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UFSW RV/0423-W/06Steuerbegünstigte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit und Fehlen des entsprechenden Zuflusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2006

…beantragt. Lt. der Berufung ... handelt es sich bei diesen Beträgen um Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bzw. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gem. § 63 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988. Entsprechende Unterlagen wurden nicht vorgelegt. Um Nachreichung der Belege (genaue Aufzeichnungen wie im Einkommensteuergesetz bzw. Lohnsteuerrichtlinien…

UFSF RV/0542-F/12Beiträge im Rahmen der beruflichen Pensionsvorsorge - Werbungskostenabzug, Vorteil aus dem Dienstverhältnis? Kleines oder großes Pendlerpauschale? Pikettvergütung - steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2013

…die obgenannte Pikettvergütung in Höhe von 3.230,00 sFr (Überstundenzuschläge: 1.230,00 sFr; Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit: 2.000,00 sFr) gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei zu belassen, und brachte unter Vorlage einer Piketteinsatzübersicht samt Schreiben/Bestätigungen der Arbeitgeberin des Bw…

UFSL RV/0903-L/10Schätzung der Fahrtkosten eines gewerblichen Zeitungszustellers, Überlassung eines im Ausland zugelassenen PKW durch Eltern - Nutzungseinlage.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2013

…Normverbrauchsabgabe 2007 durch. Am 16. März 2010 wurde dem Steuerberater des Bw sinngemäß folgendes Programm für die Schlussbesprechung übermittelt: Allgemeines Der Bw ist im Rahmen eines Werkvertrages für die Fa. Zeitung im Sonn- und Feiertags-Dienst beschäftigt. Die Betriebsmittel (z.B. KFZ) sind vom Auftragnehmer …

UFSI RV/0628-I/09Entgelt für Rufbereitschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…sowie Mehrarbeitszuschläge von 25 % bzw 30 %, und fallweise weiters Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Darüberhinaus erhielt der Berufungswerber für die geleistete Rufbereitschaft als solche eine Grundentlohnung sowie für die grundsätzliche Verpflichtung bei Rufbereitschaft den privaten PKW zu benutzen, eine Entschädigung. Die für den Einsatz während der…

UFSG RV/0412-G/10Berichtigung des Lohnzettels - Richtigstellung der steuerfreien Zuschläge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2012

…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. | (2) | Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten fünf Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des…

UFSI RV/0158-I/11Verjährungsfrist bei Einkommensteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…die Überstundenzuschläge bis auf einen Betrag von EUR 262,52 mangels Nachweises von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wieder steuerpflichtig behandelt. Der Berufungswerber brachte dagegen am 15.2.2011 eine Berufung ein. Die Berufung richtet sich explizit gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 vom 27.1.2011 (Anmerkung…

UFSF RV/0047-F/10Unvorhergesehenes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012

…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Dass sämtliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit dieser Zulagen vorliegen, wurde in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Bregenz betreffend der Einkommensteuer für das Jahr 2003…

UFSF RV/0241-F/11Nachtarbeitszulage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2011

…Nachtarbeitszuschlag gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei belassen werden kann. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 insgesamt bis 360,00 € monatlich steuerfrei. Die Nachtarbeit wird im § 68…

UFSF RV/0205-F/11Überprüfung des Einkommensteuerbescheides (Grenzgänger)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2011

…gemäß § 3 EStG 1988 steuerfrei, - die Sonn-, Feiertags- und Nachtzulage in Höhe von insgesamt 1.097,25 SFr gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei und - die Schweizer Krankentaggeldversicherung in Höhe von 427,25 SFr gemäß § 16 EStG 1988 als Werbungskosten. Mit Schreiben vom 11. Mai 2011…

UFSF RV/0411-F/10Zulagen für Bereitschaftsdienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…1988 steuerfrei behandelt werden können. Über die Berufung wurde erwogen: Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 insgesamt bis 360,00 € monatlich steuerfrei. Die Nachtarbeit wird im…

UFSF RV/0457-F/09Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bei einer Grenzgängerin nach Liechtenstein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2010

…5 EStG 1988 lauten: "Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360,00 € monatlich steuerfrei. Unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die deshalb gewährt werden…

UFSF RV/0313-F/09Grenzgänger, Nachtarbeitszuschläge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2009

…steuerfrei gemäß § 68 Abs. 1 EStG behandelt werden können. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 insgesamt bis 360,00 € monatlich steuerfrei. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im…

UFSF RV/0235-F/09Gewährung des großen Pendlerpauschales?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2009

…10km Dienstzeiten: Sehr variabel, da in der Spedition (speziell Zollabteilung) je nach Sendungsaufkommen gearbeitet werden muss (gelegentlich auch Samstags, Sonntags und Feiertags). Die Arbeitszeiten können um 7 in der Früh beginnen und am Abend zwischen 19 und 22 Uhr enden!'" Mit Einkommensteuerbescheid 2008 vom 15…

UFSG RV/0107-G/06Mangelnde Zumutbarkeit der Arbeitsleistung unter der Woche - keine Begründung für qualifizierte Überstunden am Sonntag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2008

… 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl z.B. 2000/15/0054 vom 28.10.2004…

UFSI RV/0285-I/06Schmutzzulage von Almhirten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2007

…1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis Euro 360,00 (2001 ATS 4.940,00) monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 sind unter Schmutzzulagen jene Teile des Arbeitslohnes…

UFSI RV/0311-I/06Schmutzzulage von Almhirten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2007

…1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis Euro 360,00 (2001 ATS 4.940,00) monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 sind unter Schmutzzulagen jene Teile des Arbeitslohnes…

UFSF RV/0079-F/06Bei einer Lohnsteuerprüfung werden entgegen einer früheren Lohnsteuerprüfung die Erschwernis- und Gefahrenzulagen für bestimmte Personengruppen nicht mehr anerkannt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2006

…Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenen Lohnsteuer. Gemäß § 68 Abs.1 EStG sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Gemäß Abs. 5 leg.cit…

UFSI RV/0548-I/04PKW-Sachbezug bei Außendienstmitarbeitern für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2006

…da diese nur pauschal erfolgt sei und Urlaubs-, Feiertags-, Krankheits- und Kundenbesuchsmontage nicht berücksichtige. Der Verwaltungsakt wurde vom Finanzamt dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Für die gegenständliche Entscheidung ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Berufungswerberin stellte ihren drei Außendienstmitarbeitern…

UFSF RV/0166-F/04steuerfreie Behandlung einer Zahlung für Bereitschaftsdienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2006

…separat gekennzeichnet. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzuschläge sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360,00 € monatlich steuerfrei. Zusätzlich zu Abs. 1 leg. cit. sind Zuschläge für die ersten fünf…

UFSF RV/0229-F/04Ein Grenzgänger urgiert die Steuerbegünstigung für die von ihm in der Steuererklärung geltend gemachte Schmutz- und Nachtzulage.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.06.2006

…Steuerfreiheit von Zulagen und Zuschlägen gemäß § 68 verwiesen. Die Steuerfreiheit derartiger Zuschläge setze eine konkrete Zuordnung zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit voraus. Auch bei einer pauschalen Abgeltung sei erforderlich, dass der Betrag den durchschnittlich geleisteten Stunden entsprechen würde. Es komme nicht auf die Anzahl der…