…worden ist. Allein schon auf Grund der Tatsache, dass der Berufungswerber am 10.9.2007 -allerdings vom Finanzamt Linz- die nachträgliche steuerfreie Behandlung der ihm in den Jahren 2002 bis 2006 ausbezahlten Sonn- und Feiertagszuschläge begehrt hat, steht für den Unabhängigen Finanzsenat unzweifelhaft (d.h…
…dass an Sonn- oder Feiertagen tatsächlich Arbeitsleistungen erfolgt sind, für die an solchen Sonn- oder Feiertagen geleisteten Arbeitsstunden gezahlte 50%-Zuschläge zum Grundlohn als Sonn- oder Feiertagszuschläge (innerhalb des gesetzlich normierten Höchstbetrages) steuerfrei ausbezahlt werden können. Dass und in welchem Ausmaß an Sonn- und Feiertagen…
…dass an Sonn- oder Feiertagen tatsächlich Arbeitsleistungen erfolgt sind, für die an solchen Sonn- oder Feiertagen geleisteten Arbeitsstunden gezahlte 50%-Zuschläge zum Grundlohn jedenfalls als Sonn- oder Feiertagszuschläge (innerhalb des gesetzlich normierten Höchstbetrages) steuerfrei ausbezahlt werden können. Dass und in welchem Ausmaß an Sonn- und…
… 150 BA0 eine Lohnsteuerprüfung ua. über die Kalenderjahre 2003 bis 2005 durch und hiebei wurden Nachverrechnungen betreffend Überstunden- und Feiertagszuschlägen und Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ durch den Prüfer durchgeführt. Mit Berufungschriftsätzen jeweils vom 20. März 2007 wandte die rechtliche Vertretung betreffend der einzelnen Kalenderjahre 2003…
…gestellt (in Summe 368,92 €). Ebenso wurden die ausbezahlten Beträge für Sonntags-, für Nacht- sowie für Feiertagszuschläge und die ausbezahlten Reisediäten steuerfrei belassen. Im übrigen wurde in der Begründung der Berufungsvorentscheidung darauf verwiesen, dass die Rufbereitschaftszulage keine Zulage im Sinne des § 68 EStG darstelle…
…begehrt der Berufungswerber darüber hinaus die Berücksichtigung eines aliquoten 13-ten und 14-ten sowie Überstunden-, Nacht- und Feiertagszuschlägen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Entscheidung basiert auf folgendem Sachverhalt, der in den Akten des Finanzamtes sowie des Unabhängigen Finanzsenats abgebildet und unbestritten ist. Der…
…keine Überstunden-, Nacht- und Feiertagszuschläge Das Erfordernis der persönlichen Organisation mehrere Geschäftsführungsaufträge entspreche nicht einer Eingliederung in die betriebliche Organisation. Wenn der Gesetzgeber "sonst alle Merkmale" fordere, dürfe sich der Gesetzesanwender nicht mit einigen/wenigen/sonst nur drei Merkmalen begnügen. Weiters werde angemerkt, dass der…
…Kostentragung Keine Überstunden-, Nacht-, Feiertagszuschläge Erfordernis der persönlichen Organisation mehrerer Geschäftsführungsaufträge entspricht nicht einer Eingliederung in die betriebliche Organisation Wenn der Gesetzgeber "sonst alle Merkmale" fordere, dürfe sich der Gesetzesanwender nicht mit einigen /wenigen/sonst nur 3 Merkmalen begnügen. Weiters sei anzumerken, dass A (Mit…
…hätte für Arztbesuche jederzeit ohne Probleme der Arbeit fern bleiben können und wäre für diese Zeit auch nicht bezahlt worden. Es habe keinen Feiertagszuschlag für Wochenendarbeit gegeben. Dies spreche gemeinsam mit den vom Finanzamt bereits getroffenen Feststellungen jedenfalls für eine betriebliche Tätigkeit. Über die Berufung…
…4. dieses standardisierten Lohnausweises ist vorgesehen, dass vom Arbeitgeber im Bruttolohn enthaltene Zulagen und Zuschläge (Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage, Sonn- und Feiertagszuschlag, Nachtarbeitszuschlag, Schichtzulage, Überstundenzuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit für Nachtarbeit und übrige Überstunden) einzutragen sind. Gegenständlich hat der Berufungswerber für das Streitjahr einen solchen…
…Bescheide sind deshalb diesbezüglich korrekt. 2 Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden- und Nachtzuschläge etc. Der Berufungswerber macht die steuerbegünstigte Berücksichtigung eines 13-ten und 14-ten Monatsgehaltes sowie von Überstunden-, Nacht- sowie Sonn- und Feiertagszuschlägen geltend. Solche Begünstigungen regelt das Einkommensteuergesetz in den §§ 67 EStG 1988…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, B-Straße in K, vertreten durch Mag. Peter Klena gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel, vertreten durch AD Johann Dreml, betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde., Adr., vom 24. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 29. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Markus Orgler gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Markus Orgler gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Markus Orgler gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer gem. § 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, J-Straße in W, vertreten durch Dr. Markus Orgler gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein, vertreten durch AD Walter Preindl, betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., B. in T.., vertreten durch Dr. Markus Orgler, Dr. Josef Pfurtscheller gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein, vertreten durch AD Walter Preindll, betreffend den Prüfungszeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 vom 6…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Markus Orgler gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer gem. § 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Markus Orgler gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer gem. § 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1…