Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. GmbH, inXY, vertreten durch Stb, vom 15. September 2008 und vom 1. Februar 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes XY, vertreten durch FA, vom 19. August 2008 betreffend Umsatzsteuer 2004-2006, vom 2. März 2009…
…kann hinsichtlich des Vorliegens von "normalen Umständen" grundsätzlich nicht anderes gelten, als für eine entgeltliche. Nur so kann dem unionsrechtlichen Grundgedanken der steuerlichen Gleichbehandlung des Endverbrauches Rechnung getragen werden. Um daher nicht unter die Steuerpflicht nach § 3a Abs 1a Z 2 UStG 1994 zu fallen…
…Oktober bis 14. November 1995 erlassenen Abgabenbescheide (Vorprüfung) kein Rechtsmittel erhoben. Der einzige Punkt, welcher vom Berufungswerber bestritten wird, ist die Berücksichtigung der Endverbraucherbierlieferungen von der BU, welche aufgrund der Erhebungen bei der BU dem Berufungswerber zugerechnet worden sind. Hier bestreitet der Berufungswerber, diese Lieferungen…
…dem anzunehmenden Bestimmungsort einer Lieferung wurde dem Bw unter Zitierung der maßgeblichen VwGH und EuGH-Judikatur mitgeteilt, dass der Bestimmungsort dort sei, wo der Endverbrauch unter Abwägung aller Umstände (Ort der gewöhnlichen Nutzung, insbesondere der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw, gewöhnlicher Abstellplatz bei längerer Nichtnutzung…
…und B spricht weiters, dass die Ben von der BH und GB ausgebildet und laufend instruiert werden. Im Falle von Reklamationen, bzw. wenn von Endverbrauchern Ersatzteile benötigt werden, verweist die BH diese an die nächste B, und nicht an die GG, die die Veranstaltung abgehalten…
Im internationalen Gesprächsverkehr agieren verschiedene Netzbetreiber miteinander. Irgendwo, in unserem Fall in England, nimmt jemand (Endverbraucher oder Unternehmer) ein Telefon (Handy oder Festnetztelefon) zur Hand, um ein Telefonat nach Österreich zu machen. Dieses Gespräch muss dann irgendwie nach Österreich kommen und hier "terminiert", also zugestellt…
…Gegenstand "Kaffeerösterei". Im Rahmen dieses Unternehmens importiert sie Kaffee aus verschiedenen Ländern nach Österreich, röstet ihn und vertreibt ihn an Unternehmer bzw. Endverbraucher. 1.2. Im Zuge einer bei der Bw durchgeführten, die Jahre 2003 bis 2005 umfassenden Außenprüfung wurden unter den Tz. 2 und…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…während des Streitzeitraumes unbestritten in Österreich betrieben hat, seine Leistungen gegenüber Nichtunternehmern (Endverbrauchern) oder an den Unternehmer Uu (kurz: U) in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt hat. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich der beim Bw. abgeführten Außenprüfung hielt der Prüfer in diesem…
…um eine strukturschwache Region handle, ist offenkundig - die Kaufkraft des Euro gemessen an den Kosten des Endverbrauchs der privaten Haushalte (einschließlich indirekter Steuern) betrug dort im Jahr 2005 mehr als das Doppelte als in Österreich (http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=1996,39140985&…
…nicht zur Unternehmereigenschaft führen. Die in den betroffenen Zeiträumen erzielten minimalen Umsätze vermögen hieran nichts zu ändern, da die mit einer Tätigkeit die zum Endverbrauch von Leistungen führe, allfällig verbundenen Einnahmen ebenso nicht die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit begründen könnten. Der Leistungen in…
…zeitlich "zur Gänze vor Erfüllung der Normalnutzung" erfolgtsei. Tatsächlich sei aber mit der Normalnutzung schon im Jahr 2004 begonnen worden (Winterschlägerung durch kostengünstige Bauernakkordanten, erhöhte Nachfrage nach Holz aus Winterschlägerung durch Endverbraucher, erfahrungsgemäß sinkende Holzpreise im Frühjahr). Lediglich die Abrechnung und Vereinnahmung des Erlöses aus…
…der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass sie Inhaberin eines Handelsbetriebes in Deutschland sei und die in Österreich erworbenen Handelswaren in Deutschland an Endverbraucher weiterverkaufe. Sie habe erst Mitte 2011 eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (=UID) in Deutschland beantragt, weshalb sie bei Ausstellung der Rechnung dem…
…Registrierung in Österreich und legte im Rahmen einer Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2011 bei. Da sie ihre Waren an Endverbraucher liefere, habe sie die Lieferschwelle der Versandhandelsregelung (Art. 3 bis 5 UStG 1994) überschritten. Bis dato seien…
…Der Bf hat im Wesentlichen vorgebracht, das Lagerhaus A habe von ihm keinen Branntwein zum Weiterverkauf angekauft. Der Verkauf des Branntweines erfolgte an Endverbraucher in seinem Namen und auf seine Rechnung. Mit dem die Berufung ergänzendem Scheiben vom 23. Februar 2007 wurde vom Bf die…