Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. April 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. März 2011, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 (Gesamtrückforderungsbetrag…
…sondern nach der bereits am Stichtag erkennbaren Entwicklung zu schätzen. Als Ausgangspunkt werden in der Regel die drei letzten Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt (= Ermittlungszeitraum) für die Beurteilung in Frage kommen. Da jedoch einem dem Stichtag näherliegenden Betriebsergebnis höhere Gewichtung als einem zeitlich entfernteren zuzumessen…
…dass die innerhalb eines bestimmten Ermittlungszeitraumes erzielten Einkünfte auf die Anzahl der Monate, in denen die Einkünfte erzielt wurden, gleichmäßig aufgeteilt werden. Gleiches gilt, wenn das Kind über einen längeren Zeitraum hinweg in den einzelnen Monaten eines Ermittlungszeitraumes von einander der Höhe nach stark abweichende…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz10 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Heinz Schöppl und DI Christof Bauer als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch die WT-GmbH, vom 16. Jänner 2007 und 8. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes US vom 15. Mai 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Franz Seekircher, Wirtschaftstreuhand Tirol Steuerberatungs GmbH & Co KEG, 6020 Innsbruck, Rennweg 18, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
…der Anteile an der SGmbH nicht aus dem nachfolgenden Verkauf abgeleitet werden dürfe. Nur Verkäufe aus dem Ermittlungszeitraum könnten berücksichtigt werden und außerdem sei der Verkauf am Stichtag weder erkenn- noch erwartbar gewesen, sodass er auch aus dem Grund bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach über die Berufung der A., 1000 Wien, A-Straße 11 - 13, vertreten durch Univ.-Dozent Dr. Friedrich Fraberger, LL.M…
…N. (früher: R.M., idF: Roland) R sagte laut Protokoll über die Beschuldigtenvernehmung vom 28.7.2011 ebenfalls aus, sein Vater habe im Ermittlungszeitraum immer nur in der Werkstatt gearbeitet und Autos repariert. C sei zwar Geschäftsführer, nehme aber die Agenden eines Geschäftsführers nicht wahr…
…97/13/0054). Als Ausgangslage sieht das Wiener Verfahren als Ermittlungszeitraum für den Ertragswert die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt vor. Nach der Schätzungsmethode des Wiener Verfahrens sind die zukünftigen Ertragsaussichten aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahreserträge (Erträge der drei letzten Wirtschaftsjahre vor…
…dem Stichtag tatsächlich erzielten Betriebsergebnissen zu beurteilen, sondern nach der bereits am Stichtag erkennbaren Entwicklung zu schätzen. Als Ausgangsgrundlage werden in der Regel die drei letzten Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt (= Ermittlungszeitraum) für die Beurteilung in Frage kommen. Da jedoch einem dem Stichtag näher liegenden…
…dem Stichtag tatsächlich erzielten Betriebsergebnissen zu beurteilen, sondern nach der bereits am Stichtag erkennbaren Entwicklung zu schätzen. Als Ausgangsgrundlage werden in der Regel die drei letzten Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt (= Ermittlungszeitraum) für die Beurteilung in Frage kommen. Da jedoch einem dem Stichtag näher liegenden…
…dem Stichtag tatsächlich erzielten Betriebsergebnissen zu beurteilen, sondern nach der bereits am Stichtag erkennbaren Entwicklung zu schätzen. Als Ausgangsgrundlage werden in der Regel die drei letzten Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt (= Ermittlungszeitraum) für die Beurteilung in Frage kommen. Da jedoch einem dem Stichtag näher liegenden…
…L 290, § 26, Rz 6). Hat der Abgabepflichtige im Ermittlungszeitraum kein Fahrtenbuch geführt, so hat die Abgabenbehörde den beruflich veranlassten Teil der Kraftfahrzeugkosten gemäß § 184 BAO zu schätzen (Bernold/Mertens a.a.O., § 26). Im Streitfall lag lediglich für die Monate Oktober bis Dezember ein…
…dass selbst eine unterbliebene Aufklärung des Finanzamtes über den "tatsächlichen" Ermittlungszeitraum des Grenzbetrages an der Tatsache des unrechtmäßigen Bezuges von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen im Rückforderungszeitraum nichts zu ändern vermag, da der Ermittlungszeitraum des Grenzbetrages in eindeutiger Art und Weise und zwar durch die Bestimmung des…
…zu ziehen. Ziel ist es, ein möglichst wirklichkeitsnahes Ergebnis zu erreichen. Grundsätzlich kann der Ermittlungszeitraum für den Ertragswert von 3 auf 4 Jahre erhöht werden. Da das Unternehmen aber erst 2001 gegründet wurde, ist dieses Gründungsjahr auf Grund der üblichen Anfangsverluste kein relevantes Jahr, um…
…ist. Der Ertragswert wird bei diesem Verfahren aus in die Zukunft projizierten Vergangenheitswerten abgeleitet. In der Regel werden die drei letzten Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt (= Ermittlungszeitraum) für die Beurteilung herangezogen. Da jedoch einem dem Stichtag näher liegenden Betriebsergebnis höhere Gewichtung als einem zeitlich entfernteren…
…ist. Der Ertragswert wird bei diesem Verfahren aus in die Zukunft projizierten Vergangenheitswerten abgeleitet. In der Regel werden die drei letzten Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt (= Ermittlungszeitraum) für die Beurteilung herangezogen. Da jedoch einem dem Stichtag näher liegenden Betriebsergebnis höhere Gewichtung als einem zeitlich entfernteren…
…mehreren Jahren keine einzige Privatfahrt (zB ein "Privatweg" vor oder im unmittelbaren Anschluss an eine betriebliche Fahrt) mit dem betrieblichen Pkw unternommen hat (in diesem Sinn auch Tz 9.1 des Berichts über das Ergebnis der Außenprüfung). Hat der Abgabepflichtige im Ermittlungszeitraum kein Fahrtenbuch geführt…