…Oktober 2006 gemäß § 24 a KStG ausgefertigten "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2005" entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die S-GmbH (Gruppenträgerin) und die G-HoldingGmbH (Gruppenmitglied) haben mit Gruppenvertrag vom 15.12.2005 eine Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG gegründet. Die Unternehmensgruppe wurde…
…und K423). Statt den Feststellungsbescheid einmal an den Gruppenträger und einmal an das Gruppenmitglied zu adressieren und zuzustellen, hätte daher ein an Gruppenträger und Gruppenmitglied gerichteter einheitlicher Feststellungsbescheid ergehen müssen. Im gem. § 24 a KStG 1988 vorgesehenen Feststellungsbescheid sind daher Gruppenträger und Gruppenmitglied als Bescheidadressat…
…und K423). Statt den Feststellungsbescheid einmal an den Gruppenträger und einmal an das Gruppenmitglied zu adressieren und zuzustellen, hätte daher ein an Gruppenträger und Gruppenmitglied gerichteter einheitlicher Feststellungsbescheid ergehen müssen. Im gem. § 24 a KStG 1988 vorgesehenen Feststellungsbescheid sind daher Gruppenträger und Gruppenmitglied als Bescheidadressat…
…€ 1.626,33) im Zuge der Körperschaftsteuerveranlagung für das Jahr 2001 ist auf die Aussage des Finanzamtes zu verweisen, wonach diese im Feststellungsbescheid gem. § 188 BAO für das Jahr 2001 im Gegensatz zum Bescheid für das Jahr 2002 nicht aufscheinen und aus diesem Grund…
…8 KStG 1988 fest. Dieser Bescheid wurde an die Bw zu Handen der oben genannten steuerlichen Vertreterin adressiert und zugestellt. Am 12. November 2007 ergingen der Feststellungsbescheid Gruppenträger 2005 gemäß § 9 Abs. 6 Z 2 KStG 1988 (§ 24a Abs. 1 Z 2 KStG) unter Abzug…
…Feststellungsbescheide nach dem Gesetzeswortlaut des § 24a Abs. 2 KStG 1988 an das Gruppenmitglied und den Gruppenträger gerichtet sein müssen. 8. Am 18. November 2010 erließ das Finanzamt mit den aufgehobenen Feststellungsbescheiden Gruppenmitglied 2006 und 2007 vom 10. September 2008 bzw. 24. März 2009 gleichlautende Feststellungsbescheide…
…passiert und deswegen ist dieser Bescheid ein Verstoß gegen das DBA und gegen das KÖSt-Gesetz, nämlich gegen § 24a KStG. Bei der Gruppenbesteuerung haben Feststellungsbescheide zu ergehen und dann hat ein Steuerbescheid zu ergehen, beim Gruppenträger. Der Bescheid hat nicht abzusprechen über die anzurechnende Steuer…
…nicht vom Einkommen des GT abhängig gemacht wird, ist ihr zu entgegnen, dass die Absprache über die anrechenbaren Steuern im Feststellungsbescheid ausdrücklich in § 24a Abs 1 Z 1 und 2 KStG 1988 normiert ist. Daraus ergibt sich, dass die anrechenbare Steuer vor Ermittlung des Gruppeneinkommens…
…8 KStG 1988 fest. Dieser Bescheid wurde an die Bw zu Handen der oben genannten steuerlichen Vertreterin adressiert und zugestellt. Am 12. November 2007 ergingen der Feststellungsbescheid Gruppenträger 2005 gemäß § 9 Abs. 6 Z 2 KStG 1988 (§ 24a Abs. 1 Z 2 KStG) unter Abzug…
…Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer sind gemäß § 24a Abs. 2 KStG 1988 alle an die GM und den GT ergangenen Feststellungsbescheide über die jeweiligen Jahresergebnisse. Daraus ergibt sich, dass in den jeweiligen Grundlagenbescheiden der GM und des GT sämtliche Feststellungen bescheidmäßig getroffen werden müssen…
…8 KStG 1988 fest. Dieser Bescheid wurde an die Bw zu Handen der oben genannten steuerlichen Vertreterin adressiert und zugestellt. Am 12. November 2007 ergingen der Feststellungsbescheid Gruppenträger 2005 gemäß § 9 Abs. 6 Z 2 KStG 1988 (§ 24a Abs. 1 Z 2 KStG) unter Abzug…
… 24a KStG 1988 Folgendes ausgeführt: Die Veranlagung einer Unternehmensgruppe erfolgt somit ähnlich wie bei Mitunternehmerschaften zweistufig. Auf Ebene der Gruppenmitglieder und des Gruppenträgers wird jeweils das eigene Einkommen mittels Bescheides gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO festgestellt. Der Feststellungsbescheid über das Einkommen des Gruppenmitgliedes…
…Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer sind gemäß § 24a Abs. 2 KStG 1988 alle an die GM und den GT ergangenen Feststellungsbescheide über die jeweiligen Jahresergebnisse. Daraus ergibt sich, dass in den jeweiligen Grundlagenbescheiden der GM und des GT sämtliche Feststellungen bescheidmäßig getroffen werden müssen…
…KStG 1988 nicht entsprochen hatte, als unbegründet abgewiesen. Die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde hat die GZ 2012/15/0097. Im Schriftsatz vom 24. Jänner 2012 (S 4 Pkt. 2) stellte die Bw auch einen Antrag auf Wertung der Berufung vom 26. August 2010 als Antrag gem…
…die mangelnde Rechtskraft dieses Bescheides und die Nichteinhaltung der im § 24a KStG 1988 festgeschriebenen schrittweisen Vorgangsweise vorgebracht. Nach Ansicht der Berufungsbehörde erfüllt diese Berufung durch den Verweis auf die Berufung vom 11. Jänner 2013 gegen den Feststellungsbescheid Gruppenträger 2007 auch das Inhaltserfordernis des § 250 Abs…
…gehalten. Es seien Erträge iHv € 24.054,00 im Jahr 2002, € 17.670,00 im Jahr 2003, € 114,00 im Jahr 2004 und € 2.280,00 im Jahr 2005 verbucht und jeweils als steuerfreier Beteiligungsertrag gem. § 10 KStG 1988 behandelt worden…
… 24 Abs 3 KStG sinngemäß anzuwenden. 3. Die Steueranrechnung basiert auf der Anwendung der jeweiligen DBA idF des fraglichen Zeitraumes. a. Nach Art. 24 des Abkommens zwischen Rumänien und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (BGBl III vom 9.2.2006) rechnet Österreich auf…
…V. GmbH vom 24. Jänner 2006 (richtig wohl: 27. Dezember 2005) auf Feststellung einer Gruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 ab der Veranlagung für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), die…
…dass hier nicht der entgeltliche Erwerb eines Firmenwertes vorliegt. Es handelt sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Gem. § 8 Abs. 2 KStG idgF ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen - im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder - entnommen oder - in…
…in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid an diejenigen zu ergehen, die in den Fällen des Abs 1 lit. a am Gegenstand der Feststellung beteiligt waren oder denen in den Fällen des Abs 1 lit. c gemeinschaftliche…