…Gebühren würden gesondert ausgewiesen und den einzelnen Vertragspartnern in Rechnung gestellt. Arbeitsablauf vom Dienstgeber vorgegeben Der Arbeitsablauf eines selbständigen Frächters sehe so aus, dass er nach Erhalt eines Transportauftrages zum Beladeort fahre und dort das Transportgut einlade. In weiterer Folge bringe er es zum Entladeort…
…der Finanzbehörde wird eine Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit nicht dadurch zu einer selbständigen Tätigkeit in Erfüllung des Werkvertrages, auch wenn sich die Person einen Gewerbeschein erwirbt. ....Dass der Fahrer Verwaltungsstrafen selbst zu tragen hätte, entspricht auch der Rechtsfolge, wenn ein Kraftfahrer als Dienstnehmer beschäftigt wird…
…Aufwendungen (nötige Mauten, Tunnelgebühren, etc.) werden von der Firma Bw. ersetzt. Sollte sich der Lenker nicht an die vorgegebenen Fahrtrouten halten, werden dadurch entstandene Mehrkosten nicht ersetzt. Die Firma Bw. stellt zusammen mit dem LKW die nötigen Tankkarten zur sorgfältigen Verwahrung zur Verfügung. Ebenso wird…
…Sattelzugmaschine und eines Aufliegers zur Verfügung. Der Lenker verpflichtet sich, daß zur Verfügung gestellt Arbeitsgerät entsprechend zu warten und wird für durch sorglose oder fahrlässige Handhabe entstandene Schäden aufkommen. Das Arbeitsgerät ist in den zu Vertragsbeginn überlassenen Zustand zu bringen. Es wird eine Kaution vereinbart…
…so, dass jeder Vertragspartner die Möglichkeit habe, sich durch einen anderen, der Bw. sehr wohl bekannten Fahrer, vertreten zu lassen. Wenn ein Auftragnehmer sich bei seiner Arbeitsleistung vertreten lassen kann und das Bestimmungsrecht darüber nicht dem Auftraggeber zusteht, sondern im Belieben des Auftragnehmers steht, spricht…
…dass die beiden zur Beförderung beauftragten Personen in Form von Pauschalen bzw. Kilometergelder entlohnt wurden. Fahrtenbücher seien keine geführt wurden. Die beiden Personen legten Rechnungen über weitgehend gleichartige Touren an die Berufungswerberin, die ihnen diese Beträge einschließlich Umsatzsteuer in bar ausbezahlte. Der Prüfer zog für…
…Bescheid des Finanzamtes Landeck vom 16. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist als LKW-Fahrer nicht selbständig bei einem Entsorgungs-unternehmen tätig. In der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008…
…die Berufung des BW., AdresseBw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als LKW-Fahrer. Am 1. August 2011 reichte der…
…der Bearbeitung der Berufung wurde der Bw. aufgefordert sämtliche Unterlagen, die Werbungskosten betreffend nachzureichen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Dezember 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte hierzu aus: "Bei ständiger Fährtätigkeit (Kraftfahrer, Linienverkehr, ...) können gemäß § 16 EStG keine Diäten anerkannt werden…
…8. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog im Streitjahr aus seiner Tätigkeit als Lkw-Fahrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Strittig ist im konkreten Fall allein, in…
…und der Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung vom 4. Juni 2009 verwiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog im Streitjahr aus seiner Tätigkeit als Lkw-Fahrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Strittig ist im konkreten Fall allein, in welcher Höhe Nächtigungskosten [Kosten für Frühstück und Benützen…
…| € 2.691,18 | | | | -anrechenbare Lohnsteuer | - € 3.963,74 | ergibt folgende festgesetzte Gutschrift | € 1.272,56 Entscheidungsgründe Der Bw. ist Lkw-Fahrer (Fernfahrer). Als solcher ist er beruflich im In-und Ausland unterwegs (Bl.Zl…
…und dass das Finanzamt nicht ermächtigt gewesen sei, überhaupt keine Arbeitsmittel zu berücksichtigen. Betreffend das große Pendlerpauschale betrage die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte 24 km und nicht wie von der erstinstanzlichen Finanzbehörde festgestellt 13,8 km. Im Übrigen wurde auch die Berufungsentscheidung vom…
…Hintransport geölt, beim Rücktransport ölig und mit schwerem Baustellenschmutz versehen), Kunststoffröhren (z. B. für die Kanalisation), welche im Freien gelagert würden und dementsprechend schmutzig seien und durch die Fahrer verladen werden müssten, gebrauchte Ölfässer (Rücktransport von Leergut), geölte -bzw. mit Korrosionsschutzschichten versehene Metallspezialteile, Industrieschrott, Baustahlgitter…
…UFS fest, dass die nicht im Lenken der LKW bestehenden Tätigkeiten der LKW-Fahrer deutlich weniger als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit der LKW-Fahrer ausgemacht haben und dass daher selbst wenn alle anderen Tätigkeiten der LKW-Fahrer zu einer starken Verschmutzung geführt hätten, kein Überwiegen…
…nicht berücksichtigt worden seien, da sie (die Aufwendungen) den Selbstbehalt in Höhe von € 1.456,72 nicht überstiegen. Die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrage auf der kürzesten Straßenverbindung 13,8 Kilometer. Der Abzug eines über das bereits im Lohnsteuerverfahren berücksichtigte große Pendlerpauschale…
…u.a. davon die Rede ist, dass "bei Nichtnachkommen" im Schätzungswege 10% der festgesetzten Lohnsteuer wegfallen würden und für das Jahr 2000 der auf den Fahrer C.J. festgesetzte Teil der Lohnsteuer im Ausmaß von 19.157 S" im Berufungsverfahren nicht festgesetzt wird", ohne dass…
…1.766,28 4. Einwendungen bei Vorbesprechung und Folgerungen der BP: Die bezüglich der Reiserechnungen angeführte RZ 732 der LStR 1999, wo bei bloßer Nächtigungsmöglichkeit in einem Fahrzeug die Steuerfreiheit der durch den Arbeitgeber bezahlten Nächtigungsgelder bleibe, beziehe sich nur auf den § 26 EStG 1988…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. ist Lkw-Fahrer (Fernfahrer). Im Zuge der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 wurde in der Kennzahl 721 unter dem Titel Reisekosten der Betrag von 4.792…
- steuerfreie Ersätze (lt.Bestätigung Arbeitgeber) | €4.775,00 | Werbungskosten | €1.660,10 Es wurden für diese Entscheidung die vom Bw.im Verfahren vorgelegten Reisekostenaufstellungen(unter Einbeziehung der Angaben des Bws. in der Vorhaltsbewantwortung vom 10.10.2006)berücksichtigt. Die Berufung war daher…