…die Z1 des § 1 Abs. 1 ErbStG 1955, BGBl. 141, mit der Wortfolge "1. der Erwerb von Todes wegen", als verfassungswidrig aufzuheben. Mit Urteil vom 7. März 2007, G 54/06-15 u.a., hat der VfGH § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955, BGBl…
…Abs.1 erster Satz ErbStG 1955) Die Steuerschuld entsteht Bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers (§ 12 Abs.1 Z 1 lit .a erster Halbsatz ErbStG 1955) Vom Erwerbe sind insbesondere abzuziehen die Kosten der Bestattung des Erblassers einschließlich der Kosten der…
…nicht mehr der Erbquote entsprechenden Anteils kann eine zusätzliche Schenkungssteuerpflicht ausgelöst werden. Es ist nach dem Geschilderten nicht zu übersehen, dass der Erwerb von Todes wegen, der naturgemäß stets ein Erwerb vom Erblasser ist, vom Erbübereinkommen, das als Rechtsgeschäft unter Lebenden zwischen Erben geschlossen wird…
…vom Erwerb von Todes wegen nach ERBL nachweislich Kenntnis erlangt habe. Es sei seitens der Abgabenbehörde auch ein entsprechendes Aktenzeichen aus dem Jahr 1993 vergeben worden. Es werde daher beantragt, die Rechtsakte des Jahres 2005 (Berufungsvorentscheidungen, eingelangt am 9. Dezember 2005 und endgültige Erbschaftsteuerbescheide vom…
…vom Erwerb von Todes wegen nach ERBL nachweislich Kenntnis erlangt habe. Es sei seitens der Abgabenbehörde auch ein entsprechendes Aktenzeichen aus dem Jahr 1993 vergeben worden. Es werde daher beantragt, die Rechtsakte des Jahres 2005 (Berufungsvorentscheidung, eingelangt am 9. Dezember 2005 und endgültiger Erbschaftsteuerbescheid vom…
…technischen Gründen). Der Bescheid 1.) wurde damit begründet, dass erst nach Erlassung des Erbschaftssteuerbescheides vom 5.11.1996 durch Anfragen des Finanzamtes der Anfall der Leibrente an die Berufungswerberin bekannt geworden sei. Dieser stelle einen Erwerb von Todes wegen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3…
…der Übertragung folgenden Kalenderjahr restliche Zehntelbeträge nicht mehr abgezogen werden. Nur bei Erwerb von Todes wegen kann der Rechtsnachfolger die Zehntelabsetzungen weiter geltend machen, wenn er die AfA für das erworbene Gebäude vom Einheitswert berechnet. Erwerbe von Todes wegen sind u.a. solche durch Erbschaft…
…vom Erwerb von Todes wegen nach A und andererseits vom Erwerb von Todes wegen nach RK. Jeder dieser Erwerbe ist für sich zu betrachten. Im vorliegenden Fall wurde nicht der Erwerb von Todes wegen nach A der Besteuerung unterzogen sondern der Erwerb von Todes wegen…
…Anwendung kommen. Mit Schreiben vom 23. September 2006 hat die Bw. den Antrag auf Senatsentscheidung zurückgezogen und um die Erlassung einer Einzelentscheidung ersucht. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist in gegenständlichem Fall, ob der Erwerb von Todes wegen durch Erbanfall und Abgabe der unbedingten…
…den Erwerb von Todes wegen nach der Mutter des Bw. auszuscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: § 5 ErbStG 1955 lautet: (1) Der Vorerbe gilt als Erbe. (2) Beim Eintritt des Falles der Nacherbfolge haben diejenigen, auf die das Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben…
…die gegenständliche Eigentumswohnung als Substitutionsvermächtnis an die Bw. fiel. Für diesen Erwerb von Todes wegen hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern der Bw. mit dem bekämpften Bescheid Erbschaftssteuer von insgesamt S 11.336,00 vorgeschrieben. Bei Berechnung der Steuer ging das Finanzamt davon aus…
…I 1999/106, wurde § 15a ErbStG mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 in das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz eingefügt. Damit wurde für den Erwerb von Todes wegen oder unter Lebenden von Betriebsvermögen oder von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine umfängliche Befreiungsbestimmung geschaffen. Gemäß § 15a Abs. 1 ErbStG…
…Steuerbefreiung anzuwenden. Wenn § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG vorsieht, dass Erwerbe von Todes wegen u. a. von Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung gemäß § 97 Abs. 1 erster Satz sowie § 97 Abs. 2 erster bis dritter Satz EStG…
…557,18 (€ 137.559,65 positiver Erwerb abzüglich € 58.002,47 Gegenleistung) beträgt. 2.) Freibetrag gemäß § 15a ErbStG: Nach § 15a Abs. 1 ErbStG in der zum Zeitpunkt der Übergabe geltenden Fassung bleiben Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden von Vermögen gemäß…
…Todes wegen; dazu zählen nach § 2 Abs.1 Z 1 ErbStG Erwerbe durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Nach § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gilt weiters als Erwerb von Todes wegen "der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom…
…Wege der Einzelrechtsnachfolge, ausgenommen - die Kapitalerhöhung innerhalb des gesetzlichen Bezugsrechtes, - Erwerbe von Todes wegen, - Erwerbe eines unter § 7 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Hauptgesellschafters + vor der verschmelzenden Umwandlung oder + vor der errichtenden Umwandlung, an der neben dem Hauptgesellschafter nur ein Arbeitsgesellschafter teilnimmt, oder - Erwerbe…
…Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, dass den Anspruch auf Übereignung begründet. Von der Besteuerung sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. Nr. 141, in der jeweils geltenden…
…der vorliegenden Bewertung auf Basis des Jahresabschlusses 2005 zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall waren die erbl. Witwe, die erbl. Tochter und der erbl…
…der vorliegenden Bewertung auf Basis des Jahresabschlusses 2005 zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall waren die erbl. Witwe, die erbl. Tochter und der erbl…
…der vorliegenden Bewertung auf Basis des Jahresabschlusses 2005 zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall waren die erbl. Witwe, die erbl. Tochter und der erbl…