… 289 Abs. 1 BAO die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden…
…unterlassenen Ermittlungen selbst durchführt, Ermittlungsaufträge gemäß § 279 Abs.2 erteilt oder die Berufung gem. 289 Abs.1 kassatorisch erledigt (Ritz, BAO3 § 289 Tz 4). Zur Ermessensübung (zu § 66 Abs 2 AVG) führte der VwGH in GZ. 2002/20/0315 aus, es würde die Anordnungen des…
…und deren Richtigkeit zu beweisen oder glaubhaft zu machen. All diesen Obliegenheiten des Steuerpflichtigen ist die Bw. nur eingeschränkt nachgekommen, wobei im zweitinstanzlichen Verfahren die Bw. überhaupt jede Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhaltes unterlassen hat (der Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde nicht beantwortet).…
…wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung wäre unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis…
…und Familienheimfahrten der geäußerten Rechtsansicht der Behörde Folge leisten und diese Aufwendungen nicht weiterhin als Werbungskosten geltend machen wird, Ermittlungen zur Erforschung des steuerlich relevanten Sachverhaltes unterlassen hat, als geringfügig eingestuft. Die steuerlichen Auswirkungen der verfügten Wiederaufnahme sind zudem weder absolut noch relativ als geringfügig…
…Sinne des WWAG handelt. Somit steht fest, dass die belangte Behörde jegliche Ermittlungen zur Feststellung des Sachverhaltes unterlassen hat. Der Bescheid beruht auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage. Das WWAG normiert, dass für das Halten eines Wettterminals eine Abgabe zu entrichten ist. § 2. Abs.1 des WWAG…
…Im Hinblick darauf, dass die notwendigen Ermittlungen des Sachverhaltes gänzlich unterblieben sind, was einer völligen Überantwortung der Ermittlungslast an das Bundesfinanzgericht gleichkommt, war die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache zweckmäßig. Eine Unbilligkeit kann für keine der beiden Parteien erblickt werden. Es war…
…Differenzzahlung erfüllt. Der Sachverhalt ist damit nicht hinreichend erforscht, dass er einer abschließenden Beurteilung in Form eines Bescheides zugänglich wäre. Die Finanzbehörde hat Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können. Der Tatbestand des §…
…wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit…
…erfüllt hat. Der Sachverhalt ist damit nicht hinreichend erforscht, dass er einer abschließenden Beurteilung in Form eines Bescheides zugänglich wäre. Die Finanzbehörde hat Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können. Der Tatbestand des §…
… 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung…
…wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit…
…diesbezüglich treffenden und ihm auch bekannten Verpflichtung habe er es jedoch unterlassen, diese für den im Spruch genannten Zeitraum zeitgerecht, nämlich bis zum 5. Tag nach Fälligkeit, zu entrichten. Dabei habe er die Verwirklichung des Sachverhaltes ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden. Der…
…des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Baden Mödling, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen seien. Rechtlich ergebe sich aus dem festgestellten Sachverhalt: Für die Verwirklichung eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 1 FinStrG sei zumindest die Schuldform des…
…den vorgelegten Unterlagen des Berufungswerbers, den Ermittlungen des Finanzamtes und des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) wird folgender Sachverhalt als erwiesen angenommen: Das Schloss Mondsee und das Schloss Hotel Mondsee sind nach Totalrenovierung im Jahr 2001 wieder in Betrieb gegangen und es konnten Eigentumswohnungen im Schloss erworben…
…Dieses Schreiben wurde erst im Zuge der Ermittlungen des BFG vorgelegt. Dieses Schreiben konnte am 19.03.2020 der Bfin. - wie ausgeführt- noch gar nicht bekannt sein, weil dieses das Datum 20.03.2021 trägt. Dies zeigt , wie komplex der Sachverhalt im gegenständlichen Beschwerdefall war. …
…der Versicherungsprämie aus der Feuerversicherungspolizze zugunsten des Fruchtnießers wurde im zititierten Urteil jedoch nicht Stellung genommen. Bezüglich der Höhe des Entnahmegewinnes ist festzuhalten, dass diese seitens der Behörde unter Anwendung des Ertragswertverfahrens ermittelt wurde. Bei den Ermittlungen des Sachverhaltes wurden jedoch bei der Festlegung der…
…Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Weiters wurden der Abgabenbehörde erst durch den Vorhalt vom 18.9.2006 und durch die zugehörige Vorhaltsbeantwortung vom 31.10.2006 die für die Ermittlung des Ansässigkeitsstaates maßgeblichen Sachverhalte bekannt. Der Umstand…
…und ihnen auch bekannten Verpflichtungen hätten beide Beschuldigten es jedoch unterlassen, die Umsatzsteuervoranmeldungen für den im Spruch genannten Zeitraum zeitgerecht, nämlich bis zum fünften Tag nach Fälligkeit, zu entrichten. Dabei hätten sie die Verwirklichung des Sachverhaltes ernstlich für möglich gehalten und sich damit auch abgefunden…
…Es wurde der Beschwerdeführerin durch diesen Zustellmangel somit verunmöglicht, bei einer weiteren Ermittlung des Sachverhaltes mitzuwirken und somit der Behörde weitere Ermittlungstätigkeiten zu ersparen. Diese Mitwirkung wäre in der Strafbemessung ebenfalls als mildernd zu berücksichtigen gewesen. Die in der bekämpften Entscheidung festgesetzte Strafhöhe ist nach…