…Abgabe als entrichtet gilt ist in § 211 BAO geregelt. Dabei setzt das Gesetz in Abs. 1 für verschiedene Entrichtungsformen unterschiedliche Entrichtungstage fest. Eine Abgabe gilt als entrichtet: Nach § 211 Abs.1 lit. a bei Barzahlungen am Tag der Zahlung, bei Abnahme von Bargeld durch den…
…die Überweisungskosten möglichst gering zu halten, erscheint zwar durchaus verständlich. Jedoch kann die Wahl einer vergleichsweise kostengünstigeren Entrichtungsform nicht zu Lasten des Interesses des Abgabengläubigers an einer pünktlichen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht gehen. Das Motiv einer Kostenersparnis rechtfertigt daher die verspätete Abgabenentrichtung nicht. Es war somit…
…zu entrichten. Ein Abgabenbescheid hat erst dann zu ergehen, wenn sich herausstellt, dass die Entrichtung nicht vorschriftsmäßig erfolgte. Das Anbringen eines Vermerkes bezüglich Gebühreneinzug auf der Beschwerde und der Gebrauch davon durch den Verwaltungsgerichtshof stellt somit keine Entrichtungsform nach § 3 Abs. 2 Z. 1 GebG…
…bereits seit 2 Monaten fällig gewesen sei. Auf Grund des ausdrücklich Hinweises betreffend die exakte Entrichtungsform in der Rechnung betrachte das AMS die Abgabenforderung als unbeglichen und die Aufnahme des amtlichen Befundes über eine Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren vom 25. März 2009 als gerechtfertigt. …
…im Zeitpunkt der Fälligkeit der gegenständlichen Umsatzsteuer am Abgabenkonto kein Guthaben, sondern eine Abgabenschuld in Höhe von € 112.937,33. Da diese Abgabe auch nicht durch eine andere Entrichtungsform (z.B. Einzahlung) getilgt wurde, entstand eine Säumnis und als Folge davon die Verpflichtung zur…
…worden. Bezüglich des Verweises auf den angeblich zeitgerecht gestellten Überrechnungsantrag hielt das Finanzamt entgegen, dass das Schreiben vom 22. August 2001 lediglich eine vorsorgliche Mitteilung des steuerlichen Vertreters, jedoch keine Entrichtungsform gemäß § 211 BAO gewesen wäre. Da die Umsatzsteuervoranmeldung 07/2001 erst am 11. September…
…BAO regelt den Zeitpunkt der Entrichtung für bestimmte Entrichtungsformen (Barzahlungen, Einzahlungen mit Erlagschein, Einzahlung mit Postanweisung etc). Der Zeitpunkt der Entrichtung ist für die Verwirkung von Säumniszuschlägen von Bedeutung. § 211 Abs. 2 und 3 BAO sehen für bestimmte Entrichtungsformen eine Respirofrist von drei Tagen vor…
…diese Zahlung vom 20.2. noch rechtzeitig war, um den Anfall des Säumniszuschlages zu verhindern. § 211 Abs. 1 BAO regelt den Zeitpunkt der Entrichtung für bestimmte Entrichtungsformen. Nach Abs. 1 lit. b gilt die Abgabe bei Einzahlungen mit Erlagschein am Tag, der sich aus dem…
…ordnungsgemäße Einhaltung der Gebührenvorschriften bietet, auf Antrag zu bewilligen, dass er die auf diese Rechtsgeschäfte entfallenden Hundertsatzgebühren anstelle der sonst in diesem Bundesgesetz angeordneten Entrichtungsformen selbst berechnet und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das Finanzamt entrichtet. Personen…
…ordnungsgemäße Einhaltung der Gebührenvorschriften bietet, auf Antrag zu bewilligen, dass er die auf diese Rechtsgeschäfte entfallenden Hundertsatzgebühren anstelle der sonst in diesem Bundesgesetz angeordneten Entrichtungsformen selbst berechnet und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das Finanzamt entrichtet. Personen…
…Abschöpfungsverfahren normiert § 206 Abs. 1 IO lediglich ein Exekutionsverbot, das aber der vorgenommenen Aufrechnung nicht im Wege stand, weil eine auf § 215 Abs. 1 BAO gestützte Verrechnung keine Exekutionsmaßnahme, sondern eine Entrichtungsform darstellt (Ritz, BAO - Kommentar4, § 211, Tz. 16). Auch das Aufrechnungsverbot des § 206 Abs…
…wirken, kann hier nicht herangezogen werden, weil es sich beim gegenständlichen Löschungsbescheid nicht um einen Feststellungsbescheid, sondern um einen (negativen) Abgabenbescheid handelt. Lediglich informativ wird abschließend festgestellt, dass eine Zession als Entrichtungsform nach § 1392 ABGB zwar zulässig ist, da § 211 BAO diese nur demonstrativ aufzählt…
…Abschöpfungsverfahren normiert § 206 Abs. 1 KO lediglich ein Exekutionsverbot, das aber der vorgenommenen Aufrechnung nicht im Wege stand, weil eine auf § 215 Abs. 2 BAO gestützte Verrechnung keine Exekutionsmaßnahme, sondern eine Entrichtungsform darstellt (Ritz, BAO - Kommentar3, § 211, Tz. 16). Auch das Aufrechnungsverbot des § 206 Abs…
…Fall liegt daher keine Begründung des angefochten Bescheides vor. Eine Überprüfung des angefochtenen Bescheides durch die Antragstellerin kann deshalb nicht vorgenommen werden. 2.1.2 Unrichtige Gesetzesauslegung § 29 Erbschaftssteuergesetz regelte eine besondere Entrichtungsform der Erbschaftssteuer. Die Bestimmung des § 29 ErbStG räumte dem Erwerber einer Rente…
…60, der selbstverständlich bei der Berechnung des Säumniszuschlages berücksichtigt wird, kein Guthaben. Da die in Rede stehende Abgabe auch nicht durch eine andere Entrichtungsform (z.B. Einzahlung) getilgt wurde, entstand eine Säumnis und als Folge davon die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages. Dem Berufungsvorbringen, dass…
… 206 Abs. 1 KO stand der Aufrechnung somit nicht im Wege, weil eine auf § 215 Abs. 2 BAO gestützte Verrechnung keine Exekutionsmaßnahme, sondern eine Entrichtungsform darstellt (Ritz, BAO- Kommentar3, § 211, Tz. 16). Darüber hinaus vertritt der Verwaltungsgerichtshof zwar in ständiger Rechtsprechung (zB VwGH 26.4…
…EU-Widrigkeit der Abzugsbesteuerung erkennen würde - eine Amtsbeschwerde nicht ins Auge gefasst wird. Für diesen Fall sei jedoch ein Hinweis erlaubt: Sollte sich herausstellen, dass die Abzugssteuer - als Entrichtungsform der Körperschaftsteuer als solche EU-widrig ist, wäre nach Ansicht des Finanzamtes der angefochtene Bescheid gem…
…festzusetzen. § 211 Abs. 1 BAO regelt, wann Abgaben in Ansehung der unterschiedlich möglichen Entrichtungsformen als entrichtet gelten. Gemäß Absatz 1litera d leg. cit. gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. § 211 Abs…
… 197 Abs. 2 KO sind die aus den Einkommensteuerveranlagungen der Jahre 2004 und 2005 resultierenden Abgabengutschriften als nicht in die Quotenberechnung einbezogene Einkommenserhöhungen anzusehen. Eine auf § 215 Abs. 1 BAO gestützte Verrechnung ist nicht als Exekutionsmaßnahme, sondern als Entrichtungsform anzusehen (vgl. Ritz, BAO³, § 215 Tz…
…die Steuerschuld entrichtet sei. Die Steuererklärung sei vom Masseverwalter unterzeichnet worden. Gemäß § 19 KO könne der Masseverwalter, wenn sich Schuld und Forderung (Umsatzsteuer und Vorsteuer) aufrechenbar gegenüberstünden, kompensieren. Die Entrichtungsform der Kompensation sei in § 211 BAO gedeckt (mit Hinweis auf Ritz, BAO, Kommentar, 2.Auflage, …