…Präzisierung einzufordern. Dies sei im gegenständlichen Fall indes unterblieben. Dazu komme, dass auch hier der Grundsatz "Falsa demonstratio non nocet." Zu gelten habe und daher auf ihr gegenständliches Anbringen anzuwenden sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem. Art.239 Abs.1 Zollkodex können Einfuhrabgaben, iVm §…
Aber auch mit ihrem (gegenüber ihren bisherigen Eingaben neuen) Vorbringen in der mündlichen Verhandlung vom 19.3.2010, sie habe aus Kostengründen (Verfahrens- und Vertretungskosten) -zunächst- sowohl von Urgenzen im (die Eingangsabgabenschuld betreffenden) Rechtsbehelfsverfahren als auch von der Einbringung eines Nachsichtsansuchens Abstand genommen, vermag die…
…Würdigung wurde auch vom VwGH nicht beanstandet. Die Bezeichnung als "Vorzugsaktie" sagt im Übrigen nichts über die Rechtsnatur der Zeichnung aus (falsa demonstratio non nocet). ad 1.6 BR wurde bereits von der Kriminalabteilung B hinlänglich und umfangreich einvernommen. Alle diese Einvernahmen sind aktenkundig und…
…mag für den Bw gewesen sein, dass der neu erlassene Einkommensteuerbescheid 2009 keine Begründung enthält. Nach dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" ist daher der Amtspartei beizupflichten, wenn sie ausschließlich den neu erlassenen Sachbescheid als angefochten angesehen hat. Rechtsgrundlagen: Gemäß § 50 BAO haben die Abgabenbehörden…
…Finanzsenat gewürdigt worden. Diese Würdigung sei auch vom Verwaltungsgerichtshof nicht beanstandet worden. Die Bezeichnung als "Vorzugsaktie" sage im Übrigen nichts über die Rechtsnatur der Zeichnung aus (falsa demonstratio non nocet). Brigitte R sei bereits von der Kriminalabteilung B hinlänglich und umfangreich einvernommen worden. Alle diese…
…Finanzsenat gewürdigt worden. Diese Würdigung sei auch vom Verwaltungsgerichtshof nicht beanstandet worden. Die Bezeichnung als "Vorzugsaktie" sage im Übrigen nichts über die Rechtsnatur der Zeichnung aus (falsa demonstratio non nocet). Brigitte R sei bereits von der Kriminalabteilung B hinlänglich und umfangreich einvernommen worden. Alle diese…
…Kommentar Ruppe). Weiters führt der Steuerberater aus, dass es sich hinsichtlich des Übereinkommens vom 15. Februar 2000 eindeutig um einen Fall der "falsa demonstratio non nocet" handle. In den Überweisungsbelegen sei dann richtigerweise "Schotterabbaurechte" angeführt worden. Die Ablehnung des Anspruchs des Bw. im Ausgleichsverfahren auf…
…Einkünften der Berufungswerberin. Dem Einwand in der Berufung, diese Bezeichnung sei falsch und zufolge des Grundsatzes "falsa demonstratio non nocet" auch unschädlich, kann nicht gefolgt werden, weil die Berufungswerberin selbst und wohl nicht ohne Grund diese Angaben gegenüber der Bank gemacht hat. Auch wäre doch…
…Textierung in einer Urkunde, die vom übereinstimmenden Parteiwillen abweiche, nach dem Rechtssatz "falsa demonstratio non nocet" nicht den anderslautenden Konsens der Parteien außer Kraft setzen könne. Das Auseinanderklaffen zwischen Urkunde und Vereinbarung sei nur auf ein bei der Urkundenerrichtung unterlaufenes Versehen zurückzuführen. Derartige Fehler lägen…
…914f ABGB) nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern vielmehr die Absicht der Parteien zu erforschen. Es gelte der Grundsatz "falsa demostratio non nocet". Darüber hinaus sei im Rahmen der Beurteilung von steuerlichen Sachverhalten, und zwar unabhängig von der zivilrechtlichen Auslegungsmethodik, die in …