… 289 Abs. 1 BAO die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden…
…unterlassenen Ermittlungen selbst durchführt, Ermittlungsaufträge gemäß § 279 Abs.2 erteilt oder die Berufung gem. 289 Abs.1 kassatorisch erledigt (Ritz, BAO3 § 289 Tz 4). Zur Ermessensübung (zu § 66 Abs 2 AVG) führte der VwGH in GZ. 2002/20/0315 aus, es würde die Anordnungen des…
…und deren Richtigkeit zu beweisen oder glaubhaft zu machen. All diesen Obliegenheiten des Steuerpflichtigen ist die Bw. nur eingeschränkt nachgekommen, wobei im zweitinstanzlichen Verfahren die Bw. überhaupt jede Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhaltes unterlassen hat (der Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde nicht beantwortet).…
…und Familienheimfahrten der geäußerten Rechtsansicht der Behörde Folge leisten und diese Aufwendungen nicht weiterhin als Werbungskosten geltend machen wird, Ermittlungen zur Erforschung des steuerlich relevanten Sachverhaltes unterlassen hat, als geringfügig eingestuft. Die steuerlichen Auswirkungen der verfügten Wiederaufnahme sind zudem weder absolut noch relativ als geringfügig…
…Differenzzahlung erfüllt. Der Sachverhalt ist damit nicht hinreichend erforscht, dass er einer abschließenden Beurteilung in Form eines Bescheides zugänglich wäre. Die Finanzbehörde hat Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können. Der Tatbestand des §…
…erfüllt hat. Der Sachverhalt ist damit nicht hinreichend erforscht, dass er einer abschließenden Beurteilung in Form eines Bescheides zugänglich wäre. Die Finanzbehörde hat Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können. Der Tatbestand des §…
… 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung…
…diesbezüglich treffenden und ihm auch bekannten Verpflichtung habe er es jedoch unterlassen, diese für den im Spruch genannten Zeitraum zeitgerecht, nämlich bis zum 5. Tag nach Fälligkeit, zu entrichten. Dabei habe er die Verwirklichung des Sachverhaltes ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden. Der…
…des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Baden Mödling, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen seien. Rechtlich ergebe sich aus dem festgestellten Sachverhalt: Für die Verwirklichung eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 1 FinStrG sei zumindest die Schuldform des…
…den vorgelegten Unterlagen des Berufungswerbers, den Ermittlungen des Finanzamtes und des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) wird folgender Sachverhalt als erwiesen angenommen: Das Schloss Mondsee und das Schloss Hotel Mondsee sind nach Totalrenovierung im Jahr 2001 wieder in Betrieb gegangen und es konnten Eigentumswohnungen im Schloss erworben…
…Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Weiters wurden der Abgabenbehörde erst durch den Vorhalt vom 18.9.2006 und durch die zugehörige Vorhaltsbeantwortung vom 31.10.2006 die für die Ermittlung des Ansässigkeitsstaates maßgeblichen Sachverhalte bekannt. Der Umstand…
…und ihnen auch bekannten Verpflichtungen hätten beide Beschuldigten es jedoch unterlassen, die Umsatzsteuervoranmeldungen für den im Spruch genannten Zeitraum zeitgerecht, nämlich bis zum fünften Tag nach Fälligkeit, zu entrichten. Dabei hätten sie die Verwirklichung des Sachverhaltes ernstlich für möglich gehalten und sich damit auch abgefunden…
…Kenntnis des Finanzamtes vom abgabepflichtigen Sachverhalt erfolgte. Aus dem Arbeitsbogen der Betriebsprüfung, Auftragsbuch Nr. YX, geht hervor, dass die Abgabenbehörde erster Instanz in der Folge ein Auskunftsersuchen an die Steuerfahndung zur Ermittlung der richtigen Höhe der verkürzten Provisionen gerichtet hat, welche aus Textziffer 1 des…
…weitere Ermittlungen zu tätigen, den Bescheid wegen (damaliger) Ungewissheit der (endgültigen) Baukosten zunächst vorläufig zu erlassen oder aber zumindest eine zeitnähere Anfrage an die Bw. zu stellen. Aus welchen Gründen auch immer hat die Abgabenbehörde erster Instanz jedoch erst rund zehn Jahre nach Erlassung des…
…Aktien zur Einziehung nach den Vorschriften über die Herabsetzung des Grundkapitals geleisteten Zahlungen überhöht (also nicht fremdüblich) waren. Eine solche Fremdüblichkeitsbeurteilung beschränkt sich jedoch nicht auf ergänzende Ermittlungen des Sachverhaltes, sondern erfordert umfassende Sachverhaltsermittlungen zur vollständigen Erhellung des Wertes der Aktien (siehe auch das diesbezügliche…
…enthält weder eine Begründung für die Ermessensentscheidung noch wurden die für diese Entscheidung maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen getroffen (etwa Ermittlung der Vermögenssituation des Bw.), obwohl es in erster Linie Aufgabe der Abgabenbehörde erster Instanz ist, den für die Abwägung im Rahmen der Ermessensentscheidung erforderlichen Sachverhalt zu ermitteln (…
…nicht der Abgabenfestsetzung im den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz entgegen; § 209a gilt sinngemäß. Da somit zur Klärung des Sachverhaltes nicht nur ergänzende Ermittlungen vorzunehmen sind, war es zweckmäßig, den angefochtenen Bescheid unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben…
…ist der Bw. gegenüber der E.GmbH zu keiner Zeit aufgetreten. Vermittlungen von Bauaufträgen hat es ebenfalls keine gegeben. Er hat auch keine Arbeitsaufträge und auch keine Subaufträge erhalten. Seitens der E.HandelsGmbH hat es niemals mit der Einzelfirma des Bw. bzw. mit der KEG…
…die Ermittlung des wahren Sachverhaltes zu blockieren (siehe dazu Marco Laudacher, SWI 4/2003, S 160). Im Gegenstand - also in diesem konkreten Einzelfall - hat der Spezialitätsvorbehalt die direkte oder indirekte Verwendung der erhaltenen Unterlagen und Beweise und der darin enthaltenen Abgaben für eine fiskalisches Straf…
…jedoch am 9. Juli 2008 wieder aufgehoben worden sei. Der Bw. habe es unterlassen, die im Spruch angeführten Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht zu entrichten und die Verwirklichung des Sachverhaltes ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden. Der Schaden sei zwischenzeitig überwiegend gutgemacht. Der Bw. habe sich…