…Danach verbleibende Verluste träfen den Geschäftsherrn. Folgegewinne würden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherrn übernommenen Verluste verwendet. Ein danach noch verbleibender Gewinn würde zwischen dem atypisch stillen Gesellschafter und dem Geschäftsherrn im Verhältnis der Gesellschaftereinlage und dem Stammkapital aufgeteilt. Dem atypisch stillen Gesellschafter zugewiesene Gewinne…
…mit maximal 130 % des Nominales begrenzt. Darüber hinausgehende Verluste gehen zu Lasten der Fa. GeschäftsherrGmbH. Folgegewinne werden zuerst zur Abdeckung der von GeschäftsherrGmbHübernommenen Verluste verwendet. In der Folge steht dem stillen Gesellschafter eine vorrangige Gewinnzuweisung von den tatsächlich erzielten, handelsrechtlichen Buchgewinnen bis zu 6 % der…
…treffen den Geschäftsherrn, Folgegewinne werden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherrn übernommenen Verluste verwendet. Der atypisch Stille ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen am Gewinn des Unternehmens beteiligt: Ein positives Ergebnis ist zuerst dem Geschäftsherrn zur Abdeckung der von ihm übernommenen Verluste zuzuweisen. Der verbleibende Gewinn…
…mehr als seine Pflichteinlage verlieren kann. Verlustanteile werden also vom Kapitalkonto des Kommanditisten ohne Rücksicht darauf abgeschrieben, ob sein Kapitalkonto dadurch negativ wird. Ein solcher Negativstand bringt die Verpflichtung zur Auffüllung durch Folgegewinne gemäß § 169 Abs. 1 HGB bei aufrechter Gesellschafterstellung zum Ausdruck. Ein Kommanditist…
…Folgegewinne werden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherrn übernommenen Verluste verwendet. Der atypisch stille Gesellschafter ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen am Gewinn des Unternehmens beteiligt: Ein nach ordnungsgemäßen kaufmännischen Grundsätzen handelsrechtlich ermitteltes und unter Ausnützung aller steuerlichen Begünstigungen erstelltes positives Ergebnis ist zuerst dem Geschäftsherrn…
…Folgegewinne werden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherrn übernommenen Verluste verwendet. Der atypisch stille Gesellschafter ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen am Gewinn des Unternehmens beteiligt: Ein nach ordnungsgemäßen kaufmännischen Grundsätzen handelsrechtlich ermitteltes und unter Ausnützung aller steuerlichen Begünstigungen erstelltes positives Ergebnis ist zuerst dem Geschäftsherrn…
…mehr als seine Pflichteinlage verlieren kann. Verlustanteile werden also vom Kapitalkonto des Kommanditisten ohne Rücksicht darauf abgeschrieben, ob sein Kapitalkonto dadurch negativ wird. Ein solcher Negativstand bringt die Verpflichtung zur Auffüllung durch Folgegewinne gemäß § 169 Abs. 1 HGB bei aufrechter Gesellschafterstellung zum Ausdruck. Ein Kommanditist…
…Folgegewinne werden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherr übernommenen Verluste verwendet. Der atypisch stille Gesellschafter ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen am Gewinn des Unternehmens beteiligt: Ein nach ordnungsgemäßen kaufmännischen Grundsätzen handelsrechtlich ermitteltes und unter Ausnützung aller steuerlichen Begünstigungen erteiltes positives Ergebnis ist zuerst dem Geschäftsherrn…
…Kommanditist mangels anderer Regelung nie mehr als jenen Betrag verlieren kann, den er einzusetzen sich verpflichtet hat. Der Kommanditist ist nur verpflichtet, das Kapitalkonto aus Folgegewinnen, aber nicht durch Einzahlungen wieder aufzufüllen. Scheidet der Kommanditist in einem Zeitpunkt aus, in dem sein Kapitalkonto passiv ist…
…Kommanditist mangels anderer Regelung nie mehr als jenen Betrag verlieren kann, den er einzusetzen sich verpflichtet hat. Der Kommanditist ist nur verpflichtet, das Kapitalkonto aus Folgegewinnen, aber nicht durch Einzahlungen wieder aufzufüllen. Scheidet der Kommanditist in einem Zeitpunkt aus, in dem sein Kapitalkonto passiv ist…
…Kommanditist mangels anderer Regelung nie mehr als jenen Betrag verlieren kann, den er einzusetzen sich verpflichtet hat. Der Kommanditist ist nur verpflichtet, das Kapitalkonto aus Folgegewinnen, aber nicht durch Einzahlungen wieder aufzufüllen. Scheidet der Kommanditist in einem Zeitpunkt aus, in dem sein Kapitalkonto passiv ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Berater, vom 5. März 2009 gegen die Bescheide des ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 6. Februar 2009 betreffend Haftung und Zahlung von Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Mag. Robert Steier und KomzlR Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung der TBG, vertreten durch Vienna CityTax Steuerberater GmbH, 1220…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Eveline Umgeher, Witwerfortbetrieb DI Franz Umgeher, Wirtschaftstreuhänder, 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 13-15/5/23, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. September…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, geb. GebDat, Adresse, vertreten durch Günther Schmidt, Wirtschaftstreuhänder, 2431 Enzersdorf/Fischa, Tulpengasse 29, vom 7. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 12. Juni 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der I- GmbH & Co KG, 4910 Ried im Innkreis, Hannesgrub 32, vertreten durch FSP Fery, Szerva & Partner Steuerberatung GmbH & Co KEG, 4910 Ried im Innkreis, Wildfellnerstraße 28, gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding betreffend Feststellung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des bfadr, vertreten durch Mag. Peter Helbok, Steuerberater, 1100 Wien, Gudrunstraße 179 a, vom 21. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 16. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 sowie vom 24. Juni…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Gogg & Partner GmbH & Co KG, 8141 Zettling, Neuschusterweg 3, vom 4. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 11. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Harald Schwarzer, gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999, 2000 und 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben betragen…
Im Jahr 2007 betrug nach dem GSVG die Höchstbeitragsgrundlage € 53.760 und der Beitragssatz (KV+PV) 24,6% sodass die maximale Beitragsleistung € 13.225 beträgt. Im Hinblick auf den festgestellten Veräußerungsgewinn ist daher die SV-RSt im Umfang der jährlichen Höchstbeitragsleistung zu bilden…