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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSI FSRV/0001-I/08

Finanzordnungswidrigkeiten bei Selbstbemessungsabgaben durch eine für abgabenrechtliche Angelegenheiten verantwortliche LKW-Disponentin

geltende FassungBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)FSRV/0001-I/08vom 02.07.2009Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Die Höhe der Verfahrenskosten berechnet sich pauschal mit 10% der Höhe der Geldstrafe, maximal aber € 363,00 (§ 185 Abs. 1 lit. a FinStrG). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 2. Juli 2009

Normen und Schlagworte

FinanzordnungswidrigkeitSelbstbemessungsabgabeVorsatz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)
Geschäftszahl
FSRV/0001-I/08
Stammnummer
42496
Gültig
02.07.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF