…Dokument nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf gemäß § 16 Abs. 1 ZuStG an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des § 13 Abs…
…wird. (§ 212a Abs.1 BAO) Kann das Dokument nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabenstelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des …
… Wie mit Ihnen anlässlich unseres Telefonates am 26. April 2012 besprochen, wären, um von der Unwirksamkeit der Ersatzzustellung der Berufungsvorentscheidung betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO 2007 an Ihre Mitbewohnerin ausgehen zu können, konkretere Angaben zu den Umständen und Gründen Ihrer Abwesenheit von der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
…97/17/0038, 24. 2.1993, 92/03/0011). Andererseits vertritt der Verwaltungsgerichtshof auch die Auffassung, die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 16 Abs. 1 ZustG zufolge § 16 Abs. 5 ZustG setze voraus, dass sich der Empfänger im Zeitpunkt der Zustellung regelmäßig an der Abgabestelle aufhält…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Verteidiger, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12…
…BAO als verspätet zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, die Berufungsvorentscheidung samt händischer Begründung sei nachweislich am 27. Februar 2002 zugestellt worden (lt. Rückscheinen Ersatzzustellung iSd § 16 ZustG an einen Arbeitnehmer der Bw). Der Vorlageantrag vom 29. März 2002 sei erst am 30. März 2002 per Telefax…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, C. über den Antrag des Herrn A., vertreten durch B., vom 18. August 2009 auf fristauslösende Zustellung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Juni 2009, GZ. a., zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Fux Neulinger Mitrofanova Rechtsanwälte OG, 1020…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Karner & Mayer Rechtsanwaltspartnerschaft, wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Oktober 2004 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. November 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Oktober 2009, betreffend die Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat am 27…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RÄ, vom 6. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 20. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 6. März 2006 betreffend dem Auftrag dem angeführten Finanzamt einen in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten bekannt zu geben entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…oder bekannt sei. Der Bf. wendet sich weiters gegen die Vornahme der Ersatzzustellung an eine im gleichen Haushalt wohnende Person und bringt vor, dass die Unterschrift auf dem Rückschein von seinem Vater stammen könnte. Die übrigen nicht verfahrensgegenständlichen Einwendungen betreffen das Beitreibungsverfahren bzw. den verfahrensgegenständlichen…
…Rechtsmittelfrist des am 6. März 2009 ergangenen Haftungsbescheides, weil dieser Bescheid ohne Verständigung des Bw. betreffend die Ersatzzustellung vom Zustellpostamt an das Finanzamt retourniert worden sei, so dass der Bw. vom ergangenen Bescheid keine Kenntnis erlangt habe. In der Bescheidbegründung werde ausgeführt, dass der Bw…
…Punkt 2.2. des deutschen Verwaltungszustellgesetzes das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten eingelegt werden könne, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat, wenn die Ersatzzustellung nicht ausführbar ist." Mit 6. Dezember 2006 wurde der Antrag gestellt, dass die…
…der Bw. im Zeitpunkt der Zustellung an der Adresse nicht angetroffen werden konnte, wurden die oben angeführten Erledigungen von der Mutter des Bw. übernommen (Ersatzzustellung § 16 Zustellgesetz). Da der Behörde vom Bw. in Kenntnis des Betriebsprüfungsverfahrens eine Änderung seiner Abgabestelle nicht bekannt gegeben wurde (§ 8…
…Empfängers zu bewirken. Durch das Verhalten des Finanzamtes sei dem Bw. die Möglichkeit verwehrt worden, vom gegenständlichen angefochtenen Bescheid eventuell mittels Ersatzzustellung rechtzeitig Kenntnis zu erlangen. Zum Zeitpunkt der Zustellung des Haftungsbescheides an seine alte Wohnadresse MS2, habe der Bw. schon lange in HL41, gelebt…