…Der Bf. hat im Übrigen in der Beschwerde vorgebracht, dass dieses Schreiben "als Erklärung des Nichtentstehens der Zollschuld gemeint" sei. Das Zollamt Wien hat einen antragsgebundenen Verwaltungsakt (Bescheid gemäß Art. 239 ZK vom 4. Oktober 2005) ohne einen diesbezüglichen Antrag erlassen. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung ist…
…Abs. 1 lit. b zweiter bis letzter Satz sind nicht anzuwenden. Die Berufsausbildung (Lehre als Elektriker) wurde im vorliegenden Fall nach den unwidersprochen gebliebenen Feststellungen des Finanzamtes im angefochtenen Bescheid am 14.7.2011 (ohne Abschluss) beendet. Es liegt daher keine Berufsausbildung mehr vor, die…
…Tatsache sei: Bei Ergehen des GesSt-Bescheides vom 8.2.2000 habe die Behörde vom steuerrelevanten Geschehen absolut keine Kenntnis. Das sei eine reine Feststellung ohne jedwede Wertung. Ihr sei nur die GesSt-Erklärung (Formular Kap11) mit dem kryptischen Vermerk "Verzicht auf Forderungen" zur Verfügung…
…Tatsache sei: Bei Ergehen des GesSt-Bescheides vom 8.2.2000 habe die Behörde vom steuerrelevanten Geschehen absolut keine Kenntnis. Das sei eine reine Feststellung ohne jedwede Wertung. Ihr sei nur die GesSt-Erklärung (Formular Kap11) mit dem kryptischen Vermerk "Verzicht auf Forderungen" zur Verfügung…
…Tatsache sei: Bei Ergehen des GesSt-Bescheides vom 8.2.2000 habe die Behörde vom steuerrelevanten Geschehen absolut keine Kenntnis. Das sei eine reine Feststellung ohne jedwede Wertung. Ihr sei nur die GesSt-Erklärung (Formular Kap11) mit dem kryptischen Vermerk "Verzicht auf Forderungen" zur Verfügung…
…des Finanzamtes Wien 6/7/15 über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte betreffend die genannte Firma vom 4. April 1991 bestätigt wurde. Mit Bescheid vom 18. Jänner 1993 wurde dieses "Ansuchen vom 30. März 1992, eingebracht am 9. April 1992, um Antragsveranlagung gemäß …
…seiner Fachkenntnis klar sein mußte, dass er beim gegebenen Verfahrensstadium (zweitinstanzliches Verfahren ohne Antrag auf mündliche Berufungsverhandlung) einerseits ohne seine Initiative der weitere Fortgang des RM-Verfahrens und insbesondere der Zeitpunkt der BE für ihn nicht absehbar war und anderseits, dass er sich bei einem…
… 201 Abs. 2 Z 5 BAO in Betracht komme. Ob Maßnahmen nach § 201 Abs. 2 Z 1 und Z 5 BAO (amtswegige Maßnahmen, ohne Antrag der Partei) erfolgen würden, liege im Ermessen der Abgabenbehörde (§ 20 BAO). Gemäß § 20 BAO müssten Entscheidungen, die Abgabenbehörden nach ihrem…
…wird jeweils festgestellt, dass die Abzugssteuer 0,00 € beträgt. Entscheidungsgründe Die KapGes, in der Folge mit Bw. bezeichnet, hat für die Jahre 2006 bis 2008 jeweils Anträge auf bescheidmäßige Feststellung (§ 92 BAO) der Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG gestellt, die im…
…möglichen Standpunkten nur dann möglich, wenn entsprechende optische Geräte eingesetzt werden. FA 97: Wenn eine Person in einem erleuchteten Zimmer ohne Vorhänge mit Blickrichtung Süden am Tisch sitzt, ist allseits bekannt, dass eine derartige Feststellung ohne Einsatz von technischen Hilfsmitteln möglich ist; ob jemand ein…
…Unternehmer das Wahlrecht habe, auf Antrag auch privat genutzte Grundstücksanteile dem Unternehmen zuzuordnen. Ab dem Jahr 2000 sei zufolge BGBI I 1999/106 diese Zuordnung der gesetzliche Regelfall, der sich auch ohne Antrag bereits per se ergäbe. Damit sei zunächst - unstrittig - klar, dass die einen…
…erstatteten Vorbringens vollinhaltlich aufrecht. Am 18. Februar 2010 legte das Finanzamt die Berufungen gegen die wiederaufgenommenen Umsatzsteuerbescheide 2002 und 2003 antragsgemäß ohne weitere Erläuterungen dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufungen wurde erwogen: Das Umsatzsteuergesetz 1994, das zeitgleich mit dem Beitritt der Republik…
…weg, sobald die Partei diesen Irrtum als solchen erkennen konnte und musste. Nach der klaren Diktion des Gesetzgebers kommt es somit für die Rechtzeitigkeit des Wiedersetzungsantrages nicht auf die im Antrag behauptete (subjektive) "Feststellung" der Versäumung der Frist durch die Partei oder deren Vertreter an…
…die Bw. ihre Meinung nochmals, dass die getroffenen Feststellungen die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer nicht in Frage stellen würden. Diese Berufung wurde der Abgabenbehörde zweiter Instanz direkt vorgelegt. Am 31. Jänner 2003 wird ein Antrag zu den vorgelegten Berufungen gestellt, nämlich dass über die Berufung gemäß §…
…eines möglichen Verständigungsverfahrens zeigt kann es aus h.o. Sicht nicht Aufgabe der Abgabenbehörde sein, ihrerseits (ohne Antrag) Verrechnungspreise mit sämtlichen Ländern mit denen Konzernlieferbeziehungen zur Bw. bestehen - etwa im Wege über Amtshilfeabkommen - abzustimmen. Daraus ergibt sich, dass die sich aus den Vertriebsvereinbarungen abgeleiteten jährlich…
…Zeitpunkt noch vorhanden sind". Der Aufschub der Besteuerung der im Grund und Boden des notwendigen Betriebsvermögens enthaltenen stillen Reserven setzt einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus. Ohne Antrag sind die stillen Reserven im Übergangsgewinn zu erfassen. Ab der Veranlagung 2007 muss der Antrag in der Steuererklärung…
…ersetzt, wonach der Unternehmer das Wahlrecht habe, auf Antrag auch privat genutzte Grundstücksanteile dem Unternehmen zuzuordnen. Ab dem Jahr 2000 sei zufolge BGBl I 1999/106 diese Zuordnung der gesetzliche Regelfall, der sich auch ohne Antrag bereits per se ergebe. Damit sei zunächst - unstrittig - klar…
…der Hausverwaltung war seit Jänner 2004 das Unternehmen jedoch nicht mehr an der Adresse existent. Den Ausführungen in der Berufung, dass diese Feststellung ohne Bedeutung sei, da dieser Umstand ab dem Jahr 2004 gegeben war und die Leistungen im Jahr 2003 durchgeführt wurden, ist entgegenzuhalten…
…im allgemeinen Sprachgebrauch schneller ein, als einem bewusst wird. Eine so geringfügige Ungenauigkeit im Sprachgebrauch kann jedoch keinen Schuldspruch begründen. Vielmehr bediente sich der Spruchsenat hiebei einer reinen Feststellung ohne jegliche Begründung mittels Beweisergebnissen. Dies ist jedoch nicht der einzige Fall, wo sich der Spruchsenat…
…Es bestehe an den Quellen, die sich im gegenständlichen Areal befinden Nutzungsrechte zweier Nachbarn. Aus der Antwort des Bezirkshauptmanns vom 8.Februar 2007 ergebe sich, dass der Bescheid ohne Antragszurückziehung für die S. positiv aufgefallen wäre, dass heißt, dass eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung erteilt worden wäre…