…dem genannten Zeitpunkt (noch) keine Verlegung des Familienwohnsitzes anzunehmen wäre, gegenständlichenfalls auch noch ein anderer gewichtiger Grund vorliegt, der das Aufgeben des Familienwohnsitzes in ga1 unzumutbar erscheinen lässt: Die dafür vom Bw ins Treffen geführte Erwerbstätigkeit der Ehegattin in ga1 vermag nämlich deswegen zu überzeugen…
…2006/15/0047) . Gerade jener Grund also, den die Abgabenbehörde in ihren Ausführungen zu den neu erlassenen Sachbescheiden als entscheidend für die Nichtberücksichtigung der beantragten Aufwendungen ansieht, nämlich die Erwerbstätigkeit des Ehegatten, wird von der ständigen Rechtsprechung als Ursache einer auch steuerlich maßgeblichen Unzumutbarkeit von…
…Ermittlung des steuerlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen…
…Ehegatten an einem anderen Ort nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst sei und deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten führe. Ein derartiger Fall könne nicht mit jenen Fällen verglichen werden, in denen die steuerlichen Folgen der Begründung eines weiteren Haushaltes am Ort der Beschäftigung des…
…eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten bezieht und sich darauf positiv auswirkt eben noch keine Mitwirkung am Erwerb des anderen Ehegatten iSd § 90 zweiter Satz ABGB dar und ist…
…kann. Das bedeutet nicht, dass zwischen der Unzumutbarkeit und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen müsse, die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten (VwGH v 26. 11…
…darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten. Solche…
…die Ehegattin den dortigen landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz bewirtschafte, sowie, dass die Tochter G 1990 begonnen habe, in Bosnien-Herzegowina die Schule zu besuchen, kann nicht als durch die Erwerbstätigkeit des Berufungswerbers veranlasst qualifiziert werden. Die infolge der doppelten Haushaltsführung und der Familienheimfahrten getätigten Aufwendungen des…
…weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben. Für die einkünftemindernde Berücksichtigung von Heimfahrtkosten muss somit die Begründung des zweiten Haushalts am Arbeitsort beruflich veranlasst und die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes unzumutbar sein. Bis zum Inkrafttreten des Fremdenrechtspaketes im Jahr 2006 war es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten (vgl. etwa VwGH 22.11.2006, 2005/15/0011). Im Erkenntnis vom 27.5.2003, 2001/14/0121, sprach der Gerichtshof aus, dass die Pflegebedürftigkeit der Mutter einen gewichtigen Grund für die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes…
…Haushaltsführung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübt. Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor, so können Kosten für Familienheimfahrten vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als vorübergehend…
…die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall. wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübt. Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor, so können Kosten für Familienheimfahrten nur vorübergehend…
…der 3. LStR zu § 16 seien im Übrigen nur beispielhaft und würden nicht konkret auf eine Erwerbstätigkeit des Ehegatten in der eigenen Landwirtschaft Bezug nehmen, welche schon an sich wegen der Auslandsbeschäftigung der Antragstellerin die Notwendigkeit einer doppelten Haushaltsführung bedinge. Es werde daher ersucht, die…
…Haushaltsführung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübt. Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor, so können Kosten für Familienheimfahrten vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als vorübergehend…
…einer Erwerbstätigkeit der Gattin oder im Bereich der privaten Lebensführung haben'. Wenn es aber dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden kann, den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort zu verlegen, weil der andere Ehegatte am Familienwohnsitz Einkünfte in steuerlich relevanter Höhe erzielt, dann muss die Beibehaltung des Familienwohnsitzes…
…in der privaten Lebensführung haben als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten (VwGH 22.11.2006, 2005/15/0011). Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach judiziert hat, ist die Unzumutbarkeit aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (z.B…
…in der privaten Lebensführung haben als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 22. November 2006, 2005/15/0011). Lehre und Rechtsprechung gehen von der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes auch dann aus…
…aufrechterhalten und ergänzend vorgebracht, die Gattin des Bw. sei berufstätig. Eine diesbezügliche Bestätigung werde nachgereicht. Dem Bw. sei zudem unverständlich, weshalb im Falle einer Erwerbstätigkeit der Ehegattin und einem daraus folgenden höheren Familieneinkommen eine Anerkennung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung erfolge, nicht aber bei…
…ergeben, die auch im Jahr 2005 aufgrund des Lehrverhältnisses und der Sorgepflichten bestanden habe. Diese führe nach dem vergleichbaren VwGH Erkenntnis vom 20. 9. 2007 Zl. 2006/14/0038 zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung, die ihre Begründung nicht nur in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten, sondern…
…hervorging, dass die Ehegattin des Bw. zusätzlich zu ihrer Erwerbstätigkeit auch den landwirtschaftlichen Besitz bewirtschaften müsse, nachgereicht. Mit Berufungsvorentscheidung hat das Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde angeführt, dass eine langjährige Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz vermuten lasse…