…vorgebracht: Der steuerliche Vertreter betonte, Dienstbeginn sei immer an der Homebase Wien, nie in Innsbruck gewesen. Beispielsweise sei der Berufungswerber am 10.1. (Tabelle) vom Flughafen Wien, wo er sich schon befand, nach Innsbruck gefahren, weil er den Auftrag erhalten hatte, ab Innsbruck einen Flug…
…Wert von € 218.996,61, auf welchen Eingangsabgaben in Höhe von € 43.907,81 lasteten, über das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) verbracht hatte. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 35 Abs 4 unter…
…Art 225, 230 ZK-DVO) wäre eine ausdrückliche, mindestens mündliche Anmeldung in Bezug auf die abgabenpflichtigen Waren erforderlich und diesfalls am Flughafen Wien Schwechat nur durch die Benützung des sogenannten "Rotkanals" möglich gewesen. Die konkludente Anmeldung, die fingierte Annahme der Anmeldung und Überlassung nach Art…
…Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht aus. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz erachtete aufgrund der Tatbeschreibung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien, der Verdächtigeneinvernahme des Bf. vom 6…
…Die Bf. habe niemals die Absicht gehabt, die Waren undeklariert in das Zollgebiet einzuführen, sondern wollte sie von Beginn an die Waren deklarieren und habe sich erst auf dem Flughafen orientieren müssen, wo die Waren zu deklarieren seien. Die Bf. führt weiters aus, bereits bevor…
…Finanzstrafsache gegen Bf., Unternehmer, geb. xxx in xx, wohnhaft Adr, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. August 2007 gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt/Flughafen Wien vom 20. Juli 2007, Zl. 320000/90249/03/2007-AFA, SN. 320000/2007/00965-001, betreffend die Einleitung…
…Instanz den Bw. wegen des Schmuggels einer Herrenarmbanduhr der Marke Breitling Chronomat Automatic, Seriennummer 136850, Referenznummer B13050.1 anlässlich seiner Einreise ins Zollgebiet über das Zollamt Flughafen Wien im April 1998 gemäß § 35 Abs.1 lit.a FinStrG für schuldig. Gemäß § 35 Abs.4 FinStrG…
…Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt (Rz 699). Das Finanzamt vermute, dass auf Grund der örtlichen Nähe des Dienstortes zum Flughafenareal das Durchreisen desselben nicht als Teil der Dienstreise anzuerkennen sei. Diese Einschätzung könne nicht Erfolg haben, da sonst auch zB Dienstreisen von…
…war auch zu entnehmen, dass der Bf. anlässlich der Wiedereinreise in die Gemeinschaft über den Flughafen Frankfurt diese Uhren nicht angemeldet hat. Im Wesentlichen gestützt auf diese Aussage setzte das Hauptzollamt Linz daraufhin dem Bf. mit dem oben angeführten Bescheid vom 5. April 2002 die…
…Neigungen bzw. außerordentlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Luftfahrt Voraussetzung dafür waren, dass es zu ernst zu nehmenden Gesprächen mit dem Flughafensprecher, mit dem Leiter der Öffentlichkeitsarbeit einer Luftfahrtgesellschaft und mit Vertretern zweier anderer Fluggesellschaften gekommen sei. Es liege in der Natur des Wirtschaftslebens, insbesondere…
…den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19.8.2004, Zl. 206/02154/2004, setzte das Zollamt (ZA) Flughafen Wien für die Bf. gemäß Art. 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich Zollkodex (ZK) iVm Art. 96 Abs.1 und 2 ZK und …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Flughafen Wien vom 24. März 2005, GZ. 206/4250/2005, betreffend Festsetzung der Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich sowie Artikel 96 Abs.1 und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Flughafen Wien vom 24. März 2005, GZ. 206/04249/2005, betreffend Festsetzung der Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich ZK sowie Artikel 96 Abs.1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Flughafen Wien vom 24. März 2005, GZ. 206/4248/2005, betreffend Festsetzung der Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich sowie Artikel 96 Abs.1 und…
Beschluss Der Unabhängige Finanzsenat hat im Beschwerdeverfahren der Bf, vom 26. März 2010 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 19. Jänner 2010, Zahl: 320000/00000/2009-10, betreffend Eingangsabgaben beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Begründung Mit Zollanmeldung CRN vom 26. September…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Spedition, vom 3. Oktober 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 31. August 2011, Zahl: 000000/00000/2011-6, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Art. 236, 237, 238 oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch NN., vom 2. Juni 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 4. Mai 2009, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1.) Die Festsetzung des nachzufordernden Abgabenbetrages wird wie folgt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch NN., vom 2. Juni 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 4. Mai 2009, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1.) Die Festsetzung des nachzufordernden Abgabenbetrages wird wie folgt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch NN., vom 2. Juni 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 4. Mai 2009, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1.) Die Festsetzung des nachzufordernden Abgabenbetrages wird wie folgt…
…Art. 236 Zollkodex (ZK) mit dem Hinweis, dass in der Anmeldung mit der Warennummer 8543 7090 99 eine unrichtige Warennummer verwendet worden sei, und die Abänderung der Warennummer auf 8541 4010 00. Das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien wies mit Bescheid vom 28. Juni 2011, Zl…