… 41 Abs. 2 EStG 1988) ist mit 31.12.2012 abgelaufen. Diese Frist ist eine Fallfrist, dies bedeutet, dass das Recht auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung mit Ablauf dieses Tages verwirkt ist. Der Berufung war daher ein Erfolg zu versagen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…siehe Ritz, BAO3, § 108 Tz 2). Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden: Bei der Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um eine Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, § 108 Tz 3). Da die…
…nach der Bestimmung des § 176 Abs. 2 erster Satz BAO zuständig ist. I) Fehlende Unterschrift und Fallfrist a) Unterschrift Weder die ursprüngliche "Rechnung" noch die "1. Mahnung" tragen eine Unterschrift. Fehlt bei einem schriftlichen Anbringen zur Geltendmachung von Rechten die Unterschrift, ist zwingend mit Mängelbehebungsauftrag…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab Mai 1996 bis Mai 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag vom 15…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…41 Abs. 2 EStG 1988 ("Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften") kann der Antrag auf Veranlagung innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden (ab Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung beantragt wird). Diese Fünfjahresfristen zur Antragstellung stellen Ausschlussfristen (Fallfristen, Präklusivfristen) dar, bei…
…24:00 Uhr (00:00 Uhr) abgelaufen. Wenn der Bw seinen Vorlageantrag also um 00.52 Uhr übermittelte, so war dies nach Ablauf der Frist. Bei der Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages handelt es sich um eine Fallfrist (siehe Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 3. Aufl.…
…des § 245 Abs. 3 BAO, wonach die Berufungsfrist im Abgabenverfahren unter den dort umschriebenen Voraussetzungen verlängert werden kann, ist im Finanzstrafverfahren nicht anzuwenden. Die einmonatige Beschwerdefrist nach dem Finanzstrafgesetz ist demnach eine nicht verlängerbare Fallfrist (Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz, Band 2, Rz. 3 zu …
…Rechtslage im Berufungszeitraum an die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung geknüpft. Diese Frist stellt eine nicht verlängerbare Fallfrist dar und ist deren Einhaltung -wie bereits mehrfach ausgeführt- eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Zuerkennung der Investitionszuwachsprämie. Wenn die Bw. eine verfassungskonforme Auslegung für die Wiederaufnahme von Bescheiden auf…
…treffe und -die Bw. durch den Entfall der Vorsteuererstattung einen Rechtsnachteil erlitten habe, werde die unrichtige rechtliche Beurteilung des strittigen Abweisungsbescheides geltend gemacht. 2) Ad unrichtige rechtliche Beurteilung 2a) Bei der versäumten Handlung handle es sich um die Säumnis einer Fallfrist, die prinzipiell wiedereinsetzungsfähig sei.…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Ginthoer & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Zurückweisung der Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 für den Zeitraum 01-12/2001 entschieden: Die…
…erlassene Einkommensteuerbescheid 2009, welcher den Kinderfreibetrag mangels Geltendmachung nicht berücksichtigte, ursprünglich nicht rechtswidrig. Da für die Geltendmachung des Kinderfreibetrages jedoch keine gesetzliche Fallfrist besteht und somit auch nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides 2009 ein materieller Anspruch der Bw. auf Berücksichtigung des Kinderfreibetrages bestand, konnte ein derartiger…
…87/13/0182; 19.10.1983, 83/13/0091...Die Nachfrist von zwei Wochen spielt nur iZm dem steuerfreien Betrag bei der erstmaligen Steuererklärung eine Rolle...Es handelt sich um eine gesetzliche Fallfrist des materiellen Rechts. Sie ist weder erstreckbar, noch kann sie von den…
…Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit 29. Juni 2007 wurde beim Finanzamt ein Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für das Jahr 2006 eingebracht "zwecks Wahrung der Fallfrist 30. Juni"…
…nur Leistungen bewirkt zu haben, bei denen die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht (Reverse Charge), welcher unter Hinweis auf die Fristversäumnis (Fallfrist 30. Juni des Folgejahres) und die mangelnde Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen wurde. Am 22. August 2005 langte beim Finanzamt…
…und bedingt eine Zurückweisung. Nach dem Verordnungstext wird keinerlei Fristüberschreitung toleriert und enthält die Verordnung hinsichtlich dieser Frist keinen Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um auch nur einen Tag würde die Zurückweisung bedingen. Gemäß § 110 Abs…
…7.2011, RV/1691-W/11; UFS 31.1.2012, RV/0377-I/11). Es bestehe zudem keine gesetzliche Fallfrist für die Geltendmachung des Kinderfreibetrags. Über die Berufung wurde erwogen: 1. § 106a EStG 1988 lautet: (1) Für ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1…
…Tages der Frist für den Rechtsverlust von Bedeutung. Der Rechtsverlust tritt also mit Verstreichen des letzten Tages der Frist ein (Stoll, BAO, 1175f). Bei Versäumnis einer Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), wie dies bei Fristen zur Einbringung von Vorlageanträgen gegeben ist, geht ein Recht verloren (Ritz, BAO …
…vertreten, dass für die Geltendmachung des Kinderfreibetrages keine Fallfrist bestehe. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Nach den - vom Finanzamt nicht bestrittenen - Angaben in der Steuererklärung sowie in den nachgereichten Unterlagen (vgl…
…spätestens; am 30. September des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres vorliegen muss Diese Bestimmung ist für die Mitgliedstaaten verbindlich und es handelt sich bei dieser Frist um eine unerstreckbare Fallfrist (VwGH 25.4.2002, 2000/15/0032). Ob die Verspätung verschuldet oder unverschuldet bewirkt wurde…