…13/0037). Kommt also im gegenständlichen Fall zur bloßen, ursprünglich auf ein Jahr vereinbarten Befristung des Dienstverhältnisses noch der Umstand hinzu, dass die Ehegattin des Bf. im Heimatland, in welchem auch eine Eigentumswohnung angeschafft wurde, einer Erwerbstätigkeit nachgeht, für welche bloß ein Karenzurlaub vereinbart wurde…
…dem genannten Zeitpunkt (noch) keine Verlegung des Familienwohnsitzes anzunehmen wäre, gegenständlichenfalls auch noch ein anderer gewichtiger Grund vorliegt, der das Aufgeben des Familienwohnsitzes in ga1 unzumutbar erscheinen lässt: Die dafür vom Bw ins Treffen geführte Erwerbstätigkeit der Ehegattin in ga1 vermag nämlich deswegen zu überzeugen…
…2006/15/0047) . Gerade jener Grund also, den die Abgabenbehörde in ihren Ausführungen zu den neu erlassenen Sachbescheiden als entscheidend für die Nichtberücksichtigung der beantragten Aufwendungen ansieht, nämlich die Erwerbstätigkeit des Ehegatten, wird von der ständigen Rechtsprechung als Ursache einer auch steuerlich maßgeblichen Unzumutbarkeit von…
…Entsprechung des § 265 BAO am 25.2.2015 zur Entscheidung vorgelegt worden war, an der Außenstelle Linz eine Erörterung der Sach- und Rechtslage iSd § 269 Abs.3 BAO statt. Dabei hat die Beschwerdeführerin ihre bisherigen Angaben bezüglich ihrer im Veranlagungsjahr 2013 zu ihrem Ehegatten in…
…Ermittlung des steuerlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen…
…Ermittlung des steuerlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen…
…Ehegatten an einem anderen Ort nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst sei und deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten führe. Ein derartiger Fall könne nicht mit jenen Fällen verglichen werden, in denen die steuerlichen Folgen der Begründung eines weiteren Haushaltes am Ort der Beschäftigung des…
…eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten bezieht und sich darauf positiv auswirkt eben noch keine Mitwirkung am Erwerb des anderen Ehegatten iSd § 90 zweiter Satz ABGB dar und ist…
…Ehegatten an einem anderen Ort nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst ist und deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten führt. Ein derartiger Fall könne nicht mit jenen Fällen verglichen werden, in denen die steuerlichen Folgen der Begründung eines weiteren Haushaltes am Ort der Beschäftigung des…
…einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (vgl in diesem Sinne die hg. Erkenntnisse VwGH vom 29. Jänner 1998, 96/15/0171 und VwGH vom 17. Februar 1999, 95/14/0059). Der Bf bringt vor, seit dem Jahr 2018 sämtliche Kosten für das Haus des Vaters…
…03.2000, 96/14/0177). Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen wegen der Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einem anderen Ort ist nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst und führt deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten (VwGH vom 14.9.1993, 92…
…03.2000, 96/14/0177). Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen wegen der Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einem anderen Ort ist nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst und führt deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten (VwGH vom 14.9.1993, 92…
…kann. Das bedeutet nicht, dass zwischen der Unzumutbarkeit und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen müsse, die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten (VwGH v 26. 11…
…darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten. Solche…
…die Ehegattin den dortigen landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz bewirtschafte, sowie, dass die Tochter G 1990 begonnen habe, in Bosnien-Herzegowina die Schule zu besuchen, kann nicht als durch die Erwerbstätigkeit des Berufungswerbers veranlasst qualifiziert werden. Die infolge der doppelten Haushaltsführung und der Familienheimfahrten getätigten Aufwendungen des…
…wenn die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann, wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zum EStG 1988 vertritt, kann die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ihre Ursache nicht nur in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten (zB…
…vom 19. September 2022 führte die steuerliche Vertreterin aus, dass ab 2020 die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung aus anderen Gründen als der Erwerbstätigkeit des Ehegatten bestehe: Der Ehegatte habe sich seinen Kindern gegenüber nicht nur vertraglich verpflichtet, das Einfamilienhaus in gutem Zustand zu erhalten, sondern auch…
…Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen. Die Unzumutbarkeit, den Familienwohnsitz aufzugeben, muss sich aus Umständen von erheblichem objektivem Gewicht ergeben. Legen Sie diese Unzumutbarkeit für jedes Beschwerdejahr ausführlich dar. Nach Aktenlage war Ihr Ehegatte in den Jahren 2018 und 2019…
…weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben. Für die einkünftemindernde Berücksichtigung von Heimfahrtkosten muss somit die Begründung des zweiten Haushalts am Arbeitsort beruflich veranlasst und die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes unzumutbar sein. Bis zum Inkrafttreten des Fremdenrechtspaketes im Jahr 2006 war es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten (vgl. etwa VwGH 22.11.2006, 2005/15/0011). Im Erkenntnis vom 27.5.2003, 2001/14/0121, sprach der Gerichtshof aus, dass die Pflegebedürftigkeit der Mutter einen gewichtigen Grund für die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes…