…dass das Fahrzeug für private Zwecke erworben wurde, weshalb der Kauf ohne Bekanntgabe der UID-Nummer erfolgt ist und somit eine Erwerbsbesteuerung aufgrund Art. 1 UStG Ihres Erachtens nicht vorliegt. Mit der Erklärung über die Normverbrauchsabgabe (NOVA2) vom 4.9.2006 haben Sie allerdings selbst…
…Rechtswidrigkeit werde beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und keine Umsatzsteuer für den Erwerb des Fahrzeuges festzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Frage, ob die Lieferung eines Kraftfahrzeuges von Italien nach Österreich der Erwerbsbesteuerung in Österreich unterliegt. Gemäß Art. 1 Abs. 7 UStG…
…PKW angeschafft oder innergemeinschaftlich erworben wird; siehe Tz 1931 und TZ 4061 UStR) nicht Bestandteil des Unternehmens der polnischen S.A. Folglich hat die polnischen S.A. das Fahrzeug nicht im Rahmen ihres Unternehmens geliefert, weshalb keine Erwerbsbesteuerung stattzufinden hat. Linz, am 22. November 2010
…Zeitpunkt wurden mit dem Fahrzeug mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt. Es handelt sich daher um kein neues Fahrzeug im Sinne der vorzitierten Gesetzesbestimmungen. Gebrauchte Fahrzeuge unterliegen beim Erwerb von Privaten nicht der Erwerbsbesteuerung. In diesem Fall ist das Ursprungslandprinzip (d.h. Umsatzsteuer im Ausland…
…wenn auch fälschlich angewendeten und berechneten Differenzbesteuerung, diese der Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland vorgehe und somit der Kauf im Bestimmungsland nicht mehr erwerbssteuerpflichtig sei. Es dürfe gemäß Artikel 90 des EG-Vertrages zu keiner Benachteiligung der eingeführten Fahrzeuge kommen und die Differenzbesteuerung (Besteuerung im Ursprungsland) der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Erich Jezek, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer 2004, entschieden: Die Berufung wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
Die Veräußerung einer Beteiligung unterliegt gemäß § 31 EStG 1988 (in der im Berufungszeitraum geltenden Fassung) der Einkommensteuer. Veräußerung iSd § 31 EStG 1988 ist jede entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf einen anderen. Eine Veräußerung iSd § 31 EStG 1988 liegt nicht vor, wenn eine Beteiligung unentgeltlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, gegen den Bescheid FA betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2006 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mitsch Grebner Stb. KEG, Wirtschaftsprüfungskanzlei, 5400 Hallein, Bahnhofstr. 5, vom 2. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 27. September 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vorname_Bw Nachname_Bw, PLZ_Wohnort_Bw_Österreich Wohnort_Bw_Österreich, Anschrift_Österreich, vom 8. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom 30. Jänner 2008 betreffend Umsatzsteuer für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 5. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch RA-Kanzlei, vom 14. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. März 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den Zeitraum 1999 und 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.H, geb. 17. April 1963, 1-, R-straße,vom 15. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, vertreten durch ADir. P,vom 17. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rein, Rothwangl & Partner WTH GmbH, 8190 Birkfeld, Oberer Markt 1, vom 26. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 22. August 2003 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stockhammer & Stellnberger Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH & Co.KG. in 4400 Steyr, L.-Werndl-Straße 9, vom 13. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 14. Februar 2009 betreffend Haftung des Arbeitgebers…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12/13/14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
…war. Bei einer korrekten Vorgangsweise hätten Sie gegenüber dem deutschen Verkäufer die österreichische Wohnadresse angeben müssen. Sie hätten in Österreich die Erwerbsbesteuerung durchführen müssen. In der Berufung vom 10.04.2007 führte die Bw aus, dass der PKW nicht für Österreich bestimmt gewesen sei, sondern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Herbert Greiml, Steuerberater, 8010 Graz, Gartengasse 7, vom 15. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal an der Drau, vom 17. April 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Adresse1, vertreten durch Steuerberaterin, Adresse2, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2004 bis 2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden insofern abgeändert, als die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch U-GmbH, vom 13. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 27. August 2002 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000 entschieden: Die Berufung wird…