…wurde erwogen: Eingangs wird darauf hingewiesen, dass der nach der Geschäftsverteilung des unabhängigen Finanzsenates für die vorliegende Berufung grundsätzlich zuständige Senatsvorsitzende Dr.Ch.L. im Vorverfahren in seiner Eigenschaft als Vorstand der Geschäftsabteilung 16 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland das Finanzamt mit Schreiben…
…zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Die Sache des Berufungsverfahrens…
…auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war oder die Verhandlung stattfinden sollte. Diese ist auch zur Entscheidung über den Antrag berufen (§ 167 Abs. 2 FinStrG). Im Fall der Versäumung einer Frist hat…
…Jänner 2004 vor einer Entscheidung über die gegen den Widerruf der Verfahrenshilfe eingebrachte Beschwerde ergangen sei und der Bf. durch dieses unvorhergesehene bzw. unabwendbare Ereignis insofern einen erheblichen Rechtsnachteil erlitten habe, als er den im Zusammenhang mit der Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden für bedeutsam zu erachtenden…
…Obermoser Wirtschaftstreuhand KEG, des Amtsbeauftragten Max Geisler sowie der Schriftführerin Angelika Ganser durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung der Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die im Übrigen unverändert bleibende Entscheidung des Erstsenates hinsichtlich Strafe und Kosten dahingehend abgeändert, dass sie zu…
…mit der Berufungsentscheidung des UFS vom 19. Feber 2004, RV/1656-W/03 abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen ist, irrelevant, beziehen sie sich doch auf die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 3. September 1999, einer Entscheidung, die im Übrigen im Hinblick darauf…
…entscheiden. Hinweis Eine Kopie der Eingabe des Bestraften vom 14. Dezember 2009 zur Bearbeitung der Anträge auf Wiedereinsetzung in den Verfahrensstand vor Versäumung der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat, auf Enthaftung, auf "Herabsetzung der Strafe", auf Strafaufschub für sechs Monate, auf Gewährung einer Zahlungserleichterung im…
…die bekämpfte Entscheidung des Spruchsenates wegen dessen nicht gehöriger Zusammensetzung im Sinne des § 66 Abs. 2 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückgestellt wird. II. Dem Mehrbegehren der Beschuldigten wird keine Folge gegeben. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I…
…wobei diesem - ohne Präjudiz für die spätere Entscheidung des Berufungssenates - vom Senatsvorsitzenden dessen finanzstrafrechtliche Würdigung des verfahrensgegenständlichen Sachverhaltes, vorbehaltlich allfälliger neuer Beweisergebnisse, vorgetragen und eine Bestrafung des Beschuldigten in Höhe von € 1.000,00 hinsichtlich eines im Zweifel entsprechend reduzierten Anteiles an (infolge der…
…dem Entdecken der Zigaretten und der Flasche Whisky im Duty-free-Sack auf der Rücksitzbank habe er auf die Notwendigkeit der Aufnahme einer Tatbeschreibung hingewiesen. Im Übrigen habe P vorher sogar erwähnt, der Zollbeamte könne ihn "ruhig kontrollieren". Über Befragen des Senatsvorsitzenden gebe er zu…
…steuerliche Vertreter des Bw nochmals den Antrag, für den Fall der Vorlage unserer Berufung an den UFS eine mündliche Berufungsverhandlung anzuberaumen." Mit Bericht vom 23. Februar 2011 wurde die oa Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Im Zuge des Verfahrens…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Über Befragen des Senatsvorsitzenden führt der Bw. weiter aus: die Firma U habe das Auto nicht für den Wiederverkauf gekauft, sie dachte, es steige mit der Zeit an Wert. Das Auto sei nur von Frau U genutzt worden. Im Verfahren…
…von drei Wochen vorgeschrieben. Unter Beachtung des Verböserungsverbotes im Sinne des § 161 Abs.3 FinStrG war somit unter Bedachtnahme auf den Umstand, dass eben die Geldstrafe verringert worden ist, auch die Ersatzfreiheitsstrafe anteilig zu verringern. Die Entscheidung des Erstsenates hinsichtlich der Verfahrenskosten gründet sich auf…
…vor dem Unabhängigen Finanzsenat übersandte der Bw. im Faxwege eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum 8.-10. November 2010 mit der Mitteilung: "Ich kann leider nicht erscheinen". Auf telefonische Nachfrage des Senatsvorsitzenden erklärte sich der Bw. mit der Durchführung der mündlichen Berufungsverhandlung in…
…Umsatzsteuerbescheid in Gestalt des (im Berufungswege bekämpften) Vorsolls den vorausgesetzten Abspruch eben nicht enthält, ist als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 23.10.1970, 1291/69; bekämpfbar ist nur der Spruch eines Bescheides: Ellinger et alii, aaO, E 26, 27). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. …
…zu rechtlichen Ausführungen in diesem Fall abgeben werde. Sollte die Entscheidung des UFS überzeugen, werde sie akzeptiert werden, andernfalls werde wieder VwGH Beschwerde erhoben werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen des Berichts der Großbetriebsprüfung vom 12. Juli 2010 betreffend der durchgeführten ergänzenden Erhebungen dargestellt…
…der verfahrensgegenständliche Sachverhalt zwischen ihm und dem Senatsvorsitzenden - ohne Präjudiz für die Entscheidung des Berufungssenates - ausführlich erörtert und Einvernehmen darüber erzielt, das mit Zustimmung der Amtsbeauftragten (welche erfolgt ist) die gegenständliche Finanzstrafsache vor dem Berufungssenat infolge Verhinderung des Verteidigers zum Verhandlungstermin in nichtöffentlicher Sitzung abgehandelt…
…erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die bekämpfte Entscheidung des Erstsenates in ihrem Ausspruch über Schuld und Strafe dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: I.1. Herr HL ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Linz als abgabe…
…zu enthalten und seine Vertretung zu veranlassen. Im gegenständlichen Verfahren kommt jedoch nicht nur - wie oben zitiert - der Anschein der Voreingenommenheit des Vorsitzenden auf, sondern liegt seine Befangenheit vielmehr klar auf der Hand. Ein Richter, der seine Entscheidung nicht auf nachvollziehbare Gründe zu stützen vermag…
…Kerbe schlage die Aussage des Zeugen H.. Da sohin feststehe, dass der Zweitbeschuldigte P.L. keinerlei Kompetenzen in der GmbH gehabt habe, sei das Finanzstrafverfahren gegen ihn zur Gänze einzustellen gewesen. Sohin stehe fest, dass Ch.R. für die abgabenrechtlichen Belange im Tatzeitraum allein verantwortlich…