…ob hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Umsätze (Getränkehandel) die Personengemeinschaft MW und DW - so der Standpunkt des Finanzamtes - oder die Einzelperson DW - so der Berufungsstandpunkt - als Unternehmer anzusehen ist. Die angefochtenen Bescheide sind an die Personengemeinschaft "W M u D" ergangen. Dagegen wurde in der Berufung vom…
… 191 Abs. 5 BAO nichts, die nicht geeignet ist, eine Adressierung an eine Einzelperson in eine solche an eine Personenmehrheit umzudeuten. Nicht zuletzt fehlte es den Erledigungen vom 22. Februar 2007 auch an einem Verweis auf die erweiterte Zustellwirkung nach § 101 Abs. 4 BAO. In…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Wilfried Marzi, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 - 1996, Festsetzung der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1993-1995, Festsetzung der Verspätungszuschläge für die Jahre…
…wird die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. II. Hinsichtlich des Tatverdachtes, der Beschwerdeführer habe als Einzelperson hinsichtlich der Monate 1-12/1996 und 1-12/1997 sowie als verantwortlicher Geschäftsführer der Y-GmbH hinsichtlich der Monate 3-11/1997 ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit…
…Abs. 1 FinStrG, begangen dadurch, dass er als Einzelperson beim Finanzamt Salzburg-Stadt zu SN vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die im angefochtenen Erkenntnis unter lit. b) genannten Zeiträume Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen waren, nämlich…
…die Landwirtschaft an den Bw. übergeben worden. Auf Grund der zeitintensiven Tätigkeit des Bw. als Hufschmied sei eine Bewirtschaftung der gegenständlichen Landwirtschaft "objektiv als Einzelperson" nicht möglich. Seit Beginn der Pachtung am 1. Jänner 2005 sei die Landwirtschaft vom Bw. und dessen Lebensgefährtin in gleichem…
…wohnhaft in Adr.A, je zur Hälfte zugesprochen worden, sodass die Gesamtrechtsnachfolge einer Einzelperson nicht gegeben sei. Die Möglichkeit der Aufspaltung des Rechts auf mehrere Personen könne dem Gesetz keinesfalls entnommen werden. Gegen diesen Bescheid richtete sich die fristgerecht eingebrachte Berufung vom 11. Februar 2011…
…habe am 16. Dezember 2009 die Auflösung erklärt. Es verrechnete die Sendungen an ein in Spanien ansässiges Unternehmen sowie an ein Unternehmen in Luxemburg. Das spanische Unternehmen habe einer Einzelperson gehört, die zugleich Geschäftsführer gewesen sei. Dieses Unternehmen habe keine innergemeinschaftlichen Erwerbe erklärt, obwohl laut…
…zwischen der Einzelperson Dipl. Ing. WW und den Firmen W-KG bzw. der im Jahr 1995 gegründeten Bw. sowie der erklärten negativen Ergebnisse sei nunmehr die Notwendigkeit gegeben, die erklärten Besteuerungsgrundlagen einer Außenprüfung zu unterziehen. Zur effizienteren Beweisführung sei die Betriebsprüfung der Einzelperson und der…
…und einheitlich (dh. gegen alle gerichtet) erlassen wird, kann richtigerweise eine Einzelperson nicht Adressat eines solchen Bescheides sein. Im vorliegenden Fall existiert nun aber kein an die x GmbH bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgerin und die ehemaligen atypisch stillen Gesellschafter gerichteter einheitlicher Bescheid, vielmehr sind hier getrennte…
…und einheitlich (dh. gegen alle gerichtet) erlassen wird, kann richtigerweise eine Einzelperson nicht Adressat eines solchen Bescheides sein. Im vorliegenden Fall existiert nun aber kein an die x GmbH bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgerin und die ehemaligen atypisch stillen Gesellschafter gerichteter einheitlicher Bescheid, vielmehr sind hier getrennte…
…und einheitlich (dh. gegen alle gerichtet) erlassen wird, kann richtigerweise eine Einzelperson nicht Adressat eines solchen Bescheides sein. Im vorliegenden Fall existiert nun aber kein an die x GmbH bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgerin und die ehemaligen atypisch stillen Gesellschafter gerichteter einheitlicher Bescheid, vielmehr sind hier getrennte…
…und einheitlich (dh. gegen alle gerichtet) erlassen wird, kann richtigerweise eine Einzelperson nicht Adressat eines solchen Bescheides sein. Im vorliegenden Fall existiert nun aber kein an die x GmbH bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgerin und die ehemaligen atypisch stillen Gesellschafter gerichteter einheitlicher Bescheid, vielmehr sind hier getrennte…
…und einheitlich (dh. gegen alle gerichtet) erlassen wird, kann richtigerweise eine Einzelperson nicht Adressat eines solchen Bescheides sein. Im vorliegenden Fall existiert nun aber kein an die x GmbH bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgerin und die ehemaligen atypisch stillen Gesellschafter gerichteter einheitlicher Bescheid, vielmehr sind hier getrennte…
…und einheitlich (dh. gegen alle gerichtet) erlassen wird, kann richtigerweise eine Einzelperson nicht Adressat eines solchen Bescheides sein. Im vorliegenden Fall existiert nun aber kein an die x GmbH bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgerin und die ehemaligen atypisch stillen Gesellschafter gerichteter einheitlicher Bescheid, vielmehr sind hier getrennte…
…und einheitlich (dh. gegen alle gerichtet) erlassen wird, kann richtigerweise eine Einzelperson nicht Adressat eines solchen Bescheides sein. Im vorliegenden Fall existiert nun aber kein an die x GmbH bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgerin und die ehemaligen atypisch stillen Gesellschafter gerichteter einheitlicher Bescheid, vielmehr sind hier getrennte…
…und einheitlich (dh. gegen alle gerichtet) erlassen wird, kann richtigerweise eine Einzelperson nicht Adressat eines solchen Bescheides sein. Im vorliegenden Fall existiert nun aber kein an die x GmbH bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgerin und die ehemaligen atypisch stillen Gesellschafter gerichteter einheitlicher Bescheid, vielmehr sind hier getrennte…
…und einheitlich (dh. gegen alle gerichtet) erlassen wird, kann richtigerweise eine Einzelperson nicht Adressat eines solchen Bescheides sein. Im vorliegenden Fall existiert nun aber kein an die x GmbH bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgerin und die ehemaligen atypisch stillen Gesellschafter gerichteter einheitlicher Bescheid, vielmehr sind hier getrennte…
…und 80 BAO in Anspruch genommen. Begründet war die Vorschreibung im Wesentlichen damit, dass es durch schuldhafte Pflichtverletzung des seinerzeitigen Geschäftsführers zur Nichtabfuhr der gegenständlichen Abgaben gekommen war. Bw. befand sich zu diesem Zeitpunkt als Einzelperson gemäß §§ 181 ff. Konkursordnung ebenfalls in einem Konkursverfahren beim…
…eingetreten. Diese Vorgangsweise verstoße auch gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht des Gleichheitsgrundsatzes, weil keine juristische Person privaten Rechts und auch keine Einzelperson das Recht auf Erhöhung eines Anspruches um 50% wahrnehmen könne. Die Vorschreibung der Erhöhung sei damit nicht rechtmäßig. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. März…