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UFSG RV/0184-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…C - E als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt wies dieses Begehren mit folgender Begründung ab: "Da die SchuleAC-E innerhalb einer Entfernung von 80km bzw. 25km liegt und innerhalb einer Stunde Fahrzeit unter Benützung des günstigsten Verkehrsmittel erreichbar ist, kann die auswärtige Berufsausbildung nicht berücksichtigt werden…

UFSG RV/0183-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

… 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter B abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt begründend aus: "Da die Ausbildungsstelle innerhalb einer Entfernung von 80km liegt und innerhalb einer Stunde Fahrzeit unter Benützung des günstigsten Verkehrsmittels erreichbar ist, konnte die auswärtige Berufsausbildung nicht…

UFSZ3K ZRV/0039-Z3K/05Fahrzeitüberschreitung eines Tiertransportes innerhalb der 2-stündigen Toleranzgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.12.2006

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch Nehm & Coll., Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf, Achenbachstraße 43, Deutschland, vom 10. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 8. Februar 2005, Zl. 610/00000/02/2004, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden…

UFSZ3K ZRV/0040-Z3K/05Fahrzeitüberschreitung eines Tiertransportes innerhalb der 2-stündigen Toleranzgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.12.2006

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch Nehm & Coll., Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf, Achenbachstraße 43, Deutschland, vom 10. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 8. Februar 2005, Zl. 610/00000/02/2004, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden…

UFSK RV/0154-K/09Zumutbare Fahrzeiten zum Studienort bzw. Wohnort (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …

UFSI RV/0148-I/11Zumutbare Fahrzeit, wenn der Bahnhof der Verordnungsgemeinde knapp außerhalb des Gemeindegebietes liegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2011

…Bahnhof A nach Innsbruck/Hauptbahnhof, sondern natürlich auch die Strecke von der Bushaltestelle A./ c zum Bahnhof A zu berücksichtigen sei. Die in den Berufungen angeführten aus der Homepage des Verkehrsverbundes Tirol entnommenen Fahrzeiten würden zeigen, dass bezogen auf die Fahrstrecke A. /c nach Innsbruck…

UFSZ4I ZRV/0146-Z4I/03Einrechnung der Fährzeit in die Gesamttransportzeit in Fällen der Tierschutz-RL, 91/628/EWG, Anhang Kapitel VII Z 48 Nr 7 Buchstabe b
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)15.03.2004

…darunter auch Behördenvertreter, die Auffassung vertreten worden, die Fährzeit sei der Gesamttransportzeit nicht hinzuzurechnen. Entsprechende Protokolle sowie der Schriftverkehr wären dem Zollamt Salzburg/Erstattungen (im Folgenden kurz: ZASE) übermittelt worden, worauf die belangte Behörde vier in der Beschwerdeschrift detailliert angeführte Transporte akzeptiert und die Erstattung…

UFSG RV/0747-G/10Keine Berücksichtigung von Wartezeiten sowie von Fahrzeiten im Wohnort bzw. im Studienort bei Ermittlung der für die Gewährung des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes maßgeblichen Fahrzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2011

…einer Beilage zu den Abgabenerklärungen führte die Bw. ergänzend aus, die Fahrzeit zwischen dem Wohnort Graz - St. Peter nach Leoben - Hauptbahnhof betrage mit öffentlichen Verkehrsmitteln im günstigsten Fall zwischen 1 Stunde 19 Minuten und 1 Stunde 27 Minuten. Eine tägliche Hin- und Rückfahrt sei daher…

UFSZ3K ZRV/0041-Z3K/05Verlust des Ausfuhrerstattungsanspruchs bei unzulässiger Fahrzeitüberschreitung eines Tiertransporters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.12.2006

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch Nehm & Coll., Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf, Achenbachstraße 43, Deutschland, vom 17. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 16. Februar 2005, Zl. 610/00000/02/2004, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden…

UFSZ3K ZRV/0042-Z3K/05Verlust des Ausfuhrerstattungsanspruchs bei unzulässiger Fahrzeitüberschreitung eines Tiertransporters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.12.2006

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch Nehm & Coll., Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf, Achenbachstraße 43, Deutschland, vom 17. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 16. Februar 2005, Zl. 610/00000/02/2004, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden…

UFSZ3K ZRV/0038-Z3K/05Verlust des Ausfuhrerstattungsanspruchs bei unzulässiger Fahrzeitüberschreitung eines Tiertransporters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.12.2006

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch Nehm & Coll., Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf, Achenbachstraße 43, Deutschland, vom 17. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 14. Februar 2005, Zl. 610/00000/2/2004, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden…

UFSS RV/0062-S/08Bei einer Entfernung von 104 km und einer Fahrzeit von 1:16 bzw. 1:36 ist tägliche Heimfahrt zumutbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2008

…Erkenntnis vom 19.9.1995, 91/14/0227, bei einer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort von 78 km und einer Fahrzeit von einer Stunde die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr bestätigt. Daran anknüpfend hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340…

UFSL RV/0132-L/12Pendlerpauschale, keine Unzumutbarkeit, wenn die Fahrzeit der einfachen Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert wie die Fahrzeit mit dem KFZ.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2013

…die Bw eine gleitende Arbeitszeit gilt. Laut der von der Bw dem Antrag auf Vorlage der Berufung beigelegten Wegbeschreibung nach einem Internet-Routenplaner für öffentliche Verkehrsmittel betrage die Fahrzeit mit diesen zwischen einer Stunde und zwei Minuten (bei zweimaligem Umsteigen: ÖBB-Postbus A. Straße - Bt…

UFSS RV/0542-S/09Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz bei einer Entfernung von 95 bzw. 107 km und einer Fahrzeit von 1,5 Stunden bei nachgewiesener regelmäßiger Überstundenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2012

…und X. betrage lediglich 106 km. Die durchschnittliche Fahrzeit mit dem PKW liege bei 1 h 27 Minuten. Laut Fahrplanauskunft der ÖBB sei die Hinfahrt täglich ab 4:15 und die Rückfahrt bis in die späten Abendstunden möglich. Da in der Berufung keine zusätzlichen Argumente…

UFSS RV/0360-S/08Das große Pendlerpauschale steht nicht zu, wenn bei einer Wegstrecke von über 25 km die Fahrzeit mit den Massenverkehrsmitteln nicht über 90 Minuten beträgt und nicht dreimal so lange dauert wie die Fahrt mit dem PKW.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2008

…Wohnung und Arbeitsstätte und in gleicher Weise auch jene zwischen Arbeitsstätte und Wohnung bleibt im konkreten Fall jedenfalls unter zwei Stunden. Dem Vorbringen der Bw., bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel werde die dreifache Fahrtzeit mit dem Pkw überschritten, womit die Benützung der Verkehrsmittel unzumutbar sei…

UFSS RV/0204-S/06Das große Pendlerpauschale steht nur zu, wenn bei mehr als 20 km Fahrstrecke die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstelle länger als zwei Stunden dauert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2006

…von Massenbeförderungsmitteln gegeben ist, weil die Wegzeit bei einfacher Wegstrecke von mehr als 20 km länger als zwei Stunden dauert. Laut Vorbringen im Vorlageantrag dauert die durchschnittliche Fahrzeit 2 Stunden und 15 Minuten, wobei folgende Linien benutzt werden: Bus 170 bis Hauptbahnhof, Lokalbahn bis Bergheim…

UFSG RV/0702-G/091. Außergewöhnlicher Ernteschaden gemäß § 7 LuF Pausch VO 2006 2. Reisediäten als Werbungskosten 3. Auswärtige Berufsausbildung des Sohnes in Graz (Frage der maßgeblichen Fahrzeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…gegen den Aufhebungs- als auch den neuen Sachbescheid gerichtete - Berufung wird im Wesentlichen wie folgt begründet: Auswärtige Berufsausbildung des Sohnes: Die Fahrzeit zum Studienort (laut Einkommensteuererklärung: Graz) betrage unter Berücksichtigung der Wegstrecken vom Wohnort zur Einstiegsstelle sowie der Ausstiegsstelle zur Ausbildungsstätte sehr wohl mehr als…

UFSS RV/0179-S/08Kein großes Pendlerpauschale bei Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel; Kombination von PKW und öffentlichem Verkehrsmittel zumutbar, wenn sich dadurch die Fahrzeit verkürzt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2009

…wonach das große Pendlerpauschale bei einer Fahrtstrecke von 20 - 40 km auch dann zustehe, wenn die Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zwar 2 Stunden unterschreite, aber 1,5 Stunden überschreite und daher mehr als 3 mal so lang dauere als mit dem PKW. Mit Bericht…

UFSL RV/0305-L/07Außergewöhnliche Belastung wegen auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes - Vorliegen einer Ausbildungsstätte im Einzugsbereich des Wohnortes (keine "Verordnungsgemeinde"); Art der Berechnung der Fahrzeit mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

… 26 Abs. 3 StudFG sei der Nachweis zulässig, dass die Fahrzeit vom Wohnort zum Ort der Ausbildungsstätte (trotz Nennung in einer der VO zum StudFG) länger als eine Stunde betrage. Ausbildungsstätten, die innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort liegen würden seien nach der…

UFSL RV/0065-L/11Wenn auch im konkreten Fall besondere Gründe in Form eines Aufnahmestopps an der ersten Schule in der Nähe des Wohnortes vorlagen, die den Sohn des Bws. zum Besuch einer anderen entsprechenden (zweiten) Ausbildungsstätte veranlassten, sind die Kriterien der Verordnung zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 in Vbdg. mit BGBl 449/2001 StudFG 1992 betreffend Auswärtigkeit heranzuziehen. Die getroffene Wahl fiel allerdings auf eine Ausbildungsstätte innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Der Nachweis einer eine Stunde übersteigenden Fahrzeit konnte nicht erbracht werden. Die dritte mögliche Schule außerhalb des Einzugsbereiches wurde vom Sohn nicht in Erwägung gezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2011

…80 km vom Studienort S. entfernt. Die Fahrzeit zwischen den Gemeinden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln betrage auch nicht länger als eine Stunde. Dem Antrag auf Gewährung des Freibetrages für das auswärtige Studium ihres Sohnes F. könnte demnach nicht Folge geleistet werden. Die Berufung sei daher…