Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, in der Finanzstrafsache gegen den Bw. wegen des Vergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. gemäß § 161 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 24…
…Sonja Reiter, Wirtschaftstreuhänderin und Steuerberaterin, Emmerich-Assmanngasse , 8430 Leibnitz, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 14. Juni 2013 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom…
…Probenziehung und Untersuchung rasch abgefertigt werden könnte, - ein nicht zutreffender Sachverhalt, welchen der Disponent entgegen der Bestimmung des § 119 Bundesabgabenordnung in der weiteren Kommunikation mit den Behörden verwenden sollte, und hiedurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen, weshalb über sie gemäß …
…in der Finanzstrafsache gegen F.D., (Bw.) vertreten durch Kolarz und Augustin Rechtsanwaltspartnerschaft, 2000 Stockerau, Schießstattgasse 21, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 2. Dezember 2011 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…
…durch Dr. Johannes Eltz, RA, 1010 Wien, Mölker Bastei 10/5, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 14. Oktober 2011 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch…
…vertreten durch Mag. Robert Lanznaster, Wirtschaftstreuhänder in Defreggerstraße 22a, 6020 Innsbruck, wegen Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 25. Juli 2011 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck…
…Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen J.V., Adresse1, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. Juli 2010 gegen das Erkenntnis…
…Adresse, vertreten durch Kaiser Wirtschaftstreuhand GmbH, 1010 Wien, Annagasse 3A, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 8. August 2009 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ…
…Dr. Andreas CECONI, Steuerberater, 5020 Salzburg, Schiffmanngasse 19, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 4. Dezember 2008 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz, vertreten durch Dr. Friederike…
…Wolfgang Schwarz, Rechtsanwalt, 1040 Wien, Mattellistraße 3, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 14. Februar 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien…
…Jakob Schmalzl, Steuerberater, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 7, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten AB vom 21. April 2004 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes…
…Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD-Tower, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 6. Mai 2009 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ…
…Adr., vertreten durch Rechtsanwältebüro Soyer Embacher, 1010 Wien, Kärntner Ring 6, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 16. Jänner 2009 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als…
…die Richtigkeit der Tatzeiträume bzw. der Verkürzungsbeträge an Selbstbemessungsabgaben wurden seitens des Bw. wohl auch deswegen nicht vorgebracht, weil diese ohnehin auf seinen eigenen Angaben beruhen. Die objektive Tatseite der nunmehr der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist daher…
…Thomas Obermoser für die Dr. Thomas Obermoser Wirtschaftstreuhand KEG, 6370 Kitzbühel, Ehrenbachgasse 29, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 8. Jänner 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Innsbruck…
Die Höhe der Verfahrenskosten berechnet sich pauschal mit 10% der Höhe der Geldstrafe, maximal aber € 363,00 (§ 185 Abs. 1 lit. a FinStrG). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 2. Juli 2009
…sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 10. Dezember 2008 gegen…
…Davisstraße 7, wegen der Finanzvergehens der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Berufung des Amtsbeauftragten vom 8. April 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Salzburg-Stadt als…
…vertreten durch MMag. Dr. Oliver Ginthoer, 1010 Wien, Bösendorferstraße 9, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 9. Mai 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ…
…das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw. wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des…