…ermitteln ist, ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen (§ 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG). Gegenleistung im Sinne des Grunderwerbsteuerrechtes ist jede geldwerte Leistung, die vom Erwerber für den Erwerb des Grundstückes versprochen wird und alles, was der Erwerber aufwenden muss, um das…
…und dem Wert der eigenen untergegangenen Gesellschaftsrechte des verbleibenden Gesellschafters (VwGH vom 19.1.1994, 93/16/0139). Aus dieser Gesamtgegenleistung ist mit einer Proportion die auf die Grundstücke entfallende Gegenleistung zu ermitteln. Diese wird folgendermaßen ermittelt: § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG lautet:…
…Z 2 GrEStG sei der Grundstückserwerb von Todes wegen im Sinne des ErbStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. § 8 Abs. 4 ErbStG sehe als Äquivalent für diese Abgabenbefreiung einen Zuschlag zur bzw. eine Erhöhung der Erbschaftsteuer vor. Bemessungsgrundlage für diesen "Zuschlag" sei der Wert der durch…
…Aufgaben iSd Art. 34 BudgetbegleitG 2001 und keine Privatisierung (die nicht unter die Befreiungsbestimmung falle) dar. Auf eine zeitlich nachfolgende Veräußerung der Anteile am übernehmenden Rechtsträger sei die Befreiungsbestimmung des Art. 34 BudgetbegleitG 2001 (unstrittig) nicht anwendbar, sodass diese den allgemeinen steuerlichen Bestimmungen unterliege. Der…
…den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen (vgl. z.B. VwGH vom 25.03.1993, 92/16/0146). Nach dem Inhalt des Sacheinlagevertrages überträgt die Gesellschafterin ihre Liegenschaftsanteile "ohne Gewährung von Gegenleistungen". Die Überlassung derGegenstände erfolgt freiwillig iSd oben zitierten Rechtsprechung und ist zweifelsfrei objektiv geeignet…
…Buchstabe b der RL 69/335/EWG (entspricht Artikel 3 Buchstabe h der RL 2008/7/EG) kann die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens einer Kapitalgesellschaft durch Leistungen eines Gesellschafters, die keine Erhöhung des Kapitals mit sich bringen, sondern ihren Gegenwert in einer Änderung der Gesellschaftsrechte finden…
…Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen, c) Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung, d) Übernahme von Gegenständen der Gesellschaft zu einer den Wert übersteigenden Gegenleistung. Auf Grund des § 7…
…Buchstabe b der RL 69/335/EWG (entspricht Artikel 3 Buchstabe h der RL 2008/7/EG) kann die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens einer Kapitalgesellschaft durch Leistungen eines Gesellschafters, die keine Erhöhung des Kapitals mit sich bringen, sondern ihren Gegenwert in einer Änderung der Gesellschaftsrechte finden…
…wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu keiner Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte der E. an der A, sodass eine Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Z 4 KVG ebenfalls ausgeschlossen ist. 8. Antrag: Aus den genannten Gründen unterliegt der gegenständliche Großmutterzuschuss daher nicht der Gesellschaftsteuer. Es wird daher der Antrag gestellt…
…die Anteilseigner wohl eine Wertsteigerung der bereits vorhandenen Anteile erfahren, eine spezielle Entgeltlichkeit war darin jedoch nicht zu erblicken. Die Erhöhung des inneren Wertes der Gesellschaftsanteile war Folge des aus Sicht der Kapitalgesellschaft günstigen Geschäftes und stellte keine Leistung der Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner dar…
…Deutschland keine Gesellschaftsteuer mehr erhebt und deshalb dort keine innerstaatlichen Normen zur Definition von "Kapitalgesellschaften" mehr bestehen - bei Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 6 Abs 1 Z 3 KVG als Kapitalgesellschaft zu behandeln. 2.2. Übertragung des gesamten Vermögens als Gegenleistung für die Erhöhung von Gesellschaftsrechten…
…Deutschland keine Gesellschaftsteuer mehr erhebt und deshalb dort keine innerstaatlichen Normen zur Definition von "Kapitalgesellschaften" mehr bestehen - bei Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 6 Abs 1 Z 3 KVG als Kapitalgesellschaft zu behandeln. 2.2. Übertragung des gesamten Vermögens als Gegenleistung für die Erhöhung von Gesellschaftsrechten…
…den Wert der Gesellschaftsrechte nicht über Null anheben (Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz, 2. Auflage, Seite 95, Rz 45 und 46 zu § 2, Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer, Rz 38 und 39 zu § 2 KVG). Eine Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte liegt somit dann vor, wenn die ohne Gegenleistung erbrachte…
…worin der UFS zu folgendem Ergebnis gelangt ist: "Wenn daher gegenständlich die stillen Gesellschafter außerhalb eines gesellschaftsvertraglichen Zwanges, nämlich im Gesellschafterbeschluss vom 28. November 2005, und sohin freiwillig auf eine Forderung gegenüber der KapGes verzichten, durch welche Leistung die Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte jedenfalls…
…Vorgang das Wirtschaftspotential der begünstigten Gesellschaft verstärkt wird. Wenn durch die Mittelzufuhr eine Überschuldung der Gesellschaft vorübergehend beseitigt wird, wird dies in der Regel auf eine Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte hinweisen (VwGH vom 26.6.1996, 94/16/0227). Das Gesellschaftsvermögen iSd Richtlinie umfasst…
…weisungsgemäß für Zwecke der S. verwendet worden seien. Die Zuführung von Mitteln aufgrund des Beschlusses vom 17.3.1978 führe auch zu keiner Erhöhung des Werts der Gesellschaftsrechte an der Bw, weil diesen Mitteln aufgrund der von der X erteilten Verwendungsweisung keine werterhöhende Wirkung zukomme…
…Gesellschafters, die keine Erhöhung des Kapitals mit sich bringen, sondern ihren Gegenwert in einer Änderung der Gesellschaftsrechte finden oder geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsanteile zu erhöhen; ..." Die Feststellung, ob ein Vorgang in den Anwendungsbereich von Artikel 4 der Richtlinie 69/335/EWG fällt, ist…
…Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Die Gesellschafterin legt keine Forderung in die Gesellschaft ein, sondern verzichtet lediglich auf die Rückzahlung einer bestehenden Forderung. Demzufolge ist auch nicht eine Kapitalforderung als Einlagegegenstand zu bewerten, sondern der Vorgang des Verzichtes auf die Rückzahlung. Eine Befreiung von der…
…den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, weitere Voraussetzung des § 2 Z 4 lit. a KVG. Der Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung ist dabei entbehrlich. Nicht jede Leistung ist also nach der Z 4 steuerpflichtig, sondern nur jene, die zu einer Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte führt…
…Jahr gestattete. Der Gesellschafterin wären für ihre Verrechungsforderungen grundsätzlich Zinsen zugestanden und kam es daher erst dann, wenn feststand, dass für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr keine Zinsen verrechnet werden, zu einer Leistung an die Gesellschaft, die geeignet war, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Sowohl für…