hervor, dass im Haftungszeitraum Zahlungseingänge zu verzeichnen gewesen seien. So habe sich der Kontostand (Negativsaldo) im Jahr 2008 auf Grund von Forderungseingängen zum Teil nicht unbeträchtlich vermindert. In dieser Zeit seien aber an die Abgabenbehörde keinerlei Zahlungen geleistet worden. Auch wenn ein…
…und dem Buchungsjournal hervorgehe, dass in der Zeit vom 3.Jänner 2006 bis 7. März 2006 (Zeitpunkt der Konkurseröffnung) regelmäßig Forderungseingänge zu verzeichnen waren und Verbindlichkeiten beglichen worden seien. Daraus sei die Benachteiligung der Abgabenbehörde als Gläubigerin und die Pflichtverletzung des Bw. als Geschäftsführer eindeutig…
…worden. Die Beschaffung diesbezüglicher Bescheinigungsmittel sei allerdings durch die oben dargelegten Umstände erschwert. Vor der Anteilsabtretung sei beabsichtigt gewesen, mit den Forderungseingängen und den "weiters erzielten Umsätzen" eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger, notfalls im Wege eines Ausgleichs herbeizuführen. Die diesbezüglichen Zusagen und Versprechungen von J…
…worden. Die Beschaffung diesbezüglicher Bescheinigungsmittel sei allerdings durch die oben dargelegten Umstände erschwert. Vor der Anteilsabtretung sei beabsichtigt gewesen, mit den Forderungseingängen und den "weiters erzielten Umsätzen" eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger, notfalls im Wege eines Ausgleichs herbeizuführen. Diesbezügliche Zusagen und Versprechungen der J. hätten…
…der Beurteilung der Gläubigergleichbehandlung nicht gänzlich außer Betracht bleiben, sondern sind so einzurechnen, als ob keine solche Vereinbarung geschlossen und die Forderungseingänge aliquot allen Gläubigern der GmbH zu Gute gekommen wären. Einerseits soll damit nicht verschwiegen werden, dass die bloße Tatsache des Vorliegens einer solchen…