…5, 6 und 7 wurde nicht gewährt, mit der Begründung, dass diese Rechnungen zu einem vom Erstattungsantrag abweichenden Erstattungszeitraum gehörten. Konkret waren diese Rechnungen durchwegs im Jahr 2008 ausgestellt worden. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass es sich bei…
…2007 die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU umgesetzt werde. Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat im März 2008 zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Die Berufung erweist sich schon im Hinblick auf den (zu kurzen) Erstattungszeitraum und den (zu niedrigen) Erstattungsbetrag als unbegründet…
…also die Erstattung von im Jahr 2003 vorgeschriebener und entrichteter Einfuhrumsatzsteuer, die mit Antrag vom 26.3.2006 für den Erstattungszeitraum 1-6/2006 als Vorsteuer begehrt wurde. Das Verfahren zu den Anträgen der Bw. betreffend die Zeiträume 10-12/2004 und 1-3/2005…
…in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 12. April 2011 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut Aktenlage dem Bw. am 13. April 2011 elektronisch zugestellt. Mit Berufung…
…in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 18. November 2010 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut Aktenlage dem Bw. am 20. November 2010 elektronisch zugestellt. Mit Berufung…
…in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 12. April 2011 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut Aktenlage dem Bw. am 16. April 2011 elektronisch zugestellt. Mit Berufung…
…in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 26. April 2011 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut Aktenlage dem Bw. am 7. Mai 2011 elektronisch zugestellt. Mit Berufung…
…Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 1. April 2011 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut Aktenlage im Mitgliedstaat der Bw. am 4. April 2011 elektronisch…
…beim Finanzamt Graz-Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 5. April 2011 zurückgewiesen mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut Aktenlage im Mitgliedstaat des Bw. am 9…
…Betriebsgegenstand ist das Transportgewerbe. Am 20. Oktober 2011 reichte die Bw einen Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen für den Erstattungszeitraum Februar bis Dezember 2010 auf elektronischem Weg beim Finanzamt ein. Mit dem (hier nicht angefochtenen) Bescheid vom 24. November 2011 wies das Finanzamt den Erstattungsantrag…
…20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 nach Maßgabe der §§ 2, 3 und 3a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Erstattungszeitraum 1. keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze…
…Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Bw ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland. Im Zuge der Einreichung des Vorsteuererstattungsantrages für den Erstattungszeitraum 01-12/2008 brachte der steuerliche Vertreter der Bw im Begleitschreiben vom 26…
…angefochtenen Bescheid vom 19. Jänner 2009 versagte das Finanzamt der Bw daraufhin die Vorsteuererstattung mit der Begründung, sie habe im Erstattungszeitraum in Österreich umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht. Dagegen erhob die Bw mit Schreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 28. Jänner 2009 die Berufung, wobei nur auf die…
…in Österreich beantragt. Dieser Antrag wurde seitens des Finanzamtes Graz-Stadt abgewiesen mit der Begründung, dass das Vorsteuererstattungsverfahren voraussetze, dass der ausländische Unternehmer während des Erstattungszeitraumes in Österreich entweder keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG…
…österreichischen Golfplatzbetriebsgesellschaft. Im angefochtenen Bescheid wurde die Erstattung abgelehnt, weil das Vorsteuererstattungsverfahren voraussetze, dass der ausländische Unternehmer ohne inländischen Sitz und Betriebsstätte während des Erstattungszeitraumes in Österreich entweder keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art 1 UStG 1994…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat in den abweisenden Berufungsvorentscheidungen unter Hinweis auf eine Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates mit nachstehender Begründung die Rechtsansicht vertreten, dass die Berufungswerberin (Bw.) in den gegenständlichen Erstattungszeiträumen steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Abs…
…für die C-GmbH mit Sitz in Köln. Im Dezember 2003 beantragte die Bw. die Vorsteuer für den Erstattungszeitraum Juli bis Oktober 2003 im Betrag von insgesamt 64.124,37 € zu erstatten. Die Vorsteuerbeträge stehen - wie aus den beigelegten Rechnungskopien ist ersichtlich ist - im…
…hatte unter anderem für Jänner bis März 2009 die Erstattung von Vorsteuern beantragt. Im Zuge einer für die Erstattungszeiträume 2006 bis 4/2009 durchgeführten Prüfung wurde für Jänner bis März 2009 festgestellt, dass von den bisher geltend gemachten und zur Auszahlung gelangten Vorsteuern ein Betrag…
…94 und C-454/98. Über die Berufungen wurde erwogen: Dem Bw ist dahingehend Recht zu geben, dass für die jeweiligen Erstattungszeiträume rechtzeitige und hinsichtlich des Zeitraumes zulässige Erstattungsanträge vorliegen. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ist festzustellen, dass der BW Schireisen in Österreich für seine Mitglieder organisierte…
…Lieferung sei am 28.10.2010 erfolgt. Beides liege im beantragten Zeitraum und sei der Antrag am 9.6.2011, und damit nach Ablauf des Erstattungszeitraumes beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern online gestellt worden. Die weitere Begründung berücksichtige nicht, dass es sich um ein Reihengeschäft…