Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Fa. D.GmbH i.L., Wien, M.Straße, vertreten durch Dr. Thomas Keppert, Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1060 Wien, Theobaldgasse 19, vom 19. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
Ihren diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen ist die Betriebsprüfung keinesfalls mit einer Beauftragung des Kreditschutzverbandes nachgekommen. Bei diesem handelt es sich nämlich nur um einen Verein, der nicht über die gleichen Erhebungsmöglichkeiten wie eine Behörde verfügt. Zur Qualität von dessen Tätigkeit ist am Rande festzuhalten, dass sein…
…bringen können, dass es sich bei der G. Company Inc. um eine Offshore Company handle. Bei Leistungen an eine Domizilgesellschaft gelte aber der Empfängernachweis gemäß § 162 BAO nur dann als erbracht, wenn die hinter der Gesellschaft stehenden Personen genannt würden. Da die Bw. nach Angaben…
Warum die Bw. auf Rückzahlung der im Jahre 1994 gegebenen Anzahlung praktisch "verzichtet" hat, bleibt deshalb im Dunkeln. Eine aufwandswirksame Ausbuchung der Forderung im Jahre 1995 ist aus den oben dargestellten Gründen auf jeden Fall nicht gerechtfertigt. 3.) Zuletzt wird in Bezug auf den von…
…genaue Überprüfung der Angaben nur schwer möglich ist, sind daher erhöhte Anforderungen an die Nachweispflicht zu stellen. Laut ständiger Rechtsprechung ist die bloße Namhaftmachung (vor allem bei Off-Shore-Gesellschaften) des Zahlungsempfängers kein Empfängernachweis im Sinne des § 162 Abs. 1 BAO. Weiters wurde bisher keine…
…steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Empfänger genau zu benennen. Bei Leistungen an Domizilgesellschaften ist der Empfängernachweis nur erbracht, wenn die hinter der Gesellschaft stehenden Personen genau benannt werden und sich schlüssig ergibt, dass diese Personen die…
…Abzug trotzdem versagen; denn Ziel des Abgabenverfahrens ist die Erforschung der materiellen Wahrheit, nicht die Herbeiführung eines formal verstandenen Aussageergebnisses. Bei Leistungen an Domizilgesellschaften ist der Empfängernachweis nur erbracht, wenn die hinter der Gesellschaft stehenden Personen benannt werden (vgl. VwGH 11.7.1995, 91/13…
…Auftraggeber überprüft worden ist. Aufgrund der vorgelegten Empfangsbestätigungen und eidesstattlichen Erklärungen, der Frachtbriefe samt Empfängernachweis und des Notariatsaktes ergebe sich, dass die Empfänger Unternehmer und daher für die Versteuerung selbst verantwortlich waren. Das Zollamt habe auch hinsichtlich des Auswahlermessens Fehler begangen. So sei nicht berücksichtigt…
…Abzug trotzdem versagen; denn Ziel des Abgabenverfahrens ist die Erforschung der materiellen Wahrheit, nicht die Herbeiführung eines formal verstandenen Aussageergebnisses. Bei Leistungen an Domizilgesellschaften ist der Empfängernachweis nur erbracht, wenn die hinter der Gesellschaft stehenden Personen benannt werden (vgl. VwGH 11.7.1995, 91/13…
…und Empfängerbenennungen gibt oder die ausschließlich die Wohnung betreffen. Der Sohn habe auch die zu 100 % dem Betrieb zuzurechnenden Schlosserarbeiten und sämtliche Fenster des Gebäudes bezahlt, über die es keine Rechnungen und zum Teil keinen Empfängernachweis gibt. Der Bw wiederum habe beispielsweise eine Rechnung über…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 2. April 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Johann Smolka, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1994 und 1995 nach in Wien durchgeführter mündlicher…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Z., Adr.Z, vertreten durch Y., vom 21. September 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vom 11. August 2006, Zl. 500/16117/2005, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
Die festgestellten Beträge sind unbestritten. Die Verkäufe der beiden Dachbodenwohnungen wurden umsatzsteuerlich dem wirtschaftlichen Sachverhalt entsprechend abgewickelt und sind daher nicht strittig. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen. Gemäß § 1 Abs 1 UStG idfd Streitjahre gF unterliegen der Umsatzsteuer u a die folgenden Umsätze: "1. Die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RÄ, vom 6. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A.H.GmbH, in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-30, betreffend Berichtigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-28, betreffend Beerichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-14, betreffend Berichtigung des Warenempfängers gem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-23, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Adresse1, vertreten durch Peter Weinmar, Steuerberater, 1080 Wien, Lerchengasse 18, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird zugunsten des Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-21, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…