…im Lohnzahlungszeitraum die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht überwiegend (dh an mehr als der Hälfte der Arbeitstage) zurückgelegt hat. Im Vorlageantrag wurde daher erstmals die Absetzung der geltend gemachten Kosten für die Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort als Familienheimfahrten beantragt. Liegt der (Familien)wohnsitz…
…das Firmenfahrzeug der Bw. vom Geschäftsführer auch für Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte benutzt worden sei und dass für die private Nutzung des Firmenautos ein Sachbezugswert anzusetzen sei. Der Sachbezugswert wurde mit 1,5% der Anschaffungskosten des Firmenfahrzeuges mit jährlich € 5.578,20 ermittelt. Da für…
…weitere beruflich veranlasste Fahrten mit dem in Rede stehenden Firmenauto vorzunehmen, zumal darüber weder Fahrtenbücher noch andere schriftliche Aufzeichnungen existierten. Tatsache ist, dass D. das besagte Kfz jedenfalls für Fahrten zwischen Wohn- und Betriebsort verwendet hat und diese zurückgelegten Strecken zu den Privatfahrten zählen. Ab…
…2 und 4 entsprechend anzuwenden. In diesen Fällen gebühren lediglich die Reisekosten für notwendige Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort, soweit sie nicht als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen sind; ein Anspruch auf Tag- und Übernachtungsgeld sowie auf Abordnungszulage besteht nicht. (Geltende Fassung ab 1…
…1996 und 1997) bzw. 805,20 SFr (1998). Inwieweit daraus, dass die tatsächlichen Fahrtkosten mit dem Auto weit höher sind, ein Unternehmerrisiko abzuleiten wäre, ist für den unabhängigen Finanzsenat nicht nachvollziehbar, haben doch gerade auch nichtselbständig Tätige die Kosten für die Fahrten zwischen Wohn- und…
…Grund ist rechtswidrig. Er besteht darin, dass nicht die Kosten der tatsächlich absolvierten Fahrten zwischen der Wohn- und Arbeitstätte abzugsfähig sind, sondern die fiktiven Fahrtkosten zu derjenigen Wohnstätte, die am nächsten zu der Arbeitsstätte liegt. Ich bin der Meinung, dass die alleinige Tatsache, dass mir…
…ob sie bei der Rückfahrt von Mistelbach direkt zur Wohn- und Arbeitsstätte, W.1 oder zuerst noch in das Hotel gefahren sei. Nach Ansicht der Bw. sei es nicht notwendig die einzelnen in Wilfersdorf angefahrenen Ort konkret und nachvollziehbar im Fahrtenbuch anzuführen." In einem mit…
…Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte treten da nicht auf. Reisekosten: Der Steuerpflichtige begehrt in der Arbeitnehmerveranlagung 1999 und 2000 einen Abzug von Werbungskosten für seine beruflich veranlassten Reisen und legt Ihnen ein entsprechendes Fahrtenbuch vor. Darin sind die Reisen des Steuerpflichtigen von seinem überwiegenden Wohn…
…Satelliten- und Landkarten leicht erkennen lässt, die von der Berufungswerberin vorgeschlagene Streckenführung aber auf im wesentlichen ebenen gut ausgebauten Bundesstraßen führt, erscheint der von ihr vorgeschlagene Weg wesentlich sinnvoller. Folgt man daher dem von der Berufungswerberin vorgeschlagenen Weg zwischen Wohn- und Arbeitstätte und betrachtet dessen…
…UFS aktuell 2006, Seiten 306 ff; Ryda/Langheinrich, Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zwischen einem an der Arbeitsstätte begründeten Wohn- und dem Familienwohnsitz, FJ 2006, Seiten 271 ff). Zu diesen rechtlichen Ausführungen ist von folgendem Sachverhalt auszugehen (unstrittig): Der Bw. muss seine…
…Wohnung - Arbeitsstätte erfolgte. Tages- und Nächtigungsgelder wurden für Reisen nach W. nur zum Teil anerkannt, da dort nach Ansicht des Finanzamtes ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden sei. 1. Pendlerpauschale: Nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten…
…auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar dann wird bei einer einfachen Fahrtstrecke von über 60 km ein jährlicher Pauschbetrag von…
…auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar dann wird bei einer einfachen Fahrtstrecke von über 60 km ein jährlicher Pauschbetrag von…
…geltend gemacht werden, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist. Eine berufliche Verwendung auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist nur im Fall der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenverkehrsmittels gegeben. Dabei ist auf die Verhältnisse des jeweiligen Arbeitstages abzustellen (Lt. Bestätigung Dienstzeit von…
…Stadtverkehr in ihrem Wohn- und Arbeitsort B; wegen der massiven Beeinträchtigung ihres Bewegungsapparates sei es ihr nicht zumutbar, ohne die öffentlichen Verkehrsmittel auszukommen. Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) können die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht in tatsächlicher…
…Verkehrsabsetzbetrag und der Pendlerpauschale abgegolten ... das gilt auch bei einem Musiker, dem die Benützung des Massenbeförderungsmittels nicht möglich ist, weil (abends) keine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht." Sie haben mit der Annahme Recht, dass der Bw. für täglich zurückgelegte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die…
…Begründung wiederaufgenommen worden, die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte betrage weniger als 60 Kilometer, weshalb entgegen der bisherigen Vorgangsweise der gehaltsverrechnenden Stelle nur das dafür gesetzlich vorgesehene Pendlerpauschale als Werbungskosten zustehe. Dazu sei auszuführen, dass die einfache Strecke zur Arbeitsstätte des Bw. tatsächlich nicht die…
…VwGH 28.10.2008, 2006/15/0319). Die Unzumutbarkeit kann sich außerdem auch aus einer Behinderung ergeben. Ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte solcherart möglich, ist nach den amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (621…
…0003). Vor diesem Hintergrund wurde § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 geschaffen und ist diese Bestimmung daher so zu verstehen und auszulegen. Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten, der allen…
…6 lit. b EStG 1988 ergibt sich, dass der Gesetzgeber des EStG 1988 grundsätzlich für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - im öffentlichen Interesse - nicht den Individualverkehr unter Benützung des Kfz, sondern die Benützung eines Massenbeförderungsmittels steuerlich berücksichtigt wissen will. Nur wenn die Benützung…