…stehenden Vorbringen der beiden Berufungswerber. 3. rechtliche Beurteilung 3.1. Zeitpunkt des Entstehens des Grunderwerbsteuerschuld Nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen ein Kaufvertrag über ein inländisches Grundstück oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstückes begründet, der Grunderwerbsteuer…
…stehenden Vorbringen der beiden Berufungswerber. 3. rechtliche Beurteilung 3.1. Zeitpunkt des Entstehens des Grunderwerbsteuerschuld Nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen ein Kaufvertrag über ein inländisches Grundstück oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstückes begründet, der Grunderwerbsteuer…
…1 NeuFöG erforderliche, mit 24. September 2007 datierte amtliche Vordruck NeuFö 3 wurde dem FAG jedoch erst im Zuge der Berufung vom 13. Dezember 2007, also jedenfalls nach Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld, vorgelegt. Sind bestimmte Rechtsfolgen an die Vorlage einer Urkunde geknüpft, die eine Erklärung des…
…anzusehen und löst Grunderwerbsteuerpflicht aus. Weiters wurde von der Bw. dahingehend argumentiert, dass ihre Rechte aus dem Anwartschaftsvertrag gemäß § 696 ABGB iVm § 8 Abs. 2 GrEStG 1987 vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, der Verehelichung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld…
…der Verehelichung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Wie oben ausgeführt, ist dies mit dem Zustandekommen des Anwartschaftsvertrages als erfüllt anzusehen. Gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG 1987 entsteht die Steuerschuld erst mit Eintritt einer…
…16/0165). Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes ist nicht als aufschiebende Bedingung anzusehen, vielmehr gilt die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes als Eintritt einer auflösenden Bedingung, deren Vereinbarung an der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nichts ändern kann (VwGH 9.12.1971, 112/71; 19.12.1985, 83/16/0185…
…unerfahrene Bw. das eventuelle Entstehen einer Grunderwerbsteuerschuld nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates nicht erkennbar gewesen. Die Bw. hat daher nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates das ihr Zumutbare getan, nämlich berufsmäßige Parteienvertreter (insbesonders ihren Gatten) mit der Abwicklung ihrer gegenständlichen Kaufverträge zu betrauen. Wien, am 13…
…Zeitpunkt der Einigung über Kaufgegenstand und Kaufpreis, weil damit der Vertrag zustandekommt (siehe Dr. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 11. Auflage, § 8 GrEStG 1987 Rz 7 und die dort zitierte Rechtsprechung). Die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes. Für die Entstehung der…
…der Zustimmung des Landes Oberösterreich zur Veräußerung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Wie oben ausgeführt, ist dies mit dem Zustandekommen des Anwartschaftsvertrages als erfüllt anzusehen. Gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG 1987 entsteht die…
…erfüllt. Aus der Übernahme des Baukostenbeitrages lt. Kaufvertrag könnte in Folge einer Rückforderung durch den Förderer nach dem Entstehen der gegenständlichen Grunderwerbsteuerschuld somit lediglich ein gesonderter Grunderwerbsteueranspruch gegenüber dem Bw. entstehen, wobei jedoch zu sagen ist, dass das Land Wien der Eigentumsübertragung zugestimmt hat und…
…ist mit der Übernahme des Baukostenbeitrages lt. Kaufvertrag eine, jedenfalls die Zurückforderung durch den Förderer nach Pkt. 10 der Förderungszusicherung voraussetzende, somit aufschiebend bedingte Leistungspflicht eingegangen und es war zum Zeitpunkt des Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld eine solche Bedingung noch nicht erfüllt. Aus der Übernahme des…
… 8 Abs. 2 GrEStG abhängig ist, vielmehr ist die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes als Eintritt einer auflösenden Bedingung anzusehen, deren Vereinbarung an der Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nichts zu ändern vermag (VwGH 9.12.1971, 112/71, VwGH 19.12.1985, 83/16/0185 und 85/16…
…1998, 97/16/0301). Die zivilrechtliche Bedeutung des Verschmelzungsstichtages entfaltet sich allein auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Im Übrigen ist der Verschmelzungsstichtag lediglich ertragssteuerrechtlich beachtlich (vgl. Adensamer, Verschmelzungsstichtag und Rechtsträgerexistenz, GeS 2009, 328). Der Verschmelzungsstichtag ist nicht nur für das Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld ohne Bedeutung…
…1998, 97/16/0301). Die zivilrechtliche Bedeutung des Verschmelzungsstichtages entfaltet sich allein auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Im Übrigen ist der Verschmelzungsstichtag lediglich ertragssteuerrechtlich beachtlich (vgl. Adensamer, Verschmelzungsstichtag und Rechtsträgerexistenz, GeS 2009, 328). Der Verschmelzungsstichtag ist nicht nur für das Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld ohne Bedeutung…
…3 wurde dem FAG jedoch erst im Zuge der Berufung vom 27.September 2007, also jedenfalls nach Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld, vorgelegt. Selbst die vom Bw. ins Treffen geführte Kopie wurde erst am 3. Juli 2007, somit nach dem Entstehen der Steuerschuld vorgelegt. Sind bestimmte Rechtsfolgen…
…wie von der Bw. erklärt und im Berufungsverfahren dargestellt, in einer für das Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld maßgeblichen Weise erworben hat. Strittig ist lediglich die Höhe der Bemessungsgrundlage. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gegenleistung ist nach…
…als Barpreis in der Kaufurkunde bezeichnet wird, sondern was auf Grund des Vertragsinhaltes insgesamt als Geldleistungen vereinbart wurde und es ist darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt des Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld (Zustandekommen des Kaufvertrages Ende des Jahres 2006) und selbst zum Zeitpunkt der Beurkundung dieses Vertrages…
…Eintritt der aufschiebenden Bedingung entsteht. Den vorliegenden Berufungsfall entscheidet daher unter Beachtung der vorgenannten Rechtslage die Frage, ob die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (Suspensivbedingung) abhängig war oder nicht, weil eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht…
…2 GrEStG die Entstehung der Steuerschuld von ihrem Eintritt abhängig machen würde, angesehen werden. Denn die Entrichtung des Kaufpreises betrifft die Erfüllung des Rechtsgeschäftes. Eine die Eigentumsübertragung betreffende Vereinbarung ist also keine Bedingung, die die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld bis zum Bedingungseintritt hinausschiebt (UFS 7.7…
…als Barpreis in der Kaufurkunde bezeichnet wird, sondern was auf Grund des Vertragsinhaltes insgesamt als Geldleistungen vereinbart wurde und es ist darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt des Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld (Zustandekommen des Kaufvertrages Ende des Jahres 2006) und selbst zum Zeitpunkt der Beurkundung dieses Vertrages…