Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der W. S.N.C., Möbelhandel, 33019 T., Via N. 20, vertreten durch Dr. J.P., Buchprüfer und Steuerberater, 9500 V., B-Straße 8, vom 5. März 2004 und vom 29. April 2004 gegen die Bescheide…
…Kosten durchgeführt und sind die Waren dabei von Italien in das Bestimmungsland Österreich gelangt. Genau derartige Vorgänge sollen auch nach der oa. Protokollierung des Rates unter der Bezeichnung des Fernhandels im Bestimmungsland besteuert werden. Dass die Bestellung der Waren über Kataloge oder das Internet erfolgt…
…oder versendet und sind die Waren dabei von Italien in das Bestimmungsland Österreich gelangt. Genau derartige Vorgänge sollen auch nach der oa. Protokollierung des Rates unter der Bezeichnung des Fernhandels im Bestimmungsland besteuert werden. Dass die Bestellung der Waren über Kataloge oder das Internet erfolgt…
…Auch der Verkaufserfolg der A wäre ohne gleichzeitige Organisation des Transportes durch die A nicht denkbar gewesen, da bei Bestellungen im Fernhandel der Besteller nicht mit dem Transportvorgang belastet werden möchte, auch wenn er bereit ist die Transportkosten zu übernehmen. Neben dem Urteil des EuGH…
…dass vielmehr die durch die unterschiedliche Umsetzung bzw. Auslegung des Gemeinschaftsrechtes bezüglich des Fernhandels in Italien und Österreich bedingte Doppelbesteuerung der in Rede stehenden Umsätze das eigentliche Streitthema darstellt. Bezüglich der Gemeinschaftsrechtskonformität der Umsetzung der den Fernhandel regelnden Bestimmungen der 6. EG-RL in Art…