… 95 Abs. 5 EStG ist die Kapitalertragsteuer dem Empfänger der Kapitalerträge direkt vorzuschreiben, wenn der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. Die Direktvorschreibung liegt im Ermessen der Behörde und erfolgte iSd § 20 BAO unter Abwägung…
…Kapitalerträgen abzugelten. Der Umstand, dass verdeckte Gewinnausschüttungen seit dem Jahr 1994 nicht mehr zum laufenden Tarif, sondern mit einem Steuersatz von 25 % zu versteuern sind, kann aber nichts daran ändern, dass es sich dabei dem Grunde nach um beim Empfänger steuerpflichtige Einkünfte handelt, weshalb es…
…Fällen einer unmittelbar an die Zollabfertigung anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers anzugeben, und zwar sofern der Empfänger gleichzeitig als Lieferer auftritt, dessen österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Aufgrund des festgestellten Sachverhalts ist die M-Ltd als Warenempfängerin gleichzeitig als Lieferer der innergemeinschaftlichen Warenbewegung aufgetreten…
…kostendeckend zu betreiben". (c) Weiters sei "das Verlangen nach Empfängernennung nur dann zulässig, wenn sicher seit, dass der Empfänger mit den erhaltenen Beträgen der Besteuerung unterliegen würde". Wenn man davon ausgehen kann, dass die überwiegend privaten Lieferanten Dienstnehmer waren, die Einkünfte bis zu einem Veranlagungsfreibetrag…
…Empfänger der Gutschrift muß Einverständnis darüber bestehen, daß mit einer Gutschrift über die Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird; 3. die Gutschrift muß die im Abs. 1 geforderten Angaben enthalten. Die Abs. 3 bis 6 sind sinngemäß anzuwenden; 4. die Gutschrift muß dem Unternehmer, der…
…Absatz). Der Umstand, dass vGA seit dem Jahr 1994 nicht mehr zum laufenden Tarif, sondern mit einem Steuersatz von 25 % zu versteuern sind, kann aber nichts daran ändern, dass es sich dabei dem Grunde nach um beim Empfänger steuerpflichtige Einkünfte handelt, weshalb es auch weiterhin…
…zum 30.8.2005 den Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben gemäß § 162 BAO bekannt zu geben. Dieser Vorhalt wurde bis dato nicht beantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Umsatzsteuer 1999 Gemäß § 12 Abs.1 Zif.1 UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern…
…Jänner 2010 wurden der Bf. die Teilnahme am Informatikverfahren gemäß § 55 Abs. 2 ZollR-DG sowie die Gestellung und die Abfertigung an zugelassenen Warenorten gemäß § 11 Abs. 7 ZollR-DG (e-zoll-Bewilligung) erteilt. Weiters verfügte die Bf. über den Status eines zugelassenen Empfängers (Bescheid…
…Jänner 2010 wurden der Bf. die Teilnahme am Informatikverfahren gemäß § 55 Abs. 2 ZollR-DG sowie die Gestellung und die Abfertigung an zugelassenen Warenorten gemäß § 11 Abs. 7 ZollR-DG (e-zoll-Bewilligung) erteilt. Weiters verfügte die Bf. über den Status eines zugelassenen Empfängers (Bescheid…
…Jänner 2010 wurden der Bf. die Teilnahme am Informatikverfahren gemäß § 55 Abs. 2 ZollR-DG sowie die Gestellung und die Abfertigung an zugelassenen Warenorten gemäß § 11 Abs. 7 ZollR-DG (e-zoll-Bewilligung) erteilt. Weiters verfügte die Bf. über den Status eines zugelassenen Empfängers (Bescheid…
…Jänner 2010 wurden der Bf. die Teilnahme am Informatikverfahren gemäß § 55 Abs. 2 ZollR-DG sowie die Gestellung und die Abfertigung an zugelassenen Warenorten gemäß § 11 Abs. 7 ZollR-DG (e-zoll-Bewilligung) erteilt. Weiters verfügte die Bf. über den Status eines zugelassenen Empfängers (Bescheid…
…2 ZK-DVO iVm Art. 96 Abs. 1 lit a) ZK sei klargestellt, dass ein Versandverfahren durch Übergabe der Ware mit den Versandscheinpapieren an den zugelassenen Empfänger als beendet gilt. Daraus ergebe sich als Umkehrschluss, dass dieser Prozessvorgang keiner Gestellung entspreche. Diese habe vielmehr durch…
…Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…es nicht darauf an, ob der betreffende Umsatz ausschließlich zur Erlangung eines Steuervorteils getätigt wurde (s VwGH aaO). Die Bw ist Unternehmer iSd UStG und sie ist Empfängerin der Bauleistungen in Bezug auf die Renovierung und den Ausbau des gegenständlichen Immobilienprojektes. Ihr kommt die Verfügungsmacht…
…ausgestellte Rechnung konnte in Anbetracht der durchgeführten Ermittlungen nachgewiesen werden, dass es sich bei dieser Firma um ein tatsächlich existierendes Steuerrechtssubjekt gehandelt hat (VwGH v. 28.5.1997, 94/13/0230). Mit der Namhaftmachung des Herrn M.P. als Empfänger ist jedoch dieser Aufforderung nicht…
…nach § 162 BAO berücksichtigen müssen: - Gesetzeszweck des § 162 BAO ist die Sicherung des inländischen Besteuerungsanspruches. Die Aufforderung zur Empfängernennung wird daher dann nicht dem Normzweck entsprechen, wenn sicher ist, dass der Empfänger mit den entsprechenden Beträgen nicht der österreichischen Besteuerung unterliegt (vgl. bspw. Ritz, aaO, …
…aus anderen Gründen, so kann diese Person auch nicht als Empfänger im Sinne des § 162 BAO angesehen werden. Da die Betriebsprüfung die P. als Offshore-Gesellschaft bezeichnet, sei zunächst auf diesen Begriff einzugehen. Offshore Gesellschaft Das Wort Offshore bedeutet "vor der Küste". Als Offshore Financial…
…handelt sich um nachstehende Empfänger: F.. FH Handels GmbH S. H&B mbH K. BI GmbH. Die Handwerker haben nachweislich die in Rechnung gestellten Leistungen erbracht und das vereinbarte Entgelt wurde bezahlt. Die Leistungen wurden in angemessener Höhe verrechnet. Die Erbringung der Leistungen wurde vom…
…die dem zugelassenen Empfänger gemäß den in Absatz 2 festgelegten Bedingungen übergeben wird, stellt dieser auf Verlangen des Beförderers eine Eingangsbescheinigung aus, wobei Artikel 362 entsprechend anwendbar ist. Art. 407 ZK-DVO: (1) In der Bewilligung wird insbesondere Folgendes festgelegt: a) die zuständige(n) Bestimmungsstelle…
…Erwägungen jedoch nicht: Die Person, der verdeckte Ausschüttungen zugeflossen sind, ist im Bescheid nicht genannt. Auch im Bericht über die Außenprüfung vom 6. August 2009, auf den zur Bescheidbegründung verwiesen wird, ist kein Empfänger der ausgeschütteten Vorteile bezeichnet. Sowohl im Bescheid als auch im Betriebsprüfungsbericht…