…der Beginnzeit als Inkassant wäre damit knapp, da, wie eigentlich jedem Finanzbediensteten bekannt sein müsste, das Hochfahren des PC´s und der Einstieg in die jeweils benötigten Verfahren ohne weiteres 5 bis 10 Minuten (bei Installationen sogar länger) dauern kann. Da bei den meisten Einzahlern Vollstreckungsverfahren…
für die Folgetage übrig bleiben (und bei Gleitzeit vorgezogen werden können), widerspricht den behördlichen Erfahrungen. So hätte der Bw. jene Arbeiten, die er üblicherweise in der Früh in der Zeit zwischen ca. 6:30 Uhr und 7:30 Uhr erledigt, bei Verwendung derjenigen Verbindung öffentlicher…
…1996 bis 2003 wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (= Bw.) war Finanzbediensteter. Seit 1997 befindet er sich im…
…Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw., der in den Berufungsjahren als Finanzbediensteter (gehobener Dienst) bei der Stadt H Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, machte in seinen Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2002 und 2003 im Zusammenhang mit…
…2009 eine Internetverbindung herstellen zu können, könne nicht als unvorhergesehenes Ereignis betrachtet werden. Zudem sei das Verschulden des Abgabepflichtigen an der Versäumung der Einreichungsfrist keinesfalls geringfügig. Der Antragsteller sei ein akademisch gebildeter Finanzbediensteter. Es habe ihm daher bewusst sein müssen, dass die Möglichkeit eine Einkommensteuerveranlagung…
…Freibetrages von 620 € mit 6 % | 365,63 | Einkommensteuer | 9.182,61 | Anrechenbare Lohnsteuer (260) | -7.108,22 | Festgesetzte Einkommensteuer | 2.074,39 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war im Jahr 2003 Finanzbediensteter und Bürgermeister der Gemeinde S…
… 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. ist Finanzbediensteter und betreibt bzw. betrieb neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit seit 1991, eine Handelsagentur, und seit 1998 zudem eine…
…1996, gestellt. Am 7. September 2006 sprach der Bw persönlich beim Finanzamt (Abgabensicherung) vor. Der Inhalt der Vorsprache wurde vom Finanzbediensteten in einem Aktenvermerk festgehalten: "Pers. Vorsprache am 07.09.2006, bis zum obigen Datum werden die noch ausstehenden Umsatzsteuervoranmeldungen für 2006 beim FA eingereicht…
…und somit die bisherigen abgaben- und finanzstrafbehördlichen Erhebungen als Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides entsprechend zu berücksichtigen waren. Danach war der Bf, ein ehemaliger Finanzbediensteter, der neben seiner nunmehrigen Tätigkeit als Steuerberater-Berufsanwärter in einer Wirtschaftstreuhänder-Kanzlei noch als Betriebs- bzw…
Als Nachweis, dass ab Jänner 2009 die GmbH Überweisungen mittels Telebanking durchgeführt hat, wurde ein Schreiben betreffend i-TANs der Bank-1 vom 22. Jänner 2009 an Ing. E. vorgelegt. Berücksichtigt man den optimalen Postlauf dieses Schreibens, wäre der Bw. tatsächlich frühestens am Freitag, dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15. Juni 2010 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Säumniszuschlägen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 1. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Thomas Seiler, vom 2. August 2010 betreffend Familienbeihilfe entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. vom 23. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (im folgenden "Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer ist bei der Liechtensteinischen Post AG als Bereichsleiter nichtselbständig tätig, wobei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 27. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 9. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., geb. GebDat, Adresse, vom 20. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 11. Juli 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen die Bf., vertreten durch Mag. Brunhilde Ch. Riml, wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 21. Oktober 2002 gegen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 21. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 7. Mai 2012, StNr., betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist ausschließlich…