…PPW, vom 24. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 21. Februar 2012 betreffend die Vergütung von Energieabgaben nach dem EnAbgVergG für 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Die Bw., ein Dienstleistungsbetrieb (Wellnesshotel), beantragte…
…es sich beim Betrieb des Bw. (Zubereitung und Verkauf von gegrilltem Geflügel: so genannte Grillhendelbraterei) um einen Produktionsbetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 EnAbgVergG idF des BudBG handelt (= Betrieb, dessen Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht). Der Bw. vertritt die Auffassung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Kerber & Partner WT GmbH & Co KG, 6370 Kitzbühel, Marchfeldgasse 4a, vom 7. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 23. Juli 2012 betreffend Energieabgabenvergütung für den Zeitraum Jänner 2011 bis…
…den Zeitraum "01/2011 - 06/2011" mit 0 € festgesetzt wurde. Gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVergG in der Fassung BudBG 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, sei für Antragszeiträume nach dem 31. Dezember 2010 eine Energieabgabenvergütung nur noch für Betriebe zulässig…
…mit Bescheid vom 27.8.2012 mit der Begründung abgewiesen, dass gemäß § 2 Abs. 1 EnAbgVerG in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe vorgesehen sei, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Diese Voraussetzung liege beim Bw…
…111/2010, in den §§ 2 und 3 Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVerG) eine Einschränkung vorgesehen sei, nach der für Antragszeiträume nach dem 31. Dezember 2010 eine Energieabgabenvergütung nur noch für Betriebe zulässig sei, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe und für Beherbergungsbetriebe die Energieabgabenvergütung für…
…Das Finanzamt wies den Antrag ab und führte begründend aus, gemäß § 2 Abs. 1 EnAbgVergG bestehe ab 1.1.2011 ein Anspruch auf Vergütung nur noch für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Ein Einzelhandelsbetrieb, wie er vom Berufungswerber geführt werde…
…abgewiesen, wobei das Finanzamt begründend ausführte, dass Dienstleistungsbetrieben ab 1.1.2011 keine Vergütung von Energieabgaben zustehe (§ 4 Abs. 7 EnAbgVerG idF BGBl. I 111/2010). Beim Betrieb der Bw. (V-Betrieb) handle es sich um einen Dienstleistungsbetrieb. Gegen den angeführten Bescheid erhob die Bw…
…Begründend führte die Abgabenbehörde hierzu aus, dass gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVergG idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, für Antragszeiträume nach dem 31.12.2010 eine Energieabgabenvergütung nur noch für Betriebe zulässig sei, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung…
…Begründend führte die Abgabenbehörde hierzu aus, dass gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVergG idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, für Antragszeiträume nach dem 31.12.2010 eine Energieabgabenvergütung nur noch für Betriebe zulässig ist, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung…
…dem Energieabgabenvergütungsgesetz in Abweichung von der eingereichten Abgabenerklärung mit Null Euro fest. Begründend wurde hierzu ua ausgeführt: "Gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVerG, idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, ist für Antragszeiträume nach dem 31.12.2010 eine Energieabgabenvergütung nur…
…2012 zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Verfahrensgegenständlich ist, ob die Bw. für den Zeitraum 01-11/2011 einen Anspruch auf Energieabgabenvergütung hatte. § 2 Abs. 1 EnAbgVerG, BGBl. I 2010/111, mit Wirkung ab 1. Jänner 2011 lautet: "Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur für…
…Begründend führte die Abgabenbehörde hierzu aus, nach § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVergG idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, sei für Antragszeiträume nach dem 31.12.2010 eine Energieabgabenvergütung nur für Betriebe zulässig, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter…
…Begründend führte die Abgabenbehörde hierzu aus, nach § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVerG idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, sei für die Antragszeiträume nach dem 31.12.2010 eine Energieabgabenvergütung nur für Betriebe zulässig, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher…
…Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin, ein Seilbahnunternehmen, stellte Anträge auf Vergütung von Elektrizitätsabgaben für die Jahre 1997 bis 2001 nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz, BGBl. 1996/2001 (EnAbgVergG). Diese Anträge wurden vom Finanzamt mit Bescheiden vom 16. Jänner 2003 (1997), 30. Dezember 2003 (1998) und 9…
…Der Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen von der Energieabgabenvergütung gem. § 2 Abs. 1 EnAbgVergG stelle eine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung dar. Ein unter Umständen denkmöglicher Unterschied bestünde im Energieverbrauch, der in machen Fällen bei Produktionsbetrieben größer sei als bei Dienstleistungsunternehmen. Meist greife jedoch auch dieses Argument nicht…
…Energieabgabenvergütungsgesetz für den Zeitraum vom 1. Juni 1996 bis 31. Dezember 2001 als zulässige Beihilfe genehmigt habe und daher das EnAbgVergG in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung anzuwenden sei. Dagegen richtet sich die Berufung der Berufungswerberin mit der Begründung, dass die rückwirkende Beschränkung der Energieabgabenvergütung…
…Juni 1996 bis 31. Dezember 2001 als zulässige Beihilfe genehmigt habe und daher das EnAbgVergG in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung anzuwenden sei. Dagegen richtet sich die Berufung der Berufungswerberin: Der angefochtene Bescheid verletze das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz…
…Juni 1996 bis 31. Dezember 2001 als zulässige Beihilfe genehmigt habe und daher das EnAbgVergG in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung anzuwenden sei. Dagegen richtet sich die Berufung der Berufungswerberin: Die angefochtenen Bescheide verletzten das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz…
…Juni 1996 bis 31. Dezember 2001 als zulässige Beihilfe genehmigt habe und daher das EnAbgVergG in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung anzuwenden sei. Dagegen richtet sich die Berufung der Berufungswerberin: Der angefochtene Bescheid verletze das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz…