…Vogl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Antrag auf anteilige Erstattung der mit Bescheid vom 21. März 2001 vorgeschriebenen Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…die Voraussetzungen für die Anwendung der Erstattung der Schenkungssteuer gemäß § 33 lit. a ErbStG vor und meint, dass allenfalls eine Abänderung gemäß § 295a BAO vorzunehmen sei. Dem ist zu entgegnen, dass das Finanzamt sowohl über den diesbezüglichen Erstattungsantrag als auch über den Eventualantrag auf Abänderung…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. Jänner 2009 betreffend die Abweisung des Antrages auf Rückerstattung der Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Vereinbarung vom 19. Dezember 2007 hat F an seinen 65/405-Wohnungseigentumsanteilen…
…August 2007 der Schenkungssteuerbescheid vom 17. März 2003 aufgehoben. Mit Eingabe vom 4. April 2006 stellte die Berufungswerberin einen Erstattungantrag der Schenkungssteuer gemäß § 33 a ErbStG. Die Abgabenbehörde habe bei der Festsetzung des ursprünglichen Schenkungssteuerbescheides einen als Darlehensvertrag zu wertenden Vertrag als Schenkung qualifiziert und…
…0566-G/07 Folge gegeben und der Schenkungssteuerbescheid vom 17. März 2003 aufgehoben. Mit Eingabe vom 4. April 2006 stellte die Berufungswerberin einen Erstattungantrag der Schenkungssteuer gemäß § 33 a ErbStG. Die Abgabenbehörde habe bei der Festsetzung des ursprünglichen Schenkungssteuerbescheides einen als Darlehensvertrag zu wertenden Vertrag…
…37 Abs. 2 PSG ableitet. Abschließend ist festzuhalten, dass der Verwahrer gemäß § 37 Abs. 2 PSG nicht zum Kreis der Abgabenschuldner der Schenkungssteuer zählt und somit nicht berechtigt ist, einen Erstattungsantrag gemäß § 33 ErbStG zu stellen. II) § 289 in der Fassung BGBl. Nr. 97/2002…
…für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Februar 2006, StNr. yyy betreffend Stundungszinsen - Steuer (Schenkungssteuer) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit notarieller Nachstiftungsvereinbarung vom 25. September 2000 übertrug C.R., der Stifter, 534.411 Stückaktien der C-…
…Zurückweisung eines Erstattungsantrages mangels Aktivlegitimation entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: Der Antrag vom 3. August 2010 auf Refundierung der mit Bescheid vom 12. Dezember 1996 zu St. Nr. 123 durch Y. bezahlten Schenkungssteuer in…
…in § 33 ErbStG genannten Voraussetzungen ein Anspruch auf Erstattung der Erbschaftsteuer besteht und umgekehrt bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen im Verfahren betreffend einen Erstattungsantrag kein Raum für eine Ermessensentscheidung gegeben ist. Billigkeitserwägungen könnten nur in einem Verfahren um Nachsicht der Schenkungssteuer eine Rolle spielen, wofür ein…
…August 2008 verwirklichten, erbschaftssteuerrelevanten Tatbeständen, sowohl an die als verfassungswidrig aufgehobene Bestimmung als auch an die übrigen Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes gebunden. Gemäß § 33 lit.b Erbschafts-und Schenkungssteuergesetz, (ErbStG 1955), ist die Steuer zu erstatten, wenn und insoweit ein Erwerb von Todes wegen herausgegeben werden…
…gemäß § 33 ErbStG ergangen ist. Ob der Schriftsatz vom 14. Oktober 2005 oder eines der weiteren Berufungsschreiben als Erstattungsantrag gemäß § 33 ErbStG anzusehen ist, ist nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens. C) Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Schenkungssteuer § 303 BAO lautet, soweit für das Berufungsverfahren von Bedeutung, wie…
…vom 24. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 16. Mai 2007 betreffend Erstattung gemäß § 33 ErbStG 1955 entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die Schenkungssteuer von 142,48 € wird gemäß § 33 lit. a ErbStG erstattet. Entscheidungsgründe Mit Schenkungsvertrag vom 15. Mai…
…eine beabsichtigte Grundteilung nicht durchgeführt werden konnte. Die Schenkung sei irrtümlich erfolgt und daher als nichtig anzusehen weshalb um Rückerstattung der Schenkungssteuer ersucht wird. Dieses Ansuchen wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit Bescheid vom 13. Dezember 2002 abgewiesen. Begründet wurde die Abweisung damit…
…vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. April 2010 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Zuge einer bei B (= Berufungswerber, Bw) durchgeführten Betriebsprüfung ist hervorgekommen, dass der Bw von seinem Vater…
…13/1/2/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11 .November 2008 betreffend Erstattung der Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit notariell beglaubigten Vertrag vom 1 .März 2006 räumte J.K., als Eigentümerin der Liegenschaft…
…Rechtsvorgang gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG zuzüglich gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG Schenkungssteuer in Höhe von 2.209,85 € fest. Mit dem am 2. Februar 2006 abgeschlossenen Vertrag "Aufhebung des Schenkungsvertrages vom 20. Juni 2005" vereinbarten G.H. und M.H. den angeführten Schenkungsvertrag…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. Dezember 2008 betreffend die Abweisung des Antrages auf Erstattung der Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 10. August 2007 hat M die in seinem (dazumal noch…
…nicht eingetreten ist. Mit dem in § 943 ABGB normierten Erfordernis der "wirklichen Übergabe" verlangt das Gesetz einen zum bloßen Schenkungsversprechen (das zu seiner Rechtsgültigkeit der Form des Notariatsaktes bedarf, aber als solches nicht der Schenkungssteuer unterliegt), hinzutretenden, sinnfälligen, nach außen hin erkennbaren Akt, aus dem…
…Geschenknehmerin Aktivitäten und Verwaltungsakte, welche sonst nur vom Geschenkgeber durchgeführt hätten werden können. Als Richtlinie für die Berechnung der Schenkungssteuer sei gemäß Punkt 2 des Vertrages der Hälfteanteil des seinerzeitigen Kaufpreises in Höhe von € 23.000 heranzuziehen. Mit Schreiben vom 5. April 2007 teilte…
…der Erbschaft von der Vorerbin wurde dem Berufungswerber vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Bescheid vom 19. Juli 2010 die Schenkungssteuer mit € 2.389,32 vorgeschrieben. Der Vorschreibung wurde das gesamte vorzeitig herausgegebene Vermögen zu Grunde gelegt. In der gegen diesen Bescheid…