…PPW, vom 24. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 21. Februar 2012 betreffend die Vergütung von Energieabgaben nach dem EnAbgVergG für 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Die Bw., ein Dienstleistungsbetrieb (Wellnesshotel), beantragte…
…sind die Aufwendungen nicht als Vorleistungen anzuerkennen (§ 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVerG). Sämtliche Bescheide (Land Steiermark) und Beilagen sowie die detaillierten Berechnungen der Energieabgabenvergütungen wurden der Behörde erstmals im Zuge der Außenprüfung vorgelegt" (Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 11. Juli 2018, Tz…
…zwischen den Parteien nach dem Vorlagebericht vom Juni 2015, mit dem die gegenständliche Beschwerde gegen die Festsetzung des Vergütungsbetrages nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz (in der Folge: EnAbgVergG) für das Jahr 2010 dem BFG zur Entscheidung vorgelegt wurde, ob der Bescheid vom 10.10.2011 durch die…
…es sich beim Betrieb des Bw. (Zubereitung und Verkauf von gegrilltem Geflügel: so genannte Grillhendelbraterei) um einen Produktionsbetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 EnAbgVergG idF des BudBG handelt (= Betrieb, dessen Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht). Der Bw. vertritt die Auffassung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Kerber & Partner WT GmbH & Co KG, 6370 Kitzbühel, Marchfeldgasse 4a, vom 7. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 23. Juli 2012 betreffend Energieabgabenvergütung für den Zeitraum Jänner 2011 bis…
…von Fernwärme die Herstellung eines körperlichen Wirtschaftsgutes erblickt werden kann, die den Anspruch auf Energieabgabenvergütung begründet. Gemäß § 1 Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVergG) in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr)…
…dass gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVergG (idF BGBl. I Nr. 111/2010) für Antragszeiträume nach dem 31.12.2010 eine Energieabgabenvergütung nur noch für Betriebe zulässig sei, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Für sogenannte Dienstleistungsbetriebe sei eine…
…den Zeitraum "01/2011 - 06/2011" mit 0 € festgesetzt wurde. Gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVergG in der Fassung BudBG 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, sei für Antragszeiträume nach dem 31. Dezember 2010 eine Energieabgabenvergütung nur noch für Betriebe zulässig…
…durch die Europäische Kommission erfolgte im Amtsblatt der EU, ABl. Nr. C 288 vom 30.09.2011 S. 21 (siehe auch VwGH 30.01.2013, 2012/17/0469). Mit der Vollziehung des EnAbgVergG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 265 bis 290: derzeit frei
"[Es] werden nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes keine körperlichen Wirtschaftsgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 EnAbgVergG idF BudBG 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, hergestellt, da durch die spezielle Behandlung des Siedlungsabfalls es nicht zu einer wesentlichen Änderung der Marktgängigkeit des Mülls im Sinne der…
4.1.3 vergütungsfähige Energieträger Rz 204: Vergütungsfähige Energieträger gemäß § 1 Abs. 3 EnAbgVergG sind elektrische Energie im Sinne des Elektrizitätsabgabegesetzes (Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur); Erdgas im Sinne des Erdgasabgabegesetzes (Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur); Kohle im Sinne des Kohleabgabegesetzes (Positionen 2701…
4.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung 4.2.1 Anspruchsberechtigung Rz 208: Der Antrag auf Vergütung der Energieabgaben ist gemäß § 2 Abs. 2 EnAbgVergG für jeden einzelnen Betrieb zu stellen. Ein Betrieb bzw. eine betriebliche Einheit, für die ein eigener Vergütungsantrag einzubringen ist, ist jedenfalls bei…
…mit Bescheid vom 27.8.2012 mit der Begründung abgewiesen, dass gemäß § 2 Abs. 1 EnAbgVerG in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe vorgesehen sei, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Diese Voraussetzung liege beim Bw…
…111/2010, in den §§ 2 und 3 Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVerG) eine Einschränkung vorgesehen sei, nach der für Antragszeiträume nach dem 31. Dezember 2010 eine Energieabgabenvergütung nur noch für Betriebe zulässig sei, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe und für Beherbergungsbetriebe die Energieabgabenvergütung für…
…Das Finanzamt wies den Antrag ab und führte begründend aus, gemäß § 2 Abs. 1 EnAbgVergG bestehe ab 1.1.2011 ein Anspruch auf Vergütung nur noch für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Ein Einzelhandelsbetrieb, wie er vom Berufungswerber geführt werde…
…abgewiesen, wobei das Finanzamt begründend ausführte, dass Dienstleistungsbetrieben ab 1.1.2011 keine Vergütung von Energieabgaben zustehe (§ 4 Abs. 7 EnAbgVerG idF BGBl. I 111/2010). Beim Betrieb der Bw. (V-Betrieb) handle es sich um einen Dienstleistungsbetrieb. Gegen den angeführten Bescheid erhob die Bw…
…Begründend führte die Abgabenbehörde hierzu aus, dass gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVergG idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, für Antragszeiträume nach dem 31.12.2010 eine Energieabgabenvergütung nur noch für Betriebe zulässig sei, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung…
…Begründend führte die Abgabenbehörde hierzu aus, dass gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVergG idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, für Antragszeiträume nach dem 31.12.2010 eine Energieabgabenvergütung nur noch für Betriebe zulässig ist, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung…
…dem Energieabgabenvergütungsgesetz in Abweichung von der eingereichten Abgabenerklärung mit Null Euro fest. Begründend wurde hierzu ua ausgeführt: "Gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 7 EnAbgVerG, idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, ist für Antragszeiträume nach dem 31.12.2010 eine Energieabgabenvergütung nur…
…2012 zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Verfahrensgegenständlich ist, ob die Bw. für den Zeitraum 01-11/2011 einen Anspruch auf Energieabgabenvergütung hatte. § 2 Abs. 1 EnAbgVerG, BGBl. I 2010/111, mit Wirkung ab 1. Jänner 2011 lautet: "Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur für…